- Working Holiday Visa (Japan)
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Die Working Holiday Visa wurden von der japanischen Regierung eingerichtet, um jungen Menschen einen längeren Aufenthalt in Japan zu ermöglichen, und diese Reise durch Jobs in Japan zu finanzieren.
Inhaltsverzeichnis
Working-Holiday-Programme Japans
Das erste Working-Holiday-Programm wurde 1980 zwischen Australien und Japan eingerichtet, seit dem 1. Dezember 2000 gibt es diese Möglichkeit auch für Deutsche Staatsbürger. Weitere Partnerländer mit Japan sind Neuseeland, Kanada, Südkorea, Frankreich, Irland, Großbritannien und Dänemark.
Bedingungen und Konditionen
Das Visum berechtigt für den Aufenthalt in Japan für 12 Monate. Es kann bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden und nur bis zum Alter von 30 Jahren. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt etwa ein bis zwei Wochen.
Um es zu beantragen, muss man folgende Dinge vorweisen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (und damit einhergehend die deutsche Staatsbürgerschaft)
- Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts
- 2000 Euro für die erste Zeit des Aufenthalts
- Rückflugticket oder 1100 Euro
- Antrag für das Visum (auf der Homepage der jap. Botschaft kann man dieses Formular herunterladen)
- formloses Motivationsschreiben, etwa eine A4-Seite (auf Englisch oder Japanisch)
- Reiseplanung (auf der Homepage der jap. Botschaft kann man dieses Formular herunterladen)
- Biografie (auf der Homepage der jap. Botschaft kann man dieses Formular herunterladen)
- aktuelles Passfoto
Das Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr (ab Ausstellungsdatum) und berechtigt zu einer einmaligen Einreise innerhalb dieses Zeitraums. Ab dem Datum der Einreise darf sich der Inhaber des Visums ein Jahr lang in Japan aufhalten.
Möchte man innerhalb des einjährigen Aufenthalts aus- und wieder einreisen, benötigt man hierzu ein "Re-entry Permit", da das Visum nur zur einmaligen Einreise berechtigt.[1]
Wer ein Working-Holiday-Visum besitzt, kann ohne Zeit- oder Gehaltsbeschränkung in Japan arbeiten, es fällt allerdings eine Einkommenssteuer von 20% an. Außerdem sind bestimmte Arbeitsfelder ausgeschlossen, die zur Verbesserung der Vergnügungs- und Unterhaltungsindustrie beitragen (Bars, Nachtclubs).
Siehe auch
Weblinks/Quellen
- Genaue Daten direkt von der japanischen Botschaft in Deutschland
- Fragen & Antworten zum WHV auf der Seite des Ministry of Foreign Affairs of Japan (engl.)
- Japan Association for Working Holiday Makers
- Häufig gestellte Fragen über das Working Holiday Visum (englisch)
- umfangreiche Informationen zum Visum der verschiedenen Länder und Programmen
- Genaue Working-Holiday-Visa-Übersicht für Japan, Australien, Neuseeland u. Kanada
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Reiseausweis und Reisepass
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