- Wegegebot
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Der Begriff Wegegebot bezeichnet die Auflage, innerhalb eines bestimmten Gebietes (z. B. in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet) ausschließlich die ausgewiesenen Straßen und Wege zu benutzen. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. In einigen Gebieten soll es auch vor Erosionen bei empfindlicher Bodenbeschaffenheit wie u.A. in Dünengebieten oder auf Gebirgshängen schützen.
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