- Willkommschatzung
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Im ausgehenden Mittelalter wurde an vielen Orten ein auf den Dienstantritt eines neuen Landesherrn bezogene Steuer eingeführt respektive fällig. Diese so genannte Kopfsteuer nannte man Willkommschatzung.
Eine solche Willkommschatzung wurde beispielsweise in 1498/99 im Fürstbistum Münster[1] zur Einführung von Bischof Konrad VI. (Rietberg) durchgeführt.
Siehe auch
Quellen
- ↑ Die Register der Willkommschatzung von 1498 und 1499 im Fürstbistum Münster, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXX: Westfälische Schatzungs- und Steuerregister, Band 5, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), http://www.lwl.org/LWL/Kultur/HistorischeKommission/Publikationen/Publikation2001/Willkommschatz/
Kategorie:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
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