Militärische Lage

Militärische Lage
Militärische Lagefeststellung anhand von Karten

Die militärische Lage bezeichnet die Situation eines militärischen Verbandes in Bezug auf seine Umwelt. Hierbei gilt das besondere Augenmerk der Feindlage. Dies betrifft insbesondere die Frage nach Ort, Art, Stärke, Verhalten und Absicht feindlicher Kräfte im Interessenbereich des Verbandes. Die Eigene Lage bezeichnet die Frage nach Ort, Art, Stärke, Verhalten und Auftrag benachbarter eigener Verbände und Vorgaben der übergeordneten Führungsebene.

Inhaltsverzeichnis

Lagefeststellung

In der Lagefeststellung werden die Informationen über feindliche und eigene Kräfte zusammengefasst. Es erfolgt jedoch noch keine Auswertung dieser Informationen.

Beurteilung der Lage

Zur Durchführung der Lagebeurteilung wird in der Bundeswehr ein besonderes Schema der Lagebeurteilung angewendet.

Schema der Lagebeurteilung

Im Schema der Beurteilung der Lage erfolgt eine Analyse in folgender Gliederung der Heeresdienstvorschrift.[1]

  1. Auswertung des Auftrages
    • Absicht der übergeordneten Führung
    • Wesentliche eigene Leistung
    • Auflagen für das eigene Handeln (Vorgaben, Restriktionen)
    • Prüffragen ("wie kann sichergestellt werden daß …?")
  2. Beurteilung des Geländes und weiterer Umweltbedingungen
    • Allgemeine Charakteristik
    • Abschnittsweise Beurteilung
    • Folgerungen für
      • das Handeln des Feindes
      • das eigene Handeln
  3. Beurteilung der Feindlage
    • Handlungsmöglichkeiten
    • vermutete Absicht
    • vermutete weitere Gefechtsführung
    • Folgerungen für das eigene Handeln
  4. Beurteilung der eigenen Lage
    • Kampfkraft (ggf. mittels Kampfkrafttabelle)
    • Folgerungen für
      • besondere Fähigkeiten
      • Einschränkungen der Handlungsfreiheit
    • Möglichkeiten eigenen Handelns
  5. Kräftevergleich (Gesamtkräfte, ggf. auch einzelne Gruppierungen)
    • Kampfkraftvergleich
    • Gefechtswert (unter Einbeziehung von Gelände, Umwelt, Ausbildungsstand, Moral, …)
    • Folgerungen für
      • Gesetz des Handelns - Fähigkeit zur Eigeninitiative
      • Taktische Gesamtabsicht
    • Möglichkeiten eigenen Handelns (Stärken nutzen, Schwächen aufwiegen)
  6. Möglichkeiten des Handelns (nach Gefechtsphasen)
    • Feststellen
    • ggf. Kampfkraftvergleich
    • Vor- und Nachteile beurteilen
    • Abwägen

Entschluss

Der Beurteilung der Lage folgt der Entschluss des Kommandeurs – gegebenenfalls nach Beratung mit fachlich zuständigen Stabsoffizieren oder Spezialisten – und der Operationsplan bzw. Plan für den Einsatz sowie die Befehlsgebung, dessen Ausführung, im Rahmen eines rollierenden Regelvorganges, auf geeignete Weise überwacht wird. Aus auftretenden „Soll”-Abweichungen leiten sich weitere Lagefeststellungen und -beurteilungen bis zur Ausführung des Befehls ab.

Die Lage gründet auf den Lagemeldungen der beteiligten Einheiten und ordnet sich in die Gesamtlage der übergeordneten Führungsebenen ein.

Einzelnachweise

  1. Heeresdienstvorschrift "Truppenführung" (HDv Nr. 100/100)

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