Wiener Landtag und Gemeinderat

Wiener Landtag und Gemeinderat
Wiener Gemeinderat und Landtag
Stellung Verwaltungsorgan der Stadt Wien, Gesetzgebungsorgan des Landes Wien
Staatsgewalt Exekutive bzw. Legislative
Gegründet Gemeinderat: 1848
Landtag: 10. November 1920
Sitz Wien
Vorsitz Nach der Gemeinderatswahl vom 10. Oktober 2010 neu gewählt am 25. November 2010 als Gemeinderatsvorsitzende:
1. Godwin Schuster (SPÖ)
2. Dietbert Kowarik (FPÖ)
3. Thomas Reindl (SPÖ)
4. Sigrid Pilz (Grüne);
als Landtagspräsidenten:
1. Präsident Harry Kopietz (SPÖ)
2. Präsident Johann Herzog (FPÖ)
3. Präsidentin Marianne Klicka (SPÖ)[1]
Bestandsgarantie § 10 ff. WStV[2] bzw. Art. 44 Abs. 3 B-VG (bundesstaaliches Prinzip)
Website www.wien.gv.at

Infolge der Doppelfunktion Wiens als Gemeinde und Bundesland dient der Wiener Gemeinderat, oberstes Verwaltungsgremium der Stadt Wien, auch als Wiener Landtag, Landesparlament des Bundeslandes Wien. Der Gemeinderat setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, die zugleich Landtagsabgeordnete sind. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Trotz dieser Doppelstellung werden getrennte Gemeinderatssitzungen einerseits und Landtagssitzungen andererseits abgehalten, in der auch verschiedene Personen den Vorsitz führen.

Inhaltsverzeichnis

Wiener Gemeinderat

Der erstmals nach der Revolution 1848 gebildete Gemeinderat konnte erst nach 1918 von allen in Wien wohnhaften Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gewählt werden; bis dahin hatten die führenden Schichten Wiens das allgemeine Wahlrecht, für Männer in Cisleithanien 1907 realisiert, in der Gemeindepolitik verhindert. Der Gemeinderat wird in der Stadtverfassung vor dem Landtag genannt und ist das oberste Kollegialorgan der Gemeinde Wien als Stadt mit eigenem Statut.

Der Gemeinderat wählt den Bürgermeister (der auch die Aufgaben eines Landeshauptmanns führt) und die Stadträte, übt die Kontrolle über alle anderen Gemeindeorgane aus und beschließt das Budget und den Rechnungsabschluss (einschließlich des Landesbudgets, das nicht getrennt geführt wird).[3] Ebenso beschließt er alle größeren Ausgaben der Stadt, die Stadtplanung, den Dienstpostenplan und die Geschäftseinteilung für Wiener Stadtsenat und Wiener Landesregierung. Er ist daher, auch mit den Gemeinderatsausschüssen für die einzelnen Geschäftsgruppen des Magistrats, ein stark beschäftigtes Gremium. Der Gemeinderat ist rechtlich als Organ der Exekutive zu verstehen, da Gemeinden in Österreich keine eigene Gesetzgebung besitzen, sondern Bundes- und Landesgesetze zu vollziehen haben.

1934–1945 war die demokratische Regierungsform unterbrochen.

Wiener Landtag

Der Wiener Landtag besteht, seit Wien auf Grund der Bundesverfassung mit den Vorbereitungen zum Ausscheiden aus Niederösterreich begann und der „Gemeinderat als Landtag“ am 10. November 1920 die erste Stadtverfassung[4] beschloss. (Am 1. Jänner 1922 trat das abschließende „Trennungsgesetz“ in Kraft, das den Übergangszustand beendete.)

Der Landtag besitzt das Gesetzgebungsrecht für einfache Landesgesetze und Landesverfassungsgesetze; die Landeskompetenzen werden im Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt. Gesetzentwürfe können als Regierungsvorlagen, durch Initiativanträge (von mindestens fünf Landtagsabgeordneten unterstützt) oder durch Volksbegehren in den Landtag eingebracht werden. Beschlossene Landesgesetze müssen der Bundesregierung vorgelegt werden, die binnen acht Wochen Einspruch erheben kann. (Durch einen Beharrungsbeschluss kann der Landtag den Gesetzesbeschluss jedoch bei einem Einspruch aufrechterhalten.)[5] Verstreicht die achtwöchige Frist oder beschließt die Bundesregierung vorher, keinen Einspruch zu erheben, kann das Landesgesetz im Landesgesetzblatt für Wien publiziert werden und in Kraft treten.

Wie die anderen Landtage in Österreich ist der Wiener Landtag kaum intensiv tätig, da der Landesgesetzgebung nur wenige Kompetenzen eingeräumt sind. Über Bestand und Größe der Landtage werden daher seit einigen Jahren kontroversielle Diskussionen geführt. Den Wiener Landtag betreffen sie wenig, da seine Abgeordneten zumeist als Gemeinderäte tätig sind.

Einzelnachweise

  1. Meldung der Rathauskorrespondenz vom 25. November 2010
  2. Wiener Stadtverfassung
  3. Eintrag über Wiener Gemeinderat im Weblexikon der Wiener Sozialdemokratie
  4. Landesgesetzblatt für Wien Nr. 1 / 1920
  5. wien.gv.at Aufgaben des Wiener Landtags

Weblinks


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