- Werbeverweigerer
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Als Werbeverweigerer wird jemand bezeichnet, der keine unadressierten Postwurfsendungen erhalten will.
Zu diesem Zweck wird am Briefkasten deutlich sichtbar ein Hinweis angebracht, dass Werbung nicht erwünscht ist. Rechtlich stützt sich dies auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb §7 Abs.2 Satz 1: "Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen ... bei einer Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der Empfänger diese Werbung nicht wünscht".
Adressierte Postwurfsendungen werden auch bei einem Hinweis auf dem Briefkasten zugestellt.
Siehe auch
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