- Wiener Stadtsenat
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Der Wiener Stadtsenat ist die Stadtregierung der österreichischen Bundeshauptstadt Wien und das höchste Verwaltungsorgan der Gemeinde Wien. Die Mitglieder des Stadtsenats bilden gleichzeitig die Wiener Landesregierung, die Exekutive Wiens als Bundesland. An der Spitze beider Gremien steht derzeit Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl.
Inhaltsverzeichnis
Bestellung der Mitglieder
Nach der Wiener Stadtverfassung gehören dem Stadtsenat bzw. der Wiener Landesregierung mindestens neun und höchstens fünfzehn Mitglieder an. Die Anzahl der Mitglieder wird nach der Landtags- und Gemeinderatswahl durch die Festlegung der Verwaltungsgruppen bestimmt. Nach der Wahl des Bürgermeisters bzw. Landeshauptmanns erfolgt die Aufteilung der Stadtratsmandate nach dem Proportionalwahlrecht. Die Anzahl der Mandate für die jeweiligen Fraktionen wird nach dem D’Hondt-Verfahren ermittelt. Nach der Ermittlung legen die Fraktionen jeweils einen Wahlvorschlag für die von ihnen zu entsendenden Mitglieder vor. Für die Wahl der Stadtsenatsmitglieder genügt in der Folge die Mehrheit der Stimmen der anspruchsberechtigten Partei. Bei der Abstimmung sind zudem nur Stimmen gültig, die auf einen gültigen Wahlvorschlag lauten.
Eine Besonderheit der Wiener Stadtverfassung liegt darin, dass nicht alle Mitglieder des Stadtsenats für einen Geschäftsbereich verantwortlich sein müssen. Neben den amtsführenden Stadträten kann es so Stadträte "ohne Geschäftsbereich" geben, die auch als "nicht amtsführende Stadträte" bezeichnet werden. Die nicht amtsführenden Stadträte verfügen zwar über Sitz und Stimme im Stadtsenat, leiten jedoch keine Geschäftsgruppe und übernehmen im Magistrat keinerlei Funktionen. Da die SPÖ mit einer Ausnahme seit 1945 immer über eine absolute Mandatsmehrheit im Landtag und Gemeinderat verfügte, stellt die SPÖ in Wien in der Regel alle amtsführenden Stadträte, während der Opposition lediglich nicht amtsführende Stadträte zugeteilt werden.
Stadtsenat
Die Aufgaben des Stadtsenats umfassen den Beschluss wichtige Verwaltungsangelegenheiten wie Personalangelegenheiten und die Beratung über Beschlussfassungen, die dem Wiener Gemeinderat vorgelegt werden müssen. Der Wiener Stadtsenat erstellt zudem einen Budgetvorschlag und erstellt den Rechnungsabschluss der Gemeinde Wien. In Personalangelegenheiten tätigt der Stadtsenat die Bestellung von Magistratsdirektoren, entscheidet über die Beförderung städtischer Bediensteter und gewährt Remunerationen für Mitarbeiter. Zudem erstellt der Stadtsenat einen Vorschlag für die Wahl der amtsführenden Stadträte und repräsentiert die Gemeinde Wien nach außen. Der Stadtsenat gibt seine Zustimmung zur Einbringung von Beschwerden an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof und entscheidet über die Zuständigkeiten der Gemeinderatsausschüsse, sofern Zweifel bestehen. In seiner Notkompetenz kann der Stadtsenat auch Beschlüsse des Gemeinderates oder eines Gemeinderatsausschusses in bestimmten Fällen der Dringlichkeit ersetzen.
Wiener Landesregierung
Die Mitglieder des Wiener Stadtsenats bilden zugleich die Wiener Landesregierung. Diese ist das oberstes Organ der Vollziehung des Landes und ein Kollegialorgan. Auf die Anwendung des monokratischen Prinzips, d.h. die Zuweisung eines Aufgabenbereichs an die Mitglieder der Landesregierung, wurde in Wien verzichtet.
Die Aufgaben der Landesregierung sind in den Bundesgesetzen beziehungsweise in den Gesetzen des Landes Wien festgehalten.
Mitglieder
Eine Übersicht über die Landesregierungen und Stadtsenate der letzten Jahre gibt folgende Tabelle sowie die Navigationsleiste am Ende des Artikels.
Weblinks
- Stadt Wien Der Wiener Stadtsenat
- Stadt Wien Organe des Landes Wien
Landesregierungen und Stadtsenate von WienErste Republik: Weiskirchner | Reumann | Seitz I | Seitz II | Seitz III
Zweite Republik: Körner I | Körner II | Körner III | Jonas I | Jonas II | Jonas III | Jonas IV | Marek I | Marek II | Slavik | Gratz I | Gratz II | Gratz III | Gratz IV | Zilk I | Zilk II | Zilk III | Häupl I | Häupl II | Häupl III | Häupl IV
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