- Beibehaltungsgenehmigung
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Die Beibehaltungsgenehmigung (BBG) ist ein Bescheid in Form einer Urkunde nach § 25 Abs. 2 StAG.
Sie berechtigt dazu, die Staatsangehörigkeit eines anderen, im Bescheid genannten Landes anzunehmen, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Seit dem 28. August 2007 ist die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr nötig, wenn die Person die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz annimmt.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind unter anderem, dass
- der Antragsteller nachvollziehbare Gründe hat, aus denen der angestrebte Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit in seiner konkreten Situation für ihn von Vorteil ist, und
- er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat, die das Nebeneinander zweier Staatsangehörigkeiten rechtfertigen, und
- das andere Staatsangehörigkeitsrecht die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt.
Zuständigkeit
- Für Deutsche, die im Ausland leben ist, das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.
- Für Deutsche, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die jeweilige Staatsangehörigkeitsbehörde vor Ort zuständig.
Weblinks
- Seite des Bundesverwaltungsamtes zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Yahoo Groups zweipaesse - Diskussionen zur Beibehaltungsgenehmigung, Archiv genehmigter Anträge
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Staatsbürgerschaftsrecht (Deutschland)
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