- Obdachlose
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Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. „Platte machen“ oder „schieben“ oder „auf Platte sein“ bezeichnet umgangssprachlich z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen und Bahnhöfen zu nächtigen. Der Begriff „Obdach“ bedeutet Unterkunft oder Wohnung. Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällig werden sie auch mit Bezeichnungen wie „Penner“ tituliert und/oder mit Bettlern gleichgesetzt.
In Deutschland unterscheidet das Polizei- und Ordnungsrecht zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit. Ein „freiwillig Obdachloser“ (Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht, keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn er sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht, gilt er bei der staatlichen Exekutive als „unfreiwillig Obdachloser“ (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes). Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen, gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.
Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie z. B. Erdbeben, aber auch von Zerstörungen in Folge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach, dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus, als in wohlhabenderen Ländern.
Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten sind Männer, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen sie ca. 80-85 % aus. Sie sind in Deutschland meist zwischen 20 und 50 Jahre alt; zu einem Fünftel ehemalige Strafgefangene.
Inhaltsverzeichnis
Historie
Obdachlosigkeit gibt es seit vielen tausend Jahren. Fast alle bekannten Religionen thematisieren sie. Im Mittelalter zogen Bettler umher – nach der christlichen Lehre legitim und ehrenhaft. Arme sollten aufgrund ihres Leides im Diesseits schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, indem sie den Bedürftigen Almosen gaben. Obdachlosigkeit galt als kein Problem. Sie hatte ihren festen, für das Seelenheil der Reichen auch gebrauchten Platz in der Gesellschaft. Kirchliche Stiftungen, insbesondere die mittelalterliche Caritas organisierten eine Versorgung von Almosen an die Armen. Die sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.
Beginnend in der Reformationszeit führte Wandel der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit. Der Dreißigjährige Krieg machte zudem sehr viele obdachlos. Bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches wurden erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen, wie nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigte Bettelabzeichen, oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten.
Im Absolutismus verabschiedete man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosigkeit und ächtete sie. Evangelische Nützlichkeitsethik und Merkantilismus als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf Leistung, materiellen Verdienst, den eigenen Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Die hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen sah Arme ohne Erwerbstätigkeit als Plage und zunehmend auch als Asoziale, die umerzogen werden müssen. Zuchthäuser wurden eingeführt, in denen Vagabunden Zwangsarbeit zur Besserung leisten mussten. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Ein Zuchthausaufenthalt endete nach der Willkür des Personals in der Regel nur, um Platz für Nachrücker zu schaffen.
Erst mit der Bauernbefreiung änderte sich die gesellschaftliche Situation der Obdachlosen wieder. In den Zuchthäusern waren nur noch Straftäter. Wanderarbeitsstätten versorgten und beherbergten umherwandernde Obdachlose gegen Arbeit. In den überwiegend kirchlichen Einrichtungen herrschten allerdings kaum gute Arbeitsbedingungen. Immer noch stellten Gesetze die Landstreicherei unter Strafe und schränkten die Möglichkeiten der Umherziehenden dadurch stark ein.
Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Obdachlosigkeit gab es erst in der Weimarer Republik. Ludwig Mayer veröffentlichte eine Studie über einen psychologisch begründeten Wandertrieb und sah Obdachlosigkeit als psychische Krankheit. Tatsächlich führte das dazu, dass wegen Landstreicherei kaum jemand verurteilt wurde, weil Psychologen den Wandertrieb diagnostizierten. Den Irrglauben an so etwas gab es wohl ohne neue wissenschaftliche Erkenntnisse bis in die 1970er Jahre, zwischenzeitlich intensiviert: Man dachte, ein bei Nomadenvölkern besonders häufiges Wandergen verursache eine Erbkrankheit. Wegen des imaginären Relikts von Vorfahren der Menschen als Fluchttiere arbeitete die Obdachlosenhilfe mit völlig falschen Ansätzen und hatte selten Erfolg. Erst seit wenigen Jahrzehnten beforscht man ernsthaft nichtsesshafte Obdachlose.
Seit den 1970er nennen Fachkreise das Wohnungslosigkeit, da sonst vorgetäuscht wird, dass die Personen lediglich mit einem Obdach zu versorgen seien. Öffentliches Obdach wird in der Bundesrepublik jedoch nahezu jedem geboten, der nachfragt (Gesetz zur Sicherheit und Ordnung). Um die besondere Lebenslage aber zu überwinden, soll die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum an erster Stelle stehen.
Ursachen und Auswirkungen
Räumungsklagen wegen Mietschulden sind der häufigste Anlass für Obdachlosigkeit. Weitere Anlässe können sein: Unzumutbarkeit oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung, Entlassung aus Gefängnissen, Heimen und Anstalten, unvorhergesehene Notlagen (wie Brand- oder Wasserschäden), familiäre Zerwürfnisse.
Häufig treten folgende Ursachen (meist kombiniert) für Wohnungslosigkeit auf:
- Mietschulden und Zwangsräumungen mit zunehmender Tendenz
- Scheidung vom Ehepartner oder Trennung vom Partner
- Arbeitslosigkeit und Krankheit
- Suchtverhalten wie Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- fehlende Resozialisierung nach Gefängnisaufenthalt
- psychische Störungen.
Häufige Ursachen von Wohnungslosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:
- materielle Not und Wohnungslosigkeit der gesamten Familie
- Flucht vor Gewalt und/oder Missbrauch im Elternhaus
- zu enge Wohnverhältnisse im Elternhaus
- Flucht vor ständigen Konflikten mit anderen Familienmitgliedern
- Flucht aus Heimen (auch Obdachlosenheime).
Zur aktuellen Botschaft der Medien gehört, dass die „Straßenkinder“ nicht nur „immer zahlreicher“, sondern auch „immer jünger“ würden. Die Erfahrungen der Großstadtjugendämter schätzen die Zahl der Straßenkinder als eher klein ein.
Thelen deutet mit Berufung auf Pierre Bourdieu und Donald Winnicott weniger die Entstehung als die dauerhafte Beibehaltung des Status Obdachlosigkeit über ein extrem gewalttätiges Beziehungsgeflecht innerhalb der obdachlosen Szene. Thelens Beobachtungen in Portugal und Spanien zufolge würden Obdachlose mit einem zusätzlichen Schutz - einer Paarbeziehung oder schlicht einem Hund - gerade von anderen Obdachlosen ohne solche Protektion feindlich behandelt. Obdachlose seien, um sich innerhalb der Szene einen Rest persönlicher Behauptung zu bewahren, darauf angewiesen, die letzten sozialen Verbindungen zur sesshaften Außenwelt zu kappen. Thelen sieht darin einen Teufelskreis, einen radikalen Prozess, der zu emotionaler Stumpfheit und Entpersonalisierung führe. Nach Thelen führe längere Obdachlosigkeit zu „sozialer Nacktheit“ und eines „l'exil de soi“, dem Exil vom Selbst oder einem „Neben sich stehen“, welches die Persönlichkeit schwäche und die Rückholung in die Gesellschaft und die Arbeit von sozialen Institutionen erheblich erschwere[1].
Folgen von Wohnungslosigkeit
Die Folgen von Wohnungslosigkeit sind vielfältig. Sie betreffen Leib und Leben, sowie den Charakter des Obdachlosen. Am sichtbarsten ist wohl die Verwahrlosung und Verelendung. Die Folgen der Wohnungslosigkeit im Einzelnen sind zum Beispiel:
- Krankheiten wie Erkältungen, Grippe, Hautekzeme, Eiterherde und Abszesse am ganzen Körper, innere und äußere Verletzungen (zum Beispiel Schürfwunden und Quetschungen), Geschwüre der inneren Organe, Allergien, Pilzinfektionen, Frostbeulen und Erfrierungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darm-Krankheiten, Schäden der Wirbelsäule und Krankheiten der Atemwege, Krankheiten durch Fehl- und Unterernährung, Abwehrschwäche und schlechtes Blutbild
- fehlende medizinische Betreuung, ungenügende ärztliche Untersuchungen, keine oder minderwertige Medikamente
- unzureichende Hygiene, Unsauberkeit, mangelnde Waschgelegenheiten, schmutzige Kleidung, Gestank
- Exposition gegenüber der Witterung wie zum Beispiel Hitze, Kälte, Regen und Schnee, mangelnde körperliche Erholung
- unzureichende Ernährung, Verzehr verdorbener Nahrungsmittel, Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen, Auszehrung
- gewalttätige und sexuelle Übergriffe wie zum Beispiel Vergewaltigungen, Diebstahl, Raub, vereinzelt auch körperliche Gewalt bis zum Totschlag und Mord
- Veränderungen des Charakters durch das „Leben auf der Straße“ wie zum Beispiel „gelockerte Sitten“ und Mangel an Disziplin, Diskriminierung durch die übrige Bevölkerung, Vereinsamung, Verzweiflung, Widerstand der wohnungslosen Menschen gegen die übrige Bevölkerung, psychische Krankheiten wie beispielsweise Psychosen, Schizophrenie und Depressionen sowie Abhängigkeit von Drogen
- Suchtverhalten und Abhängigkeit von Drogen sowie Delinquenz sind möglich, zum Beispiel „Beschaffungskriminalität“, Raub und Diebstahl
- Tod durch Erfrieren im Winter; zum Anfang der 1990er Jahre starben etwa 20 Obdachlose durch Erfrieren jedes Jahr in der BRD, mittlerweile liegt die Zahl bei 8 bis 15 Toten.[2]
Sozialpsychologen gehen davon aus, dass sich bereits nach einem halben Jahr „auf der Straße“ der Charakter des Wohnungslosen nachhaltig verändert, was die Resozialisierung erschwert. Es besteht die Gefahr eines Teufelskreises aus Abwehrreaktion der übrigen Bevölkerung, Verzweiflung und Widerstand der Wohnungslosen gegen bürgerliche Menschen.
Diskriminierung von Obdachlosen
Hauptartikel: Obdachlosendiskriminierung
Das Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit misst die Abwertung von Personengruppen in Deutschland, so auch von Obdachlosen. Wilhelm Heitmeyer mutmaßt, dass die zunehmende Abwertung von Obdachlosen mit einer Ökonomisierung des Sozialen zusammenhänge, der zur Folge Menschen stärker nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet und als „nutzlos“ empfundene Langzeitarbeitslosen und Obdachlosen abgewertet würden. Eine gruppenspezifische Abwertung bildet die Grundlage für Hate Crime, also für Gewalttaten, die sich lediglich aus der Zugehörigkeit einer als minderwertig wahrgenommenen Gruppe speisen.
Gewalt gegen Obdachlose
Medien berichteten mehrfach über Gewalt gegenüber Obdachlosen,[3] bis hin zu Totschlag und Mord. Eine Auswertung der gemeldeten Straftaten deutet oftmals auf kleine Gruppen von Jugendlichen mit rechtsextremen Hintergrund.[4] Dies war 2001 Anlass für eine Anfrage der PDS an die deutsche Bundesregierung.[5]. Lionel Thelen zufolge ist ein Milieu der Gewalt bereits innerhalb der obdachlosen Szene ein wesentliches negativ stabilisierendes Element.
Nach Ansicht von Kritikern wird allerdings die Frage der Gewalt gegen Obdachlose aus der öffentlichen Debatte weitgehend ausgeblendet.[6].
Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit
Wichtigstes Mittel des Staates gegen die Obdachlosigkeit sind finanzielle Hilfen, freiwillige zahlreiche Zahlungen der anderen Bürger, der Nichtobdachlosen an die erwerbsfähigen Obdachlosen. Seit der Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), mit welchem Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt wurden, erhalten erwerbsfähige Obdachlose zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II. Auch die Kosten der Unterkunft können nach dem SGB II übernommen werden (siehe auch Nichtsesshaftenhilfe). Zuständig für die Auszahlung sind die von den Arbeitsagenturen mit den Kommunen gegründeten Arbeitsgemeinschaften oder optierenden Kommunen.
Städte und Gemeinden haben zudem die Pflicht, unfreiwillig obdachlose Personen unterzubringen. In Nordrhein-Westfalen z. B. erfolgt dies gemäß „§§ 1, 14 und 17 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG)“. Eine solche kommunale Notunterkunft darf zwar Mängel und Schäden aufweisen, muss jedoch insgesamt menschenwürdig sein. Erforderlich sind ein hinreichend großer, beheizbarer Raum, den hygienischen Anforderungen genügende sanitäre Anlagen, eine einfache Kochstelle, notdürftige Möblierung sowie elektrische Beleuchtung. Einer Einzelperson ist die Einweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft regelmäßig zumutbar. Dem Betroffenen muss eine ganztägige Benutzung der Bleibe ermöglicht werden. Eine Unterbringung lediglich während der Nachtzeit ist rechtswidrig.
Vor allem in den großen Städten gibt es ein Netz verschiedener Hilfen. Da viele wohnungslose Menschen Arztpraxen wegen fehlender Krankenversicherung, Mittellosigkeit (Praxisgebühr) oder Hemmungen nicht aufsuchen, bieten caritative Einrichtungen in einigen Großstädten kostenlose ambulante Krankenhilfe auf der Straße oder in Tagesaufenthaltsstätten an. Die Krankenstube für Obdachlose der Hamburger Caritas bietet im ehemaligen Hafenkrankenhaus 16 wohnungslosen Menschen vorübergehende Unterbringung und pflegerische Leistung an. Not- und Übergangsunterkünfte (z. B. Kirchenkaten) sowie Tagesaufenthaltsstätten sichern die materielle Grundversorgung. Beratungsstellen unterstützen Betroffene bei der Suche von Wohnung und Arbeit; häufig ist auch eine Beratung bezüglich Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Haushaltsführung, Umgang mit Geld und Schuldenregulierung erforderlich. Beratungsstellen arbeiten oft auch aufsuchend als Straßensozialarbeit (Streetwork), um Betroffene vor Ort zu kontaktieren und Schwellenängste gegenüber der Hilfe abzubauen. Neben der ambulanten Hilfe leisten (teil-) stationäre Hilfen eine weitergehende und umfassende Hilfe, wenn ambulante Hilfe den Bedarf nicht decken kann. Hierzu gehören eine intensivere sozialpädagogische Begleitung, hauswirtschaftliche Hilfen mittels Vollverpflegung und in vielen Heimen auch Beschäftigungsangebote. Ambulante sowie stationäre sozialpädagogische Hilfe werden nach §67ff SGB XII finanziert. Die ambulanten Hilfen kosten den Betroffenen nichts. Bei stationären Hilfen sind vorhandene Einkommen, wie ALG1, Rente oder Erwerbseinkommen anteilig einzusetzen. Angehörige werden nicht zur finanziellen Kostenerstattung herangezogen.
Viele Städte richteten inzwischen Tafeln ein, die - oft in Verbindung mit Wärmestuben - Lebensmittel kostenlos abgeben. Das kommt auch und besonders Obdachlosen zugute.
Präventiv wirken alle Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention, der Jugendarbeit und der Resozialisierung von Straftätern mittelbar auch zur Verhinderung der Entstehung von Obdachlosigkeit.
Einige Städten und Gemeinden bieten in sogenannten (zentralen) Fachstellen Leistungen und Kompetenzen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und zu deren Abbau an.
In Düsseldorf unterstützt die Galerie fiftyfifty zusammen mit Franziskanerbrüdern Obdachlose.
In Koblenz ist Die Schachtel e. V. unter anderem mit Kältebus und dem Restaurant MAMPF aktiv.
In der russischen Hauptstadt Moskau errichtete die Berliner Künstlerin Miriam Kilali „das schönste Obdachlosenheim der Welt“. Mit ihrem sozialen Kunstwerk will sie das Selbstwertgefühl der Obdachlosen verbessern. Weitere Projekte sind auch in Deutschland geplant. [7]
In vielen Städten verdienen sich Obdachlose etwas Geld mit dem Verkauf von Straßenzeitungen.
In Frankreich ist die staatliche Telefonnotrufnummer Ohne Obdach 115 („sans abris 115“) rund um die Uhr besetzt, um Hilfesuchenden kurzfristig ein Bett zu besorgen und auch über Essensausgaben, Kleiderkammern etc. Auskunft zu geben. Sie ist dort in jeder Telefonzelle zusammen mit den anderen Notfallrufnummer aufgelistet und natürlich ebenso kostenlos zu erreichen.
Beispielhafte Statistik für Nordrhein-Westfalen
In Deutschland gibt es insgesamt etwa 860.000 Wohnungslose. Allerdings sind diese Zahlen in keiner Bundesstatistik erfasst (lediglich Nordrhein-Westfalen führt seit den 60er Jahren eine Obdachlosenstatistik). Bundesweit gibt es eher Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt wurden. Nach Schätzungen gibt es derzeit etwa 19.500 Betroffene in Nordrhein-Westfalen, davon rund 6.500 Einpersonenhaushalte, die zum Teil in Ersatzwohnungen, überwiegend aber ohne eigene Wohnunterkunft in Sozialeinrichtungen (Gemeinschafts- und Notunterkünfte, Frauenhäuser etc.), bei Freunden und Bekannten oder auch ganz ohne Unterkunft leben, und rund 4.500 Mehrpersonenhaushalte, die in der Mehrzahl als Nutzungsberechtigte in bereitgestelltem Ersatzwohnraum leben. Die jeweiligen Zahlen variieren stark: Laut Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe lebten 2005 rund 345.000 Wohnungslose in Deutschland. Davon seien 144.000 Alleinstehende, 148.000 hätten Partner oder Kinder. 53.000 seien deutschstämmige Aussiedler, die in Übergangsquartieren Zuflucht gefunden haben.
Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
Die Zahl der statistisch erfassten Wohnungslosen in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Um- und Abbau der sozialen Sicherungssysteme dazu führen kann, dass viele Betroffene nicht mehr erfasst werden.
- 1980: ca. 65.000 Betroffene registriert
- 1990: ca. 50.000 Betroffene registriert
- 2000: ca. 77.000 Betroffene registriert
Momentane Entwicklung
Die Zahl der ordnungsbehördlich untergebrachten Personen ist um zehn Prozent geringer als Mitte 2002. Der verstärkte Einsatz vorbeugender Maßnahmen der Städte und Gemeinden hat in den letzten acht Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Wohnungslosen bewirkt.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass es sich bei den statistisch erfassten Wohnungslosen nur um Personen handelt, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden befasst waren (Wohnungslose nach §67ff SGB XII sowie aufgrund sozialhilferechtlicher Maßnahmen mit Wohnraum versorgte Haushalte sind nicht berücksichtigt). Tatsächlich ist die Dunkelziffer vermutlich höher. Dies ist insbesondere bei alleinstehenden Frauen der Fall.
Durch die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze wird mit einem Anstieg der Wohnungslosenzahlen gerechnet. Der Grund hierfür liegt darin, dass mit dem Eintritt in das Arbeitslosengeld II die sozialhilferechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Größe und der Miete für Wohnraum bei den Betroffenen greifen.
Bei einem allgemeinen Rückgang der Wohnungslosigkeit ist der Anteil junger und weiblicher Wohnungsloser, die häufig vor Misshandlungen und Übergriffen flüchten, stark gewachsen. Lag der Anteil der Frauen Mitte der 1990er-Jahre noch bei rund 15 Prozent, so wird er inzwischen auf 23 Prozent geschätzt.
Situation in der DDR
In der DDR gab es offiziell keine Obdachlosigkeit, obwohl es viele Menschen ohne Wohnung gab. Den fehlenden Wohnraum, den die zentrale Wohnungsvergabe auch Erwerbstätigen nicht immer zugestand, ersetzten in der Regel kooperative Wohnungsberechtigte die u.a. mit Schmiergeldern nachgeholfen hatten. Wohnungslosigkeit war u.a. Anlass für Ausreiseanträge.
Bestattung
Viele Obdachlose erleben, dass ihre Freunde nach dem Tod auf ordnungsbehördliche Anweisung hin eingeäschert und anonym beigesetzt werden. Dieser aus finanziellem Kalkül praktizierten Lösung wird durch einige Aktionen widersprochen. So fand sich in Köln 1997 eine Interessengemeinschaft Bestattung Obdachloser Menschen zusammen, die unter Leitung des Kölner Bestatters Thomas Kremer eine Grabstätte auf dem Südfriedhof kaufte und dort Urnen, die ursprünglich zur anonymen Beisetzung vorgesehen waren, beisetzte, für eine gärtnerische Grabpflege sorgte und Grabsteine mit Namen anfertigen ließ. „Wer im Leben schon wenig Spuren hinterlassen hat, soll wenigstens im Tod nicht spurlos verschwinden.“ Inzwischen sind in der durch Spenden finanzierten Grabstätte über 160 Urnen von Obdachlosen beigesetzt.
Siehe auch
Literatur
- Christian H. Freitag: Obdachlosigkeit ist häufig der Einstieg zum Abstieg – Hilfe für alleinstehende Jugendliche in London; in: Der Tagesspiegel (Berlin) vom 22. Juni 1980
- Ekke Ulf Ruhstrat (Hrsg.): Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit! Entstehung und Verlauf von Wohnungslosigkeit; Bielefeld: VSH Verlag Soziale Hilfe, 1991; ISBN 3-923074-25-5
- Rüdiger Heins: Obdachlosenreport; Düsseldorf: Zebulon, 1993; ISBN 3-928679-11-2
- Rüdiger Heins: Von Berbern und Stadtratten; Göttingen: Lamuv, 1998; ISBN 3-88977-506-3
- Rüdiger Heins: Zuhause auf der Straße; Göttingen: Lamuv, 1996; ISBN 3-88977-434-2
- Rohrmann, Eckhard: (Hg.): Ohne Arbeit - ohne Wohnung. Wie Arme zu "Nichtseßhaften" werden. 172 Seiten. Heidelberg: Edition Schindele 1987
- Preusser, Norbert: ObDach, Eine Einführung in die Politik und Praxis sozialer. Aussonderung; Beltz Verlag; Weinheim/ Basel 1993
- Manfred M. Fichter: Psychiatrie der Obdachlosigkeit; in: Hanfried Helmchen (Hrsg.): Psychiatrie der Gegenwart, Band 3: Psychiatrie spezieller Lebenssituationen; Berlin: Springer, 20004; ISBN 978-3-540-65800-9
- Klaus Nouvertné, Theo Wessel, Christian Zechert (Hrsg.): Obdachlos und psychisch krank; Bonn: Psychiatrie-Verlag, 2002; ISBN 3-88414-268-2
- Franz Koch: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit: soziale Folgeprobleme und Entwicklungstendenzen; Expertise des Paritätischen Bildungswerkes Nordrhein-Westfalen, 1993
- Ralf Könen: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit im Sozialstaat; Frankfurt: Campus, 1990; ISBN 3-593-34312-6
- Claus Paegelow: Bibliografie Wohnungsnot & Obdachlosigkeit, 2008
ISBN 978-3-00-025307-2
- Georg Huttner: Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden; Wiesbaden: Kommunal- und Schul-Verlag Wiesbaden, 20074; ISBN 978-3-8293-0786-4
- Eugen Ehmann: Obdachlosigkeit. Ein Leitfaden für Kommunen; Stuttgart: Boorberg Verlag, 2006; ISBN 3-415-03600-6
- Katrin Panier: Die dritte Haut. Geschichten von Wohnungslosigkeit in Deutschland; Berlin: Schwarzkopf & Schwarzkopf, 2006; ISBN 3-89602-711-5
- Claus Paegelow: Handbuch Wohnungsnot und Obdachlosigkeit; Bremen: Paegelow, Claus, 2006; ISBN 978-3-00-017872-6
Quellen
- ↑ Thelen, Lionel (2006), L'exil de soi. Sans-abri d'ici et d'ailleurs, Bruxelles, Publications des Facultés Universitaires Saint-Louis
- ↑ http://www.shortnews.de/start.cfm?id=495072
- ↑ Jugendliche filmen ihre Gewalt gegen Obdachlose. Welt Online, 8. Januar 2008. Abgerufen am 16. Februar 2008.
- ↑ Christian Linde: „Obdachlose“ als Opfer struktureller, direkter und vierter Gewalt, in: Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 16 [1]
- ↑ Rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose und deren Erfassung – Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS. In: Drucksache 14/6870. 4. September 2001. Abgerufen am 16. Februar 2008. (PDF)
- ↑ Christian Linde: „Obdachlose“ als Opfer struktureller, direkter und vierter Gewalt. In: Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 16. Abgerufen am 16. Februar 2008. (PDF)
- ↑ Miriam Kilali: Homepage
Weblinks
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. Bielefeld
- Begriffsdefinitionen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Österreich
- Obdachlosigkeit und psychische Erkrankung
- »Gott hat unter uns sein Zelt gebaut« Nichtsesshaftigkeit aus theologischer Sicht. Ein Essay von Hans-Joachim Ditz
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