- Beitrittspartnerschaft
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Die Beitrittspartnerschaft ist das zentrale Dokument zwischen der Europäischen Kommission und den Erweiterungskandidaten für die Vergabe von Unterstützungsleistungen. In der Beitrittspartnerschaft werden die Prioritäten bei der Vorbereitung des Landes auf die EU-Erweiterung, insbesondere bei der Umsetzung des Gemeinsamen Besitzstandes (Acquis communautaire), ausführlich erläutert; sie stellt die Grundlage für die Zuteilung der Heranführungshilfen (Instruments for Pre-Accession) aus den Gemeinschaftsfonds dar. Die ersten Beitrittspartnerschaften wurden vom Rat 1998 mit jedem einzelnen beitrittswilligen Land (ausgenommen Zypern) geschlossen. Die Einhaltung der für die Beitrittspartnerschaften festgelegten Prioritäten wird von der Europäischen Kommission in den Fortschrittsberichten beobachtet. Er herrscht das Prinzip der Konditionalität.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Erweiterungspolitik der Europäischen Union
- EU-Begriff
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