Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlung
Zähne 25 und 26 nach endodontischer Behandlung, provisorische Versorgung

Eine Wurzelkanalbehandlung ist eine Zahnbehandlung in der Endodontie mit dem Ziel, einen Zahn zu erhalten, wenn er devital (also sein Zahnmark abgestorben) oder irreversibel entzündet ist.

Inhaltsverzeichnis

Medizinischer Hintergrund

Schritte der Wurzelkanalbehandlung

Die Ursachen für die Entzündung des Zahnmarks (Pulpitis) sind vielfältig. Meist besteht zunächst ein kariöser Defekt, der als Eintrittspforte für Krankheitserreger dient und nicht unbedingt Schmerzen verursacht. Aber auch eine Zahnfraktur oder ein Behandlungstrauma, zum Beispiel durch das Beschleifen für eine Zahnkrone, kann zu einer Pulpitis führen, die akut äußerst schmerzhaft sein kann. In vielen Fällen verläuft die Entzündung der Pulpa auch fast schmerzfrei. Das Zahnmark stirbt dann ab und die Keime breiten sich im System der Wurzelkanäle aus. Der Körper kann außerhalb des Zahnes mit einer Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis apicalis) reagieren. Diese stellt eine Abwehrreaktion des Immunsystems dar. Eine Parodontitis apicalis kann in einer akuten oder einer chronischen Form vorliegen. Die akute Form ist oft mit Schmerzen verbunden, sie kann unter Umständen röntgenologisch nur schwer verifiziert werden, während eine chronische Parodontitis apicalis bei einer Auflösung der Knochenstruktur im Bereich der Wurzelspitze im Röntgenbild gut sichtbar sein kann.

Ausgangssituation

Eine Wurzelbehandlung wird im Regelfall bei zwei verschiedenen Ausgangssituationen durchgeführt:

  • Der Zahn ist noch am Leben (vital) und der Nerv ist irreversibel geschädigt: Es wird eine Vitalexstirpation durchgeführt. Nach einer Betäubung wird der Zahn mit einem Spanngummi (Kofferdam) gegenüber den Keimen der Mundhöhle isoliert, damit das Zahnmark steril (keimfrei) behandelt werden kann. Die Pulpa wird entfernt und das System der Wurzelkanäle gereinigt (aufbereitet) und anschließend verschlossen.
  • Der Zahn ist bereits tot (devital) und Keime sind eingedrungen: Auch hier wird der Zahn mit einem Spanngummi isoliert, da auch hier das Ziel der Behandlung in der Entfernung der Keime aus dem Zahninneren besteht. Nach der Eröffnung des Zahnes wird das System der Wurzelkanäle gereinigt und gefüllt.

Praktische Durchführung

Wurzelkanalinstrumente, von links: Lentulo (Wurzelfüller), Reamer, K-Feile, Hedströmfeile, alle ISO-Größe 25

Zugangskavität

Nach Anlegen von Kofferdam, einer Folie zur Verhinderung des Verschluckens endodontischer Instrumente und erneuter Kontamination aus der Mundhöhle, wird zunächst ein Zugang zum Kanalsystem geschaffen. Dieser muss einerseits groß genug sein, um die Behandlung unter guter Sicht durchführen zu können, andererseits aber auch nicht zu groß, um den unnötigen Verlust von gesunder Zahnsubstanz zu vermeiden.

Reinigung

Nach einer Längenbestimmung des Wurzelkanals oder der -kanäle (anhand eines Röntgeneinzelbilds in Verbindung mit speziellen Messnadeln oder auf elektrischem Weg durch Endometrie) werden die Kanäle mit Handfeilen oder maschinell angetriebenen rotierenden Instrumenten konisch erweitert („aufbereitet“). Durch Spülungen mit verschiedenen Lösungen (NaOCl, 3%ige H2O2 Lösung, EDTA, CHX oder Zitronensäure), werden Verunreinigungen (engl. „Debris“) aus den Kanälen entfernt, die Schmierschicht beseitigt und Mikroorganismen bekämpft. Auf diese Weise können auch Kanalverzweigungen und infizierte Dentinbereiche desinfiziert werden, die einer instrumentellen Aufbereitung nicht zugänglich sind. Auf Endodontie spezialisierte Zahnärzte verwenden bei der Wurzelbehandlung ein Operationsmikroskop, das mit seiner zusätzlichen Lichtquelle mit koaxialem Licht und der Vergrößerung das Auffinden und Darstellen der Kanaleingänge erleichtert.

Ausformung

Die Wurzelkanalinstrumente dienen neben dem Dentinabtrag (im Sinne einer Reinigung) vorrangig zur Formgebung der Wurzelkanalhohlräume. Die Instrumente schaffen durch die Bearbeitung der Wurzelkanalwände Platz, um die Effizienz der Spüllösungen zu verbessern und um ein definiertes Profil zum vorhersehbaren Verschluss zu präparieren.

Füllung

Nach der Reinigung und Ausformung der Wurzelkanäle werden die Hohlräume gefüllt. Dies erfolgt überwiegend mit Guttapercha und einem Dichtzement, einem sogenannten Versiegler (engl. „Sealer“). Die Wurzelfüllung sollte möglichst viel Guttapercha und möglichst wenig Sealer enthalten, weil die Guttapercha das biokompatiblere und stabilere Material darstellt. Einige Füllmethoden sind erheblich aufwändiger, weil bei diesen die gereinigten Hohlräume mit erwärmter und plastisch verformbarer Guttapercha verschlossen werden. Aus verschiedenen Gründen können zwischen zwei Behandlungssitzungen medikamentöse Einlagen in die Wurzelkanäle eingebracht werden (meist Calciumhydroxid). In diesen Fällen werden die Wurzelkanäle erst in einer weiteren Behandlungssitzung endgültig verschlossen.

Beispiel

Der Ablauf einer Wurzelkanalbehandlung am Zahn 17

Mögliche Komplikationen

Komplikationen bei Wurzelkanalbehandlungen können verursacht werden durch:

  • unzugängliche Kanalabschnitte (Verlegung des Kanallumens durch Dentikel, starke Krümmung der Wurzel, Verzweigungen),
  • abgebrochene Instrumente,
  • besonders hartnäckige Mikroorganismen wie etwa Enterococcus faecalis oder Candida albicans, die bis zu 0,4 mm tief in Dentintubuli eindringen und als Monoinfektion überleben können,
  • eine zusätzliche parodontale Schädigung des Zahnes,
  • Via falsa („falscher Weg“) - iatrogene (vom Arzt verursachte) Perforation der Wurzel oder
  • Frakturen der Wurzel.

In solchen Fällen ist eventuell eine Wurzelspitzenresektion (Zugang von außen über den Kiefer) mit retrograder Wurzelfüllung indiziert. Alternativ kann eine Revision der Wurzelbehandlung angebracht sein, der im Regelfall der Vorzug vor einer Wurzelspitzenresektion gegeben werden sollte.

siehe ausführlicher: Alternativen zur Wurzelspitzenresektion

Krankenversicherungsrechtliche Aspekte

In der Bundesrepublik Deutschland wurden zum 1. Januar 2004 die Kassenrichtlinien zur Wurzelkanalbehandlung erheblich verschärft. Eine Wurzelkanalbehandlung kann demnach vom Zahnarzt nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Aufbereitung und Füllung der Wurzelkanäle sollte ad apicem (bis an die Wurzelspitze) erfolgen. Die Wurzelkanalbehandlung an Molaren ist nur dann im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung möglich, wenn dadurch

  • der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden wird
  • der Erhalt eines bereits bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird

Wird keines dieser Kriterien erfüllt, so besteht die Kassenleistung in der Extraktion (Entfernung) des Zahnes. Wünscht der gesetzlich versicherte Patient dennoch einen Erhaltungsversuch des Zahnes durch eine Wurzelkanalbehandlung, so muss er die Kosten dafür selbst tragen.

Weblinks

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