Zeitungsstempelgebühr

Zeitungsstempelgebühr

Die Zeitungsstempelgebühr war eine unter Joseph II. eingeführte Gebühr, die für jedes veröffentlichte Exemplar einer Ausgabe dem Fürsten ausbezahlt werden musste. Jedoch waren das "Wienerische Diarium" (später: Wiener Zeitung), die "Brünner Zeitung" und die Anzeigenblätter davon ausgenommen.

Während der Märzrevolution 1848 wurde sie abgeschafft, gleich danach wieder eingeführt. Die "Illustrierte Kronenzeitung", die heutige Kronen Zeitung, war das erste Blatt, das sich die endgültige Aufhebung der Stempelsteuer Ende 1899 mit ihrer ersten Ausgabe am 2. Jänner 1900 zunutze machte.


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