Bundesdenkmalamt

Bundesdenkmalamt
OsterreichÖsterreich  Bundesdenkmalamt (BDA)
Österreichische Behörde
BDA-Logo
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde nachgeordnete Dienststelle
Aufsichtsbehörde(n)/-organe Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Gründung 1. Jänner 1850 Allerhöchste Entschließung zur Einrichtung der K.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale (Franz Joseph I.)
Hauptsitz Wien, Hofburg
Behördenleitung Präsident: Dr. Barbara Neubauer
Website www.bda.at
Bundesdenkmalamt und Land Niederösterreich bei der Denkmalpflege (hier im Waldviertel)

Das Bundesdenkmalamt (BDA) ist die in Österreich zuständige Denkmalbehörde für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Als Vorläufer des Bundesdenkmalamts wurde mit "Allerhöchster Entschließung" von Kaiser Franz Joseph I. per 31. Dezember 1850 die K.k. Centralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale gegründet. 1853 begann die eigentliche Tätigkeit der Kommission. In ihr waren neben Beamten auch Wissenschafter und Künstler (1855 etwa die Dichter Adalbert Stifter und Hermann Rollett) aktiv. 1859 wurde die Kommission, die zunächst beim Bautenministerium ressortierte, dem K.K. Ministerium für Kultus und Unterricht unterstellt.

Die „K.K. Zentralkommission für die Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale“ erhielt 1873 einen erweiterten Wirkungsbereich ein eigenes Budget zur Förderung von Restauriermaßnahmen. Kirche und Adel, die wichtigsten Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten verhinderten jedoch bis zum Ende der Donaumonarchie die Verabschiedung eines Denkmalschutzgesetzes. Auch Alois Riegl (1858 - 1905), Universitätsprofessor und erster Generalkonservator der Zentralkommission scheiterte 1903 am Vorhaben der Erlassung eines solchen Gesetzes. Riegls Konzeptionen fanden allerdings internationale Anerkennung, ähnlich wie der von Max Dvorák (1874 - 1921) erstellte "Katechismus der Denkmalpflege" (1916/18).

1910 übernahm Thronfolger Franz Ferdinand von Österreich-Este das Protektorat über die „K.K. Zentralkommission für Denkmalpflege" und 1911 begann deren Umwandlung in ein Staatsdenkmalamt. Die Schaffung einer legistischen Grundlage erfolgte allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg, und zwar unter dem Druck des drohenden Ausverkaufs an Kulturgütern des hungernden Reststaates Deutsch-Österreich. Ab Dezember 1918 galt ein Ausfuhrverbot für Kunstgegenstände, 1923 wurde das Denkmalschutzgesetz erlassen. So wurde beratende Kommission letztlich doch eine gesetzlich legitimierte staatliche Behörde.

1934 wurde das Bundesdenkmalamt durch eine „Zentralstelle für Denkmalschutz im Bundesministerium für Unterricht" ersetzt. 1938 gingen die Funktionen der Landeskonservatoren an so genannte Gaukonservatoren über, die Zentralstelle wurde den Zwecken kulturpolitischen Zwecken der NS-Diktatur untergeordnet. Das 1940 gegründete „Institut für Denkmalpflege" als zentrale Fachstelle hatte, dem Berliner Wissenschaftsministerium unterstehend, keinerlei wesentliche Kompetenzen.

Nach dem Krieg wurde das BDA neu gegründet, wesentliche Gesetzesnovellen wurden 1978 und 1999 verabschiedet.

Funktion und Gliederung

Die Aufgaben der Behörde umfassen unter anderem die Erhaltung, Restaurierung und Katalogisierung von Bau- und Kunstdenkmälern, Ausgrabungsstätten und historischen Gärten, aber auch für die Überwachung der Ausfuhrbestimmungen nach dem Denkmalschutzgesetz. Das Bundesdenkmalamt arbeitet mit dem vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beigestellten Denkmalbeirat zusammen.

Das Bundesdenkmalamt gliedert sich heute in das Präsidium und neun Landeskonservatorate in den Landeshauptstädten. Zu deren Verfügung stehen zentrale Fachabteilungen:

Die beiden Restaurierwerkstätten sind:

Diese stehen den Mitarbeitern des Bundesdenkmalamtes (Landeskonservatorate, Amtsrestauratoren etc.), wie auch freiberuflichen Restauratoren oder Privatpersonen zur Verfügung. Im Zentrallabor werden auch die bei jeder Restaurierung geforderten Materialproben ausgewertet und katalogisiert, sowie Gutachten erstellt.

Das Bundesdenkmalamt war auch für die Restitution des rund 8.000 Gegenstände und Kunstwerke umfassenden Mauerbach-Bestandes zuständig, den die Republik Österreich Ende der 1940er-, Anfang der 1950er Jahre von den US-Truppen übergeben bekam. Nachdem bis 1996 angeblich keine Eigentümer ausfindig gemacht werden konnten, wurde der Bestand zugunsten der IKG versteigert. Erst Jahre später, als der Zugang zu Archiven für die Provenienzforschung geöffnet wurde, konnte anhand von Hinweisen und Aufklebern auf den Rückseiten der versteigerten Bilder, die abfotografiert wurden, in vielen Fällen Besitzer eruiert werden. Diese Ergebnisse wurden Anfang Dezember 2008 veröffentlicht und in einer Ausstellung des Museums für angewandte Kunst präsentiert.[3]

Publikationen

Periodika:

  • Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege. Verlag F. Berger, 1947ff, ISSN 0029-9626 (vierteljährlich).
  • Restauratorenblätter. (jährlich).
  • Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. Verlag F. Berger (unregelmäßig).

Reihen:

Sonstiges:

  • Theodor Brückler, Ulrike Nimeth; Bundesdenkmalamt (Hrsg.): Personenlexikon zur österreichischen Denkmalpflege 1850 – 1990 – 2002. Verlag F. Berger, Wien 2001, ISBN 978-3-85028-344-1.

Literatur

  • Walter Frodl: Idee und Verwirklichung. Das Werden der staatlichen Denkmalpflege in Österreich. Wien, Köln, Graz 1988 (= Bundesdenkmalamt Wien (Hrsg.): Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. XIII.).
  • Manfred Koller: Zur Geschichte der Restaurierung in Österreich. In: Geschichte der Restaurierung in Europa/Histoire de la Restauration en Europe. I, Worms 1991, S. 65-85 (= Bundesdenkmalamt Wien (Hrsg.): Akten des internationalen Kongresses Restauriergeschichte/Histoire de la Restauration. XIII, Interlaken 1989.).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Naturwissenschaftliches Zentrallabor, BDA
  2. Restaurierwerkstätten Baudenkmalpflege Kartause Mauerbach, BDA
  3. Thomas Trenkler: Die Schande der Mauerbach-Auktion. In: Der Standard, 1. Dezember 2008, S. 18

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