Wertpapierrecht

Wertpapierrecht

Wertpapierrecht – als ein Teilrechtsgebiet des öffentlichen Rechts – ist ein Unterzweig des Finanzrechts und des Kapitalmarktrechts; die Gesamtheit der Rechtsnormen, die bestimmte Aspekte von Wertpapieren, den Wertpapierhandel, -erwerb (s. Wertpapierhandelsgesetz), Vorgaben für Prospekte von Wertpapieren (s. Wertpapierprospektgesetz) regelt und der Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln, sowie Finanztermingeschäften, aber auch dem Schutz des Kunden dient.

Wertpapierrecht ist aber auch ein Teilrechtsgebiet des Zivil- und Handels- bzw. Unternehmensrechts. In diesem Zusammenhang umfasst es insbesondere die Gesamtheit der Rechtsnormen, mit denen die Verbriefung von Rechten und die jeweils damit einhergehenden Wertpapierfunktionen (insb. Transport-, Legitimations- und Liberationsfunktion) geregelt werden. Durch die zivilrechtliche Verbriefung und den jeweiligen Grad der damit verbundenen Wertpapierfunktionen wird der rechtlich weitgehend risikolose Rechtsverkehr mit Wertpapieren, vor allem die erleichterte Übertragung von Rechten, wie Forderungs-, Mitgliedschafts- oder Miteigentumsrechte (z. B. Wechsel, Scheck, Anleihen, Aktien, Investmentanteile usw.) ermöglicht. (Dieses grundsätzlich geringe Rechtsrisiko ist zu unterscheiden vom jeweiligen wirtschaftlichen Risikoprofil eines Wertpapiers).[1] Durch die Verbriefung einer Vielzahl gleichartig ausgestatteter Wertpapiere (vertretbare, fungible Wertpapiere) und die Konzentration aller Wertpapierfunktionen sind Wertpapiere des Kapitalmarktes besonders effektiv handelbar (Effekten). Regulatorische Bestimmungen, die Rahmenbedingungen für den Wertpapierhandel enthalten (z. B. börsenrechtliche Bestimmungen, wie Zulassungsbestimmungen, Insiderregeln, Transparenzgebote, Marketmakerregelungen usw.), sind wiederum weitgehend öffentlichrechtlicher Natur.

Daneben finden sich weitere auf Wertpapiere bezogene Einzelnormen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten (so z. B. im Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Exekutionsrecht, Familienrecht, Solvabilitätsrecht, Bilanzrecht). Im Gemeinschaftsrecht wurden zur Verwirklichung des Binnenmarktes weite Teile des Wertpapierrechtes harmonisiert (z. B. TransparenzRL, ProspektRL, OGAW-RL, MarktmissbrauchsRL u. a.).

Einzelnachweise

  1. Wertpapierrecht.at Informationsseite über Wertpapierrecht, 12. Oktober 2010
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