Botschaft (Diplomatie)

Botschaft (Diplomatie)
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Schild am Botschaftgebäude in Islands Hauptstadt Reykjavik

Eine Botschaft ist die diplomatische Vertretung eines Staates am Regierungssitz eines anderen Staates.

Inhaltsverzeichnis

Organisation einer Botschaft

Eine Botschaft besteht in der Regel aus der Kanzlei und der Residenz. Die Kanzlei ist die Verwaltung und wie jede Behörde untergliedert in verschiedene Abteilungen wie z. B. Kultur, Wirtschaft, Militär, Presse. Dazu kommt die Konsularabteilung für die Erteilung von Visa für Ausländer und die Ausfertigung von Pässen für eigene Staatsbürger. Sie wird hierbei gegebenenfalls durch weitere Konsulate in anderen Städten des Gastlandes unterstützt. Die Residenz ist der Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie. Sie dient auch der offiziellen Repräsentation bei dienstlichen Empfängen zu verschiedenen Anlässen und ist bei kleinen Botschaften meistens zusammen in einem Gebäude mit der Kanzlei untergebracht, bei großen Botschaften dagegen in einem eigenen Gebäude und nicht selten auch in einem anderen Stadtteil. Aufgabe des Botschafters ist es, seinen Staat dem Gastland gegenüber zu vertreten, über die Verhältnisse des Gastlandes seiner Regierung zu berichten, sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen mit den Institutionen des Gastlandes nach Möglichkeit zu pflegen und zu entwickeln.

In der Bundesrepublik Deutschland bilden das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen (neben den Botschaften auch Generalkonsulate, Konsulate sowie ständige Vertretungen bei zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen) eine einheitliche oberste Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen.

Die Aufgabe der diplomatischen Vertretungen des Heiligen Stuhls (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt), die auch die Interessen des Staates Vatikanstadt vertreten, nehmen die Apostolischen Nuntiaturen wahr.

Die Europäische Union (EU) verfügt über 130 Auslandsvertretungen, die Delegation genannt werden. Die EU-Delegationen erfüllen für die Europäische Union eine ähnliche Funktion wie Botschaften für Nationalstaaten.

Historische Entwicklung

Nach dem Wiener Kongress richteten die fünf Großmächte des 19. Jahrhunderts, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Preußen und Russland, Botschaften in den Hauptstädten der anderen Großmächte ein. Die diplomatischen Vertretungen der kleineren Staaten sowie die Vertretungen der Großmächte in kleineren Staaten wurden hingegen als Gesandtschaften bezeichnet.

Mit der Aufwertung einer Gesandtschaft zur Botschaft wurde die gestiegene Machtposition eines Staates auch diplomatisch anerkannt. So wurde beispielsweise 1906 die japanische Gesandtschaft in Deutschland ebenso wie die deutsche Gesandtschaft in Tokio zur Botschaft erhoben. Bis 1914 wurden auch die deutschen Gesandtschaften in Italien, Spanien, der Türkei und in den USA in Botschaften umgewandelt.

In den 1950er- und 1960er-Jahren wurden die meisten bisherigen Gesandtschaften zu Botschaften aufgewertet, so dass heutzutage sämtliche Botschaften aus allen Staaten den gleichen protokollarischen Rang erhalten. Man beachte aber das Institut der Ständigen Vertretung, welches vom Begriff „Botschaft“ abgegrenzt wird.

Eine weitere Besonderheit bilden die diplomatischen Vertretungen der Staaten des Commonwealth of Nations. Diese führen den Titel Hochkommissariate (High Commission). Dies ist historisch darin begründet, dass der britische Monarch gleichzeitig Staatsoberhaupt aller unabhängig gewordenen Länder des ehemaligen Britischen Weltreiches war. Die diplomatischen Leiter dieser Missionen Hochkommisare (High Commissioner) werden daher auch formal von den jeweiligen Regierungen ernannt. Die Praxis keine Botschafter untereinander auszutauschen, üben auch die Republiken (z. B. Indien, Trinidad & Tobago) und sonstigen Monarchien (z. B. Malaysia, Brunei) im Commonwealth of Nations aus. Mit Nicht-Commonwealth Staaten werden Botschafter ausgetauscht.[1]

Botschaftsgebäude

Deutsche Botschaft Prag
Botschaft der Republik Indonesien in Bangkok

Das Gelände, auf dem eine Botschaft steht, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist jedoch nicht exterritorial. Die Botschaft und ihre Diplomaten genießen jedoch diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.

Die für Botschaften geltenden Schutzrechte werden gelegentlich von Bürgern, denen eine Ausreise in das Botschaftsland versagt wird, ausgenutzt. 2003 kam es beispielsweise in Chinas Hauptstadt Peking mehrfach zu Fluchten von Nordkoreanern, die in China zu Besuch waren und so, meist erfolgreich, über die Botschaften (auch die deutsche) nach Südkorea fliehen konnten. In der deutschen Geschichte spielten 1989 die bundesdeutschen Botschaften in Budapest, Warschau und Prag eine sehr wichtige Rolle. Zuerst erlaubte die ungarische Regierung im September den DDR-Bürgern, die sich auf das Gelände der westdeutschen Botschaft geflüchtet hatten, die Ausreise in den Westen. Wenige Wochen später konnte Hans-Dietrich Genscher im Oktober 1989 hunderten Flüchtlingen, die in der deutschen Botschaft auf der Prager Kleinseite ausharrten, verkünden, dass ihre Ausreise erlaubt worden sei. Bereits in den Jahren zuvor kam es vereinzelt zu Botschaftsbesetzungen in Warschau und Ostberlin (Ständige Vertretung), die meist diskret gehandhabt wurden.

Seit dem Jahr 2000 bietet Berlin zum „All Nations Festival“ die Möglichkeit, mehrere Botschaften von innen zu besichtigen.

Siehe auch

Botschaften in Deutschland

Siehe: Botschaften in Berlin

Botschaften der Bundesrepublik

Einzelnachweise

  1. High Commissioner (Commonwealth)

Weblinks

 Wikisource: Auslandsvertretungen – Quellen und Volltexte

Deutschland

Österreich

Schweiz


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