- Wittelsbacher Ausgleichsfond
-
Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) wurde durch ein bayerisches Gesetz am 9. März 1923 zur Verwaltung des Besitzes der entmachteten Dynastie gegründet.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Der WAF entstand in der Folge der Revolution von 1918, durch die die Monarchie in Bayern endete. Schon Anfang des 19. Jahrhunderts haben die Wittelsbacher entsprechend der Dominialfideikomißpragmatik von 1805 und der Bayerischen Verfassung von 1818 ihren Besitz auf den damals finanziell schlecht gestellten Staat übertragen. Im Gegenzug hatte der Staat die Versorgung der Wittelsbacher übernommen. Nach der Revolution 1918 wurde versucht, bayerisches Staatsvermögen und Wittelsbacher Privatvermögen voneinander zu trennen, die von der Zivilliste verwalteten Liegenschaften wurden vom Freistaat als Staatseigentum betrachtet. Mit Hilfe des Staatsrechtslehrers Konrad Beyerle versuchten die Wittelsbacher 1921 nachzuweisen, dass die Wittelsbacher erst gegen einen Versorgungsanspruch ihr Hausgut in das Staatsvermögen eingebracht hätten und in Bayern eine Trennung von Staats- und Hausvermögen überhaupt erst vollzogen werden müsse. 1923 wurde ein Kompromiss gefunden: Demnach fielen die ehemaligen Besitztümer aus dem Hausgutfideikommiss König Ludwigs I. und aus dem Besitz König Ottos I. nicht direkt an das Haus Wittelsbach zurück, sondern flossen in eine Stiftung ein. Anspruch hat das Haus Wittelsbach nicht auf das Stiftungsvermögen selbst, sondern nur auf die Erträge daraus. Im Gegenzug errichtete der Chef des Hauses Wittelsbach Rupprecht von Bayern die Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft, die Eigentümerin der vor dem "Haus- und Staatsfideikommiss" von 1804 erworbenen Kunstschätze der Wittelsbacher wurde.
Rechtsform
Der WAF ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts; die bayerische Staatsregierung hat per Gesetz die Pflicht, die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungsvermögens zu sichern. Die Erträge stehen den Mitgliedern des Hauses Wittelsbach zu.
Besitz
Zu den Besitztümern der Stiftung gehören Ländereien, Immobilien, Kunstschätze und -sammlungen, die Schlösser Berg, Hohenschwangau und Berchtesgaden sowie in Pacht die Porzellanmanufaktur Nymphenburg. Daneben besitzt die Stiftung über 10.000 Hektar Wald und auch Unternehmensanteile. Die Stiftung gibt keinerlei Auskunft über ihr Gesamtvermögen. Der WAF ist sogar durch eine Ausnahmegenehmigung der Staatsregierung von der Prüfung durch den Bayerischen Rechnungshof befreit.
Verwaltung
Die Generaldirektion der Stiftung sitzt in München-Bogenhausen und besteht aus 12 Mitarbeitern.
Der Verwaltungsrat des WAF besteht aus 8 Personen, z. B.: Roland Berger - Unternehmensberater, Jürgen Kammer - Aufsichtsratsvorsitzender der Süd-Chemie, Jörg-Engelbracht Cramer - bis 2004 persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank Hauck & Aufhäuser; sein Vorsitzender ist derzeit Dr. Hans-Jürgen Schinzler, der zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Rück ist. Zwei dieser Verwaltungsräte sind Staatskommisare - je ein Abteilungsleiter aus dem Wissenschafts- und dem Finanzministerium. Abgesehen von diesen beiden werden die Mitglieder des Verwaltungsrates für je fünf Jahre vom Chef des Hauses Wittelsbach bestimmt - dies ist zur Zeit (Juli 2006) Franz Prinz von Bayern.
Weblinks
- www.haus-bayern.com
- Gerhard Immler: Wittelsbacher Ausgleichsfonds, in: Historisches Lexikon Bayerns
Wikimedia Foundation.