Zentrale-Orte-System

Zentrale-Orte-System
Schematische Darstellung der Zentralen Orte mit verbindenden Achsen in einem homogenen Raum

Die Theorie eines Systems zentraler Orte wurde in den dreißiger Jahren vom deutschen Geographen Walter Christaller entwickelt. In seinem Modell entwickelt sich in idealtypischen, homogenen Räumen eine Struktur zentraler Orte auf unterschiedlichen Hierarchiestufen. Die zentralen Orte höherer Hierarchiestufe (z. B. größere Städte) weisen dabei Ausstattungsmerkmale auf, die den zentralen Orten niedrigerer Hierarchiestufe fehlen (z. B. bestimmte Verwaltungs- und Dienstleistungsfunktionen in Kleinstädten). Ein Zentraler Ort weist damit einen Bedeutungsüberschuss für das ihn umgebende Ergänzungsgebiet auf. Christaller bestimmte die Zentralität oder den Bedeutungsüberschuss eines Ortes als das Verhältnis zwischen den Diensten, die insgesamt bereitgestellt werden (für den Ort und sein Ergänzungsgebiet) und den Diensten, die nur für die Bewohner des zentralen Ortes selbst benötigt werden (Differenz beider Werte = Bedeutungsüberschuss). Je höher die Zentralität eines Ortes, desto größer ist die Anzahl von Dienstleistungen je Bewohner.

Die Konzeption des Systems der Zentralen Orte entwickelt Christaller erstmals in seinem Hauptwerk, dem 1933 erschienenen Buch Die zentralen Orte in Süddeutschland. Er stellte darin dar, dass eine Region von Zentren mit höherwertigen Dienstleistungen und Gütern aus versorgt wird. In der ursprünglich von Christaller nach dem Versorgungsprinzip (K=3[1]) gegliederten Struktur, wurden zehn Hierarchiestufen unterschieden (von „hilfszentraler Ort“ bis „Reichshauptort“). Christaller überprüfte seine Theorie in der Praxis mithilfe der Zahl und Verteilung der damals vorhandenen Telefonanschlüsse:

ZI = (nTel - N)\times MiTel

ZI = Zentralitätsindex
nTel = Zahl der Telefonanschlüsse
N = Einwohnerzahl
MiTel = Mittelwert der Zahl der Telefonanschlüsse je Einwohner im Ergänzungsgebiet


Christaller legte dabei deduktiv ermittelte Prämissen zugrunde:

Weitgehende Homogenität der (Teil-)Räume:

  • Produktion und Nachfrage sind in einer unbegrenzten Fläche weitgehend gleich
  • Produktionsfaktoren und die Bevölkerung sind annähernd gleichmäßig im Raum verteilt
  • Einkommen, Kaufkraft und Bedürfnisse aller Individuen sind gleich
  • ungefähr gleichförmiges Verkehrsnetz in allen Richtungen
  • die Transportkosten sind direkt proportional zur Entfernung

Orientierung an ökonomischen Idealen:

  • Anbieter streben größtmöglichen Gewinn an
  • Nachfrager streben größtmöglichen Nutzen an („homo oeconomicus“)
  • gleiche Informationsbasis bei allen Marktbeteiligten (allwissend)
  • keine räumliche Spezialisierung der Anbieter

Jedes zentrale Gut weist zwei Reichweiten auf:

  • Innere Reichweite: Unter einer Umsatzschwelle wird der marktbedingte Schwellenwert verstanden, unterhalb dessen ein Ort eine Ware nicht mehr liefern kann, also Nachfrage und Verkaufsvolumen zu gering sind, um einen ausreichenden Gewinn zu erzielen (Untergrenze). (⇒ Angebotsseite)
  • Äußere Reichweite: Unter der Reichweite eines zentralen Gutes wird die Obergrenze seines Marktgebietes verstanden. Sie entspricht der Entfernung, außerhalb derer der zentrale Ort das Produkt nicht mehr verkaufen kann (die Konsumenten sind nicht bereit, noch längere Wege zurückzulegen). (⇒ Nachfrageseite)

Damit der Markt von Angebot und Nachfrage funktioniert, muss die innere Reichweite kleiner sein als die äußere.

Unter der theoretischen Annahme, dass die Verkehrsverbindungen in alle Richtungen gleich gut sind, sind obere und untere Reichweite kreisförmig abgegrenzt mit dem zentralen Ort im geometrischen Mittelpunkt.

Anordnung zentraler Orte im Raum bezogen auf ein einzelnes zentrales Gut

Da sich die äußeren Reichweiten benachbarter Orte einerseits nicht überschneiden werden (Teile der Ergänzungsgebiete würden sonst ja doppelt versorgt) und die zentralen Orte andererseits untereinander gleichmäßige und möglichst geringe Abstände voneinander haben sollen (unversorgte Bereiche dürfen nicht auftreten), ergibt sich eine Anordnung der zentralen Orte in einem regelmäßigen Dreiecksgitternetz mit hexagonalen Ergänzungsgebieten um jeden Ort, denn nur so lässt sich ein Gebiet lückenlos und ökonomisch möglichst rationell versorgen.

Inhaltsverzeichnis

Versorgungs- und Marktprinzip (K-3-System)

K-3-System

Unter diesen idealisierten Voraussetzungen entwickelte Christaller zunächst ein gestuftes System von Versorgungszentren in Regionen nach dem Marktprinzip. Marktprinzip: k=3, denn 1 + (6 × 1/3) = 3. Die umliegenden sechs kleineren Zentren sitzen hier an den Ecken eines Sechseckes und decken je ein Drittel ihres Bedarfs an höherwertigen Gütern oder Diensten in den drei umliegenden höheren Zentren.

Das Angebot von zentralen Gütern ist so nah wie möglich bei den zu versorgenden Orten (Dreiecksgitternetz). Ein zentraler Ort höherer Ordnung versorgt sich selbst und zwei Nachbarorte niedrigerer Ordnung (daher k=3).

In der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Struktur auf die Planung übertragen, wobei ganze Gemeinden in ein hierarchisch und funktional gegliedertes, normatives Ordnungsmodell eingestuft werden, z. B. in Form von Unterzentren, Mittelzentren und Oberzentren. Sie weisen aufsteigende Einzugsbereiche (Versorgungs- bzw. Verflechtungsbereiche oder Ergänzungsgebiete), ein zunehmendes Angebot an Gütern und Dienstleistungen und eine zunehmend dichte Infrastrukturausstattung auf:

  • Unterzentren (Grund- oder Kleinzentren) dienen der Deckung der „Grundversorgung“ (insbesondere des kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfs), TÄGLICH
  • Mittelzentren dienen der Deckung der „Grundversorgung“ und des mittelfristigen bzw. „gehobenen“ Bedarfs, PERIODISCH
  • Oberzentren dienen der Deckung der „Grundversorgung“, des langfristigen, d. h. „gehobenen“ sowie des „spezialisierten, höheren“ Bedarfs. EPISODISCH

Weitgehend unklar bleibt jedoch, welche zentralörtlichen Einrichtungen mit welchen zentralörtlichen Ausstattungsmerkmalen der jeweiligen Versorgungs- bzw. Bedarfsstufe zuzuordnen sind. Ebenfalls bleibt unklar, ab welcher Ausstattungsdichte eine Mindestversorgung gewährleistet bzw. gefährdet ist. Die Definition allgemeingültiger, verbindlicher Ausstattungskataloge und -standards für die Mindestversorgung eines Zentrums ist bislang gescheitert. In begrenztem Umfang lässt sich die faktische Bedeutung eines Zentrums empirisch über die Einzelhandelszentralität ableiten. Über die anderen Aspekte der Zentralität (z. B. zur Zentralität der Verkehrs-, Kultur-, Bildungs- und Dienstleistungseinrichtungen) lässt diese Zentralitätskennziffer keine direkten Schlüsse zu.

Ein Oberzentrum ist mit seinen mittleren und niedrigen Diensten und Gütern auch Mittel- und Unterzentrum, ein Mittelzentrum auch Unterzentrum. Dabei schrumpft aber der Einzugsbereich entsprechend der Nachfrage. Die hochwertigen Güter und Dienste werden aber entsprechend weniger nachgefragt.

Beispielsweise dürfte jedem Unterzentrum eine Grundschule zuzuordnen sein. Der Einzugsbereich der Grundschule ist örtlich (Nahbereich als Versorgungs- oder Verflechtungsbereich). Ein Gymnasium, das weniger oft nachgefragt wird, entspricht den zentralörtlichen Funktionen eines Mittelzentrums und hat im Regelfall einen entsprechend größeren Einzugsbereich (Mittelbereich mit mehreren Unterzentren). Eine Universität entspricht den zentralörtlichen Funktionen eines Oberzentrums, wird noch weniger häufig nachgefragt als ein Gymnasium und hat einen noch größeren Einzugsbereich (Oberbereich als Versorgungs- bzw. Verflechtungsbereich oder Ergänzungsgebiet), welcher im Idealfall über das Gebiet mehrerer Unter- und Mittelzentren reicht.

Dass aber dieses Beispiel nicht mit dem realen Nachfrageverhalten übereinstimmt, zeigt die Tatsache, dass die Personen mit Hochschulreife ihre Universität im Regelfall nicht nach dem System Zentraler Orte aussuchen, sondern nach anderen, typischerweise persönlichen Auswahlkriterien. Auch bei anderen zentralörtlichen Einrichtungen lässt sich feststellen, dass das reale Nachfrageverhalten nicht dem System Zentraler Orte entspricht. Aus diesem Grund wird das System Zentraler Orte in den Raumwissenschaften und im Bereich des Raumordnungsrechts zunehmend in Frage gestellt.

Aufgrund der Unklarheiten bei der Zuordnung verbindlicher Ausstattungsmerkmale sind die raumordnungsrechtlichen Vorschriften, mit denen ein System Zentraler Orte in den Raumordnungsplänen der Länder und Regionen fixiert wurde, häufig unbestimmt geblieben. Da das Raumordnungsgesetz für verbindliche Ziele der Raumordnung jedoch eine Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit (Normklarheit) für die planenden Gemeinden (Normadressaten) verlangt (§ 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz), erreichten die entsprechenden Vorschriften nur die Rechtsverbindlichkeit eines Grundsatzes der Raumordnung (§ 3 Nr. 3 Raumordnungsgesetz), der von der Gemeinde im Rahmen ihrer bauleitplanerischen Abwägung (Planungsermessen) überwunden werden kann.

Verkehrsprinzip (K-4-System)

K-4-System

Die Notwendigkeit der möglichst ökonomischen Verkehrsanbindung - als alternativer Gliederungansatz - wird im K-4-System optimiert. Hier liegen die kleineren Orte an den Seiten der imaginären Sechsecke. So können sie mit den größeren Zentren in gerader Linie verbunden werden. (siehe obere Abbildung) Das spart Geld beim Straßenbau und Zeit bei der Fahrt.

Der Einzugsbereich entspricht hier jeweils der Hälfte von sechs niedrigeren Zentren => 6/2 + 1 = 4.

Verwaltungsprinzip (K-7-System)

K-7-System

In der Verwaltung besteht die Notwendigkeit, eindeutige Zuständigkeiten zu definieren. Das K-3- und K-4-System sind hier unbrauchbar, da kleinere Orte geteilt werden müssten bzw. mehreren höheren Ebenen (z.B. Landkreisen) angehören würden. Hier ist also eine Zuordnung der umliegenden Orte zu einem Zentrum mit dem K-7-System realisiert. Die niedrigeren Orte liegen komplett in einem Sechseck, in dessen Zentrum der höherwertige zentrale Ort angesiedelt ist (siehe obere Abbildung).

Hier ist der Wirkungsbereich auf sechs umliegende komplette niedrige Zentren und das eigene niedrige Zentrum ausgedehnt =>6+1=7

Anwendung

Die Konzeption der zentralen Orte hat auch in das deutsche Raumordnungsgesetz (ROG) Eingang gefunden, das als Rahmengesetz in den Grundsätzen der Raumordnung unter anderem die räumliche Konzentration der Siedlungstätigkeit auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte im Rahmen einer dezentralen Siedlungsstruktur fordert (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG). Die Länder füllen das Rahmengesetz mit der Aufstellung von Landesentwicklungsprogrammen und Landesentwicklungsplänen aus, mit denen sie ihren Raum entsprechend dieser Grundkonzeption ausweisen, entwickeln und fördern.

Vielfach haben die Länder bei der Gestaltung ihres Systems leistungsfähiger Zentraler Orte eine Einstufung ihrer Gemeinden in Ober-, Mittel- und Unterzentren mit entsprechenden Versorgungs- oder Verflechtungsbereichen (z. B. Nah-, Mittel- und Oberbereiche) vorgesehen, die unterschiedliche Mindeststandards der Versorgung und Ausstattung erfüllen sollen. Die geringe Dichte, Aussageschärfe und Verbindlichkeit der hierzu erlassenen Vorschriften haben die Umsetzung des Systems leistungsfähiger Zentraler Orte von der Raumordnung in die Bauleitplanung der Gemeinden häufig jedoch beeinträchtigt.

Auch die aktuelle Siedlungsentwicklung entfernt sich aufgrund neuer Entwicklungen (Suburbanisierung, Telearbeit, Just-in-time-Produktion, staatliche Förderung von Gütertransport, Mobilität, Lebensstile und Konsumgewohnheiten der Verbraucher etc.) immer mehr von den modellhaften Vorstellungen Christallers. Das System der Zentralen Orte in der Raumplanung verliert deshalb zunehmend den Anwendungsbezug und somit an Bedeutung. Auch wird die empirische Überprüfung der Ausstattung von Orten mit zentralen Gütern zunehmend schwieriger.

Als ein Beispiel für die zunehmende Entkoppelung der Anbieterstandorte von Städten entsprechender Hierarchiestufe seien die großen Möbelhändler (zum Beispiel IKEA) genannt. Möbel als Warenangebot mit einer episodischen Nachfrage müssen nicht mehr zwangsläufig in einem großen Ort/einer großen Stadt angeboten werden, sondern liegen häufig auf der sprichwörtlichen „grünen Wiese“. Die Priorität der Anbieter hat sich eindeutig zugunsten der Erreichbarkeit für den Kunden- und den Lieferantenverkehr verlagert: Bevorzugt werden große, gut erschlossene Gewerbestandorte in unmittelbarer Nähe einer Autobahn. Empirische Studien haben ergeben, dass Möbelkunden Standorte bis zu einer PKW-Wegezeit von rund einer Stunde in Kauf nehmen.

Ein anschauliches Beispiel für die Problematik des Systems Zentraler Orte ist ferner das Ruhrgebiet. Dessen Entwicklungsprozesse und Siedlungstrukturen sind mit dem Modell Christallers nicht zu erklären, weil der idealtypische Raum und die typischen Marktbedingungen, die Christaller als Grundannahmen für die Anwendung seiner Theorie voraussetzt, hier nicht vorgelegen haben. Bekanntlich hat im Ruhrgebiet ein Industrialisierungsprozess, der zu wesentlichen Teilen darauf ausgerichtet war, Bodenschätze industriell zu nutzen sowie industriell erforderliche Betriebs- und Infrastrukturen anzulegen, die Siedlungs- und Zentrenstrukturen des Ruhrgebietes spezifisch geprägt. Die in einem solchen Prozess wirkenden Marktkräfte und Standortbedingungen hat Christaller nicht erforscht und erklärt.

Die Anwendung eines konventionellen Systems Zentraler Orte in der Raumordnung ist bei Siedlungs- und Zentrenstrukturen, wie sie das Ruhrgebiet als Ballungsraum prägen, ein erhebliches Problem, weil das für atypische Räume ursprünglich nicht gedachte System der Zentralen Orte ständig mit den in atypischen Räumen wirkenden Markt- und Standortbedingungen in Konflikt gerät. Hinzu kommt, dass das System Zentraler Orte infolge geringer Dichte, Aussageschärfe und Verbindlichkeit der hierzu entwickelten raumordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder häufig nicht auf die Bauleitplanung der Gemeinden durchgreifen kann.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der Faktor k gibt an, wieviel Anbieterstandorte niedrigeren Ranges auf einen Anbieterstandort des nächsthöheren Ranges entfallen, und beschreibt damit die Stufung der zentralörtlichen Hierarchie

Weblinks


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