- Begegnungsgefecht
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Begegnungsgefechte gehören zu den besonderen Gefechtshandlungen. Dazu kommt es, wenn Truppen auf dem Marsch oder entfaltet vorgehende Truppen überraschend auf Feind stoßen und sofort den Kampf aufnehmen. Diese Gefechte sind besonders durch die unklare Lage und den Zwang zu raschem Handeln geprägt. Dabei muss sich der örtliche Führer, der rangälteste anwesende militärische Vorgesetzte, schnellstmöglich entschließen, wie er den Kampf aufnehmen will und selbstständig handeln. Dies wird in der Regel vom Gelände, der Gefechtsbereitschaft der Truppe und der Truppengattung, sowie dem Kräfteverhältnis abhängen. Sobald der Entschluss gefasst ist, wie das Gefecht fortgesetzt werden soll, geht das Begegnungsgefecht in eine der Gefechtsarten über.
Literatur
- Heeresdienstvorschrift 100/100 Truppenführung (HDv 100/100), Bonn 2000 (militärische Vorschrift, die als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch behandelt wird)
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