- Winker
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Winker waren mechanische oder elektromagnetisch betriebene Fahrtrichtungsanzeiger an Automobilen und gelten als die Vorläufer des Blinkers. Die Winker waren zum Beispiel bis 1963 an Neuwagen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Geschichte
Am Anfang der 1920er Jahre nahm der Verkehr in den Städten durch die stetig steigende Anzahl der Autos, Bussen und Straßenbahnen zu. Im Jahr 1906 hatte die damaligen Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft, gemeinsam mit der Allgemeinen Berliner Omnibus AG eine Fahr- und Fachschule gegründet. Es wurde sehr großen Wert auf Unfallverhütung gelegt. Einige besondere Verkehrsunfälle veranlassten die BG im Jahr 1912 dazu, im Gewerbe für den Personenverkehr eine technische Neuerung vorzuschlagen. Es dauerte noch bis zum Jahr 1922, bis ein funktionsfähiger Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker von Eugen Zipperle und Dr. August Nagel gebaut wurde, der allerdings über Bowdenzüge bewegt wurde. Einen Gebrauchsmusterschutz bekamen sie 1924 für den Armwinker mit Gehäuse. Alfred Schwarz führte 1927 den ersten elektrischen pendelnden Armwinker ein[1]. Robert Bosch baute schon 1925 den ersten elektrischen zusätzlich beleuchteten Fahrrichtungsanzeiger[2]. Hierbei brauchte der Fahrzeugführer nicht mehr das schwergängige Lenkrad teilweise loslassen und den Arm aus den Seiten-Fenster halten, wenn er abbiegen wollte. Dieser Vorläufer des Blinkers konnte elektrisch beleuchtet werden. Dieser Winker, auch sogenannter Autowink, schwang bei der Signalgebung auf und ab und galt als sicher, da der Fahrer nun wenn er zum Beispiel rechts abbiegen wollte, ein Richtungszeichen geben konnte.[3]
In der Bundesrepublik Deutschland wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass bis zum 1. Juli 1963 alle Kfz über 4 Metern Länge und 1,6 Metern Breite mit Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite versehen sind. Dafür wurden zahlreiche Umrüstsätze angeboten, wobei oft die nicht mehr benötigten Winker ausgebaut und die Öffnungen mit passenden Abdeckungen verschlossen wurden. Im österreichischen und bayrischen Raum wird der Winker als "Reibndeita" bezeichnet, wobei Reibn eine Dialektbezeichnung für Kurve ist und Deita von Deuter abgeleitet ist.
Heutzutage ist der Gebrauch des Winkers in Deutschland nicht verboten; es muss jedoch zuerst der „normale“ Fahrtrichtungsanzeiger, eben der Blinker, betätigt werden. Erlaubt ist, dessen Funktion zusätzlich mit dem Ausklappen des Winkers zu unterstützen. Zu der heute noch gelegentlich sichtbaren Winkerbetätigung, meist an Oldtimern, wie dem VW Käfer oder dem VW Transporter. Es gibt ein Relais für den Einbau in die Fahrzeug-Elektrik, das beides in einem verbindet: den Blinker setzen; zusätzlich fährt aus seinem jeweiligen Schacht der Winker hoch und blinkt in der oberen Stellung.
Noch heute werden im Luxemburgischen Fahrtrichtungsanzeiger Winker genannt.
Zum Regeln des Verkehrs durch Polizisten oder Feuerwehrleute gibt es eine sogenannte Winkerkelle.
Einzelnachweise
- ↑ Ein Jahrhundert Automobiltechnik - Nutzfahrzeuge, Seite 371. VDI-Verlag 1987 ISBN 3-18-400656-5
- ↑ Chronik der Technik, Seite 417. Weltbild-Verlag 1997 ISBN 3-86047-134-1
- ↑ SicherheitsProfi 6/2010, Seite 28, 29 + VerkehrsRundschau Nr. 37-2010
Siehe auch
Kategorien:- Fahrzeugbeleuchtung
- Optisches Signalgerät
- Historisches Gerät
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