- Wiederaufnahmeklage
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Die Wiederaufnahmeklage bezweckt im deutschen Zivilprozess die Beseitigung eines rechtskräftigen Urteils und eine neue Entscheidung.
Im deutschen Zivilprozess ist eine Wiederaufnahmeklage nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Sie kann nach der Zivilprozessordnung nur durch Nichtigkeitsklage (§ 579 ZPO) oder Restitutionsklage (§ 580 ZPO) erfolgen.
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