- Ausbürgerung
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Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung, auch Expatriation oder Expatriierung genannt. Besitzt die betroffene Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos.
Inhaltsverzeichnis
Ausbürgerungen in Deutschland
Zeit des Nationalsozialismus
Das „Dritte Reich“ machte Gebrauch von der Methode der Ausbürgerung, insbesondere gegen Oppositionelle und Unliebsame. Rechtsgrundlage für die Ausbürgerungen war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Aufgrund dieses Gesetzes wurden 359 Ausbürgerungslisten veröffentlicht.
Mit den Nürnberger Gesetzen behielten Juden zwar noch ihre deutsche Staatsangehörigkeit, waren faktisch aber keine gleichberechtigten Staatsbürger mehr. Nach dem 25. November 1941 verloren Juden ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie die deutsche Reichsgrenze überschritten.[1]
Mit dem Schicksal der durch das nationalsozialistische Deutschland ausgebürgerten Personen befasst sich Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes[2]: Diese können einen Antrag auf Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft stellen oder erlangen diese automatisch wieder, indem sie in Deutschland Wohnsitz nehmen.
Prominente Opfer einer Ausbürgerung durch das Nazi-Regime sind:
- Willy Brandt
- Albert Einstein
- Friedrich Wilhelm Foerster
- Oskar Maria Graf
- Thomas Mann
- Erich Maria Remarque
- Kurt Tucholsky
- Robert Stolz
DDR
Auch die DDR griff auf das Mittel der Ausbürgerung zurück, vor allem gegen politisch Oppositionelle.
Opfern einer Ausbürgerung wurden vom Ministerrat der DDR die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt, z. B.
Opfer einer Ausbürgerung sind aber auch politische Gefangene der DDR, die in der Haft genötigt wurden, einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft zu stellen, z. B.:
Bundesrepublik Deutschland
Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es allerdings zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft kommen, z. B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt vor Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG (siehe Weblinks). Außerdem ist es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird.
In Deutschland erregte 2002 die „Ausbürgerung“ des wegen versuchten Polizistenmordes verurteilten deutschen Schriftstellers Peter-Paul Zahl öffentliche Aufmerksamkeit. Tatsächlich verweigerte ihm die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika) einen neuen Reisepass; er habe, so die Begründung, 1995 mit der Einbürgerung in Jamaika automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Die Auseinandersetzung wurde schließlich durch die Wiedereinbürgerung Zahls im November 2004 beendet.
Ausbürgerung in der Schweiz
Von Ausbürgerung spricht man umgangssprachlich in der Schweiz, wenn einem Eingebürgerten nachträglich die Einbürgerung abgesprochen wird, weil er beim Einbürgerungsgesuch schwerwiegende Tatsachen verschwiegen hat (unwahre Angaben gemacht hat), die die Einbürgerung ausgeschlossen hätten.
Einzelnachweise
- ↑ Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, RGBl. I, S. 722.
- ↑ vgl. dazu auch die Entscheidungen "Ausbürgerung I" und "Ausbürgerung II" des BVerfG
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14351669.html
Literatur
- Michael Hepp (Hrsg.): Die Ausbürgerung deutscher Staatsangehöriger 1933-1945, nach den im „Reichsanzeiger“ veröffentlichten Listen. Saur Verlag, München 1985, ISBN 3-598-10537-1 (3 Bde.).
- Fritz Pleitgen (Hrsg.), Wolf Biermann u.a. (Autor): Die Ausbürgerung. Anfang vom Ende der DDR. List Verlag, Berlin 2001, ISBN 978-3-548-60688-0.
Weblinks
- Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zur Beibehaltungsgenehmigung (PDF)
- Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit und Hinweise hierzu
- Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Ausbürgerungen während des Dritten Reichs (BVerfGE 23, 98)
- kalenderblatt.de: Künstler ausgebürgert
- Susanne Benöhr: „Staatenlosigkeit – Heimatlosigkeit. Ein juristischer Exkurs“, in: Barbara Johr: Reisen ins Leben. Weiterleben nach einer Kindheit in Auschwitz, Bremen 1997, S. 173–178.
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