- Werte und Normen
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Werte und Normen ist ein ordentliches Lehrfach an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen und wird von den drei Bezugswissenschaften Religionswissenschaft, Philosophie und Gesellschaftswissenschaften getragen. Es ist juristisch Ersatzfach zum Religionsunterricht. Der Unterricht Werte und Normen beginnt ab dem 5. Schuljahr und ist als Abiturfach (§ 190 NSchG) vorgesehen. Es gibt eine reguläre universitäre Lehramtsausbildung für alle Schulformen.
Weltanschauliche Neutralität und Wertbindung an das Grundgesetz
Der Staat trägt im Gegensatz zum Religionsunterricht die alleinige Verantwortung für den Unterricht im Fach Werte und Normen. Um der Wahrung der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses willen (Art. 4 Abs. 1 GG) verlangt er deshalb die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Faches.
Die Aufgaben des Unterrichts beschreibt das Niedersächsische Schulgesetz in § 128 Absatz 2 mit den Worten:
Im Fach Werte und Normen sind religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen zu vermitteln.
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