- Religionsunterricht
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Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, in die Grundlagen, Geschichte und Wertesysteme einer oder auch verschiedener Religionen einzuführen. Man unterscheidet schulischen Religionsunterricht (schRU) und außerschulischen Religionsunterricht (aRU).
Religionsunterricht wird in der Regel aus der bekennenden Warte einer Lehrkraft erteilt, die der betreffenden Religionsgemeinschaft angehört. Somit gibt der Religionsunterricht von vornherein nicht vor, von einem neutralen Standpunkt aus erteilt zu werden. Bei der Religionskunde oder auch dem Ethikunterricht hingegen haben Lehrkräfte ihre eigenen Bekenntnisse oder Überzeugungen hintanzustellen und lediglich vergleichende Kenntnisse über verschiedene Religionen und deren Glaubenslehren zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis
Schulischer und außerschulischer Unterricht
Der schulische Religionsunterricht steht im Allgemeinen unter der Aufsicht des Staates und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft erteilt. Die Lehrkräfte an Schulen sind entweder staatliche Lehrer (unter Aufsicht konfessioneller Institutionen) oder Vertreter der jeweiligen Glaubensgemeinschaft mit entsprechend staatlich anerkannter Qualifikation. Die Ausbildung der Religionslehrer/innen erfolgt in Österreich meist an Religionspädagogischen Akademien, in Deutschland an Religionspädagogischen Instituten sowie an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten.
Der schulische Religionsunterricht dient zwar als Einführung von Kindern und Jugendlichen in die jeweiligen Vorstellungen und Wertesysteme der Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaften. Er hat jedoch weitere Inhalte wie Ethik, allgemeine Religionskunde, Menschenrechte und Lebenskunde. Dies bezieht sich in den Ländern Europas vor allem auf den christlichen Religionsunterricht, wo die Lehrkräfte auch die Lehren anderer Weltreligionen beispielhaft vorstellen. Wieweit dies z.B. im Islam ebenfalls erfolgen soll, ist Gegenstand laufender Erörterungen.
Der außerschulische Religionsunterricht wird außerhalb des offiziellen Schulbetriebs durch die verschiedenen Glaubensgemeinschaften als Gemeindeunterricht (früher auch "Sonntagsschule") und ähnlichem erteilt. Solche Formen sind z.B. die Kinderkirche, der Erstkommunions-, Firmungs- bzw. Konfirmandenunterricht, Bibelstunden oder Koranschulen. Die Konfessionen geben ihre Religionsunterrichte in den jeweiligen Gemeindezentren bzw. Schulen, in ihren Gotteshäusern (Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempeln usw.) oder bei kleinen Konfessionen in privaten Räumlichkeiten.
Die Traditionen und Gestaltungen des Religionsunterrichtes und gegebenenfalls auch die Einbindung in den allgemeinen Schulunterricht differieren bereits innerhalb Europas erheblich.
Religionsunterricht weltweit
Amerika
- In den Vereinigten Staaten von Amerika wird an öffentlichen Schulen kein Religionsunterricht erteilt, sondern ausschließlich von den Religionsgemeinschaften in deren eigenen Einrichtungen angeboten. Dies entspricht den Grundsätzen der Trennung von Staat und Kirche und der Religionsfreiheit gemäß dem ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.
Asien
Europa
- Religionsunterricht in Deutschland
- Religionsunterricht in Österreich
- Religionsunterricht in der Schweiz
Siehe auch
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