Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
- Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
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Basisdaten |
Titel: |
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz |
Kurztitel: |
Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung |
Abkürzung: |
WpAIV |
Art: |
Bundesgesetz |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Handelsrecht |
Fundstellennachweis: |
4110-4-9 |
Datum des Gesetzes: |
13. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3349) |
Inkrafttreten am: |
18. Dezember 2004 |
Letzte Änderung durch: |
Art. 6 G vom 5. April 2011
(BGBl. I S. 538, 547) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
1. Februar 2012
(Art. 9 Abs. 3 G vom 5. April 2011) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV), im Langtitel Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, konkretisiert in Deutschland die Veröffentlichungspflichten von Emittenten beim Wertpapierhandel.
Weblinks
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