- Weiße Jahrgänge
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Weißer Jahrgang ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Geburtsjahrgänge der Männer, die wegen nicht bestehender Wehrpflicht als junge Männer nicht zum normalen (Grund-)Wehrdienst in den Streitkräften einberufen wurden.
Nach dem Ersten Weltkrieg waren dies in Deutschland die Jahrgänge 1901 bis 1913 (von 1919 bis 1935 gab es in Deutschland keine Wehrpflicht). Diese Männer waren für den Militärdienst im alten Heer bis 1918 zu jung, für den Wehrdienst in der Wehrmacht bereits zu alt. Sie wurden allerdings ab 1934 zu einer Kurzausbildung in die sogenannten Ergänzungsbataillone einberufen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es diejenigen männlichen deutschen oder österreichischen Staatsbürger der Geburtsjahrgänge 1929 bis 1937, die nicht zum Dienst in Wehrmacht, Volkssturm, als Flakhelfer, Marinehelfer, Bundeswehr oder Österreichisches Bundesheer einberufen wurden beziehungsweise für die nie Wehrpflicht bestand.
Diese Männer wurden zwischen 1929 (Stichtag für Deutschland: 1. Januar) und 1937 (Stichtag für Deutschland: 30. Juni) geboren und waren für den Militärdienst in der Wehrmacht noch zu jung und für den Dienst in der neuen Bundeswehr beziehungsweise im österreichischen Bundesheer bereits zu alt.
In West-Berlin dauerte dieser Zustand wegen des Viermächtestatus bis zur Wiedervereinigung fort, allerdings wurden dort nach dem 3. Oktober 1990 die Jahrgänge bis 1969 rückwirkend erfasst, so dass man nur die Geburtsjahrgänge bis 1968 zu den "Weißen" zählen kann. [1]
Im Jahr 1979 ist darüber hinaus ein Roman mit dem Titel "Weißer Jahrgang" von Uwe Pörksen erschienen, der die Generation nach dem Zweiten Weltkrieg charakterisiert.
Einzelnachweise
- ↑ Pressemeldung der "Kampagne gegen Wehrpflicht" von 1996
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