- Zahnmark
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Die Zahnpulpa (von latein: pulpa ‚Fleisch‘)[1], (auch: das Zahnmark oder laienhaft: Zahnnerv), füllt den inneren Teil des Zahnes, die Pulpenhöhle (Pulpencavum) aus, der von den Zahnhartsubstanzen umhüllt wird. Das Pulpencavum reicht von der Zahnkrone bis an die Spitze der Zahnwurzel(n). Es besteht aus Bindegewebe mit Blut- und Lymphgefäßen und enthält auch Nervenfasern. Als Fortsätze der Odontoblasten (Dentin-bildende Zellen) setzen sich Nervenfasern (Tomes'schen Fasern) in sehr feinen, mit bloßem Auge nicht zu erkennenden, Dentinkanälchen (tubuli) bis an die Schmelz-Dentin-Grenze fort. Diese Nervenfasern Pulpa geben jegliche überschwelligen mechanischen, thermischen oder chemischen Reize als Schmerzempfindung wieder.[2]
Anatomisch wird zwischen Kronen- und Wurzelpulpa unterschieden.
Krankhafte Veränderungen der Pulpa
Eine Entzündung der Pulpa wird als Pulpitis bezeichnet. Aufgabe des Zahnarztes ist es, zwischen einer reversiblen und einer irreversiblen Pulpitis zu unterscheiden, die Ursache festzustellen und die richtige Therapie einzuleiten.
Gelegentlich treten Verkalkungen des Pulpengewebes auf, die als Dentikel bezeichnet werden und Wurzelkanalbehandlungen erheblich behindern können. Dentikel werden zumeist als Zufallsbefunde auf Röntgenaufnahmen entdeckt, klinische Symptome treten nur gelegentlich auf.
Einzelnachweise
- ↑ Joseph Maria Stowasser: Der Kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, G. Freytag Verlag, München
- ↑ Wolfgang Hans-Michael Raab: Diagnostische Aspekte des Zahnschmerzes, Zahnärztliche Mitteilungen 10/2000, S. 58 f.
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