- Wiederverwendung
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Wiederverwendung ist das Prinzip, Aufwand und Material einzusparen, indem ein an einer Stelle nicht mehr benötigter (und damit erneut verfügbar gewordener) Gegenstand an anderer Stelle eingesetzt wird. Durch diese Vorgehensweise erspart man die Vernichtung (auch Zerlegung oder Beseitigung) des nicht mehr benötigten Gegenstands und die Erstellung einer neuen Instanz. Im Speziellen kann es sich dabei handeln um:
- Rekonditionierung (Technik), die Aufarbeitung von gebrauchten Produkten
- Retrofit, die Modernisierung oder der Ausbau bestehender Produktionsanlagen
- Recycling, die Verarbeitung von Abfall zu Rohstoffen
- Wiederverwendbarkeit, einmal geschriebene Programmmodule auf universelle Einsetzbarkeit auszulegen
Die Wiederverwendung kann zusätzlichen Aufwand mit sich bringen: Eine Lagerung ist erforderlich, falls die Wiederverwendung nicht sofort möglich ist. Des Weiteren müssen während der Aufbereitung des Gegenstands eventuell vorhandene Gebrauchsspuren entfernt werden.
Weitere Wortbedeutung
Beamte die das 131er-Gesetz von 1951 betraf, durften ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „zur Wiederverwendung (z. Wv.)“ weiterführen.
Siehe auch
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