- Schülerbeförderung
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Als Schülerverkehr wird zusammenfassend das durch die An- und Abfahrt der Schüler von und zu den Schulen verursachte Verkehrsaufkommen unabhängig vom Verkehrsmittel bezeichnet. In den meisten Fällen ist jedoch speziell die Beförderung von Schülern im ÖPNV gemeint.
Inhaltsverzeichnis
Schülerbeförderung im ÖPNV
Die Schülerbeförderung ist das wichtigste Standbein des ÖPNV in den Regionen abseits der Verdichtungsgebiete, da der entsprechenden Zielgruppe der Zugang zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bis zu einem bestimmten Alter verwehrt ist. "Schüler stellen in der Fläche bis zu 80% aller Fahrkunden. Die Schülerbeförderung ist deshalb dort die wirtschaftliche Grundlage für die Aufrechterhaltung eines ÖPNV-Angebots." (Fiedler 1997, S. 232). Jede Veränderung bezüglich der Schülerstruktur hat hier deshalb auch gravierende Auswirkungen auf den Stadt- und Regionalbusverkehr. Ausschlaggebend für die Zahl der benötigten Fahrten ist dabei die Lage der weiterführenden Schulen. Grundschulen befinden sich in der Regel in nahezu jeder Gemeinde, so dass der Fahrtenaufwand hier geringer ist als der für die meist nur an zentralen Orten vorhandenen Gymnasien, Gesamtschulen oder weiterführenden Schulen.
Organisationsformen
Die Organisation der Beförderung von Personen in der Schülerbeförderung unterliegt wie im übrigen ÖPNV auch den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes. Der Schülerverkehr kann demnach auf dreierlei Weise abgewickelt werden:
- Allgemein zugänglicher Linienverkehr gemäß §42 PBefG (teilw. auch §43 PBefG)
- Besonderer und nur Schülern zugänglicher Linienverkehr gemäß §43 PBefG
- Freigestellter Schülerverkehr, ebenfalls nur von Schülern nutzbar
Die Betriebskosten freigestellter Schülerverkehre nach Freistellungsverordnung (FO) übernimmt in vollem Umfang der Schulträger, die Schüler müssen keine Fahrscheine erwerben.
Noch vor einigen Jahren war es eine zentrale Forderung in der Diskussion um den ÖPNV in der Fläche, den Schülerverkehr in allgemein zugänglichen Linienverkehre zu integrieren (vgl. Zoellmer 1991, S. 26ff). Dieser Schritt ist heute weitestgehend abgeschlossen. Lediglich sehr abgelegene Siedlungsteile und Schulen für Behinderte werden noch durch freigestellte Verkehre angebunden.
Die Integration der Schülerbeförderung bringt finanzielle Vorteile, da der im Rahmen der Daseinsvorsorge als Grundangebot geforderte ÖPNV durch die für Schüler angebotenen Fahrten abgedeckt wird. Nachteile ergeben sich jedoch durch eine stärkere Abhängigkeit von den Schulanfangs- und -endzeiten. Die Fahrten zu den Schulen liegen meist nicht in den Zeiträumen, in denen der ÖPNV für andere wichtige Fahrtzwecke vorzugsweise genutzt wird (z.B. Einkaufs- und Freizeitfahrten). Ein durchgehender Taktfahrplan baut auf Taktfrequenzen auf, die durch Teilung eines 60-Minuten-Rhythmus entstehen. Die Schulstunden haben jedoch eine hiervon abweichende Länge, daher sind die Anforderungen eines Taktverkehrs nicht mit denen des Schülerverkehrs vereinbar.
Das Fahrgastaufkommen im Schülerverkehr ist erheblich höher als bei allen anderen Verkehrsaufgaben des ÖPNV. Außerhalb der Großstädte ergeben sich dabei Kapazitätsprobleme: große Fahrzeuge (Gelenkbusse, Stadtbusse) sind für die Grundversorgung der Fläche im Normalbetrieb nicht sinnvoll, müssen aber für den Schülerverkehr angeschafft werden. Umwelt- und fahrgastfreundliche (z. B. persönlicher Kontakt zum Fahrpersonal) Klein- oder Midibusse können nicht eingesetzt werden, dazu wäre eine Doppelausstattung der Verkehrsunternehmen mit kleinen und großen Fahrzeugen notwendig. Neue Entwicklungen gehen wieder in Richtung einer Trennung von Schülerverkehr und Grundversorgung. Dabei wird ein durchgehender Taktverkehr mit kleinen Fahrzeugen (teilweise bedarfsorientiert mit Anruflinien) durch zusätzlich eingelegte Fahrten bzw. besondere Schülerlinien mit großen Fahrzeugen und an die Schulzeiten angepassten Fahrplänen ergänzt. Das Verkehrsnetz auf dem Lande erfährt dadurch einen erheblichen Umbau. Bisher mit Regionalbussen versorgte Gebiete werden nun mit Kleinbus- oder Ortsbuslinien und dichterem Takt bedient. Beispiele für diese Entwicklung gibt es u.a. im westfälischen Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe.
Da der Bildungssektor der Ländergesetzgebung unterliegt, sind die Systeme in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Der ÖPNV in der Fläche muss sich veränderten Regelungen anpassen. Gerade in jüngster Zeit gab es einige große Veränderungen in der Schulgesetzgebung, u.a. werden die Kosten für die Schülerbeförderung mehr und mehr den Eltern aufgelastet. Auch die Umstellung auf Ganztagsschulen hat Konsequenzen für den Fahrplangestaltung.
Siehe auch
Literatur
- Fiedler, Joachim (1997): Planung und Betrieb des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV). In: Kolks, Wilhelm; Fiedler, Joachim (Hrsg.): Verkehrswesen in der kommunalen Praxis. Bd. 1: Planung, Bau, Betrieb. Berlin. S. 175-252
- Zoellmer, Jürgen (1991): Ein Planungsverfahren für den ÖPNV in der Fläche. Karlsruhe.
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