- Zentrale Fachstelle
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Die zentrale Fachstelle ist eine Bezeichnung für eine integrierte Organisationseinheit in der Kommunalverwaltung für die Wohnungsnotfallhilfe.[1]
Mit dem Übergang von stationären zu überwiegend ambulanten und lebenslageorientierten Konzepten der Wohnungslosenhilfe entstand ab Mitte der 70er Jahre die Forderung nach Einrichtung von kommunalen Fachstellen der Wohnungsnotfallhilfe.
Die Aufgaben der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe umfassen alle Leistungen und Angebote, die zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit oder für den Abbau eben solcher notwendig sind. Die Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungspolitischen) Verwaltungsbereichen und die notwendigen Abläufe werden an einer zentralen Stelle in der Verwaltung konzentriert, so dass Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. In einer solchen Fachstelle werden die entsprechenden Leistungen und Kompetenzen vernetzt bzw. gebündelt, um so den jeweils betroffenen Personen (sog. Wohnungsnotfälle) schnell und umfassend helfen zu können.
Im Bericht ›Zentrale Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen‹ ([2]) ist der Begriff der Zentralen Fachstelle wie folgt definiert:
„In der Zentralen Fachstelle werden alle Produkte und Leistungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit unter einer Leitungsverantwortung zusammengefasst.“
Literatur
Anmerkungen
- ↑ In einigen Städten (Hamburg, Berlin, Hamm) werden diese Einrichtungen Fachstelle genannt. Fachstellen sind in Kommunen und Verbänden auch in anderen Feldern der Sozialen Arbeit anzutreffen, beispielsweise in der Suchtprävention oder der Jugend- und Familienhilfe.
- ↑ herausgegeben von Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, [[Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport]], Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in NRW; Köln 1999, vgl. Link
Weblinks
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