- Wechseldiskontkredit
-
Der Wechseldiskontkredit stellt die übliche Form der kurzfristigen Refinanzierung für ein Unternehmen dar, das selbst seinen Kunden Lieferantenkredite auf Akzeptbasis gewährt.
Der Diskontkredit besteht darin, dass eine Bank einen Wechsel vor seiner Fälligkeit ankauft und dem Einreicher des Wechsels die auf den Gegenwartswert diskontierte Wechselsumme zur Verfügung stellt.
Ablauf
- Warenverkauf, bei dem der Abnehmer den Kaufpreis nicht sofort, sondern zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt zahlt
- es wird ein Wechsel über den Rechnungsbetrag erstellt (der Abnehmer übernimmt damit eine wechselrechtliche Zahlungsverpflichtung)
- die Unternehmung verkauft den Wechsel an die Bank und erhält als Gegenwert den abgezinsten Betrag.
Der Wechseldiskontkredit ist ein kurzfristiger Bankkredit. Hier wird dem Importeur ein Zahlungsziel eingeräumt. Der Exporteur verkauft den akzeptierten Wechsel des Importeurs an die Bank und erhält, abzüglich des Diskontsatzes, den Betrag.
Kategorien:- Wertpapierrecht
- Kreditgeschäft
Wikimedia Foundation.