- Zeitlohn
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Der Zeitlohn ist eine Form des Arbeitsentgeltes, bei welcher der Arbeitnehmer ausschließlich auf Basis der geleisteten Arbeitszeit sein Entgelt erhält[1]. Handelt es sich bei der zugrunde gelegten Einheit um die Stunde, spricht man vom Stundenlohn[2]. Trotz der Bezeichnung als Lohn wird der Begriff Zeitlohn auch auf das Gehalt eines Angestellten angewendet, wenn dieser nach der geleisteten Arbeitszeit vergütet wird.
Quantität und Qualität der tatsächlichen Arbeitsleistung bleiben bei der Entgeltbestimmung unberücksichtigt, nicht dagegen die Arbeitsanforderungen. Der Arbeitgeber trägt zunächst das Risiko von Minderleistungen des Arbeitnehmers. Häufig wird der Zeitlohn daher durch eine Leistungszulage ergänzt.[3]
An Arbeitszeit orientierte Entgeltmodelle finden trotz geringer entgeltlicher Leistungsanreize vielfach Verwendung. Üblich sind sie vor allem bei qualitativ hochwertigen Arbeiten, an gefährlichen Arbeitsplätzen, bei festgelegter Arbeitsgeschwindigkeit (zum Beispiel Fließband) oder bei Bereitschaftsdiensten.[4]
Derzeit gibt es in Deutschland starke und bereits seit Jahrzehnten anhaltende Bestrebungen, Lohn und Gehalt zu vereinheitlichen und unter dem Begriff Entgelt zusammenzuführen. Tarifrechtlich ist dies in den zentralen Tarifverträgen (Beispiel: Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen) bereits umgesetzt und in einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls angepasst. Es wäre daher konsequenter, statt von Zeitlohn von Zeitentgelt zu sprechen.
Quellen
- ↑ Vgl. Stichwort „Lohnformen“, Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung
- ↑ Vgl. REFA Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V. (Hrsg.): Methodenlehre des Betriebsorganisation : Lexikon der Betriebsorganisation. München: Carl-Hanser, 1993. - ISBN 3-446-17523-7. Seite 211.
- ↑ Vgl. Gehalt, Zeitlohn, Akkord, Prämie - was ist das?, IG Metall.
- ↑ Vgl. Stichwort „Zeitlohn“, Gabler Wirtschaftslexikon, 12. Auflage 1988.
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