- Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
-
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hat als Hauptaufgabe die „Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in einem Auswahlverfahren zu vergeben (Verfahren der Zentralstelle)“[1]. Sie hat ihren Sitz in Dortmund.
Von den 11.000 Studiengängen, die in Deutschland angeboten werden, vergibt die ZVS bundesweit die folgenden Studiengänge:
- Medizin (Staatsexamen)
- Pharmazie (Staatsexamen)
- Psychologie (Diplom)
- Tiermedizin (Staatsexamen), nur zu einem Wintersemester
- Zahnmedizin (Staatsexamen)
Weitere Studiengänge werden im Auftrag der Hochschulen vergeben.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und Aufgaben
Der Vorläufer der ZVS, die „Zentrale Registrierstelle“, wurde von der Westdeutschen Rektorenkonferenz in den 60er Jahren aus der Taufe gehoben und verteilte anfangs nur Hochschulzugangsberechtigungen für die medizinischen Fächer. Im Zuge der immer weiter steigenden Anzahl von Studienbewerbern und der anhaltend großen Nachfrage nach beliebten Studienfächern, beispielsweise Medizin, wurde im Rahmen des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen dem Numerus-Clausus-Urteil (BVerfG 33,303) Rechnung getragen.
Die KMK (Kultusministerkonferenz) einigte sich im Staatsvertrag über die Gründung der ZVS und den vorläufigen Vergabeverordnungen, deren rechtliche Grundlagen in den Jahren zuvor gelegt worden sind.
Weitere Urteile zu Zulassungsproblematik ergaben dann eine Neufassung des Staatsvertrags, der 1978 abgesegnet wurde. Tatsächlich wurden aber die erweiterten Auswahlverfahren erst im Wintersemester 1981/1982 angewendet. So sollte einen reale Chance auf den Studienplatz gewährt werden indem man eine Mehrzahl von Kriterien (Quoten nach Benachteiligung/Ländern/etc.) berücksichtigt. Ziel ist aber nach wie vor die Zulassungsbeschränkungen so gering wie möglich zu halten. Ausdruck dieses Prinzips war auch der Versuch im Jahr 2003 die Verteilung der BWL-Studienplätze lokal aufzuteilen.
Die ZVS wurde als Gemeinschaftseinrichtung der Bundesländer gegründet und setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrates und der Gremien der ZVS um. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern der 16 Bundesländer zusammen, die gemeinsam über die Regeln der Studienplatzvergabe entscheiden. Die ZVS selbst ist nicht stimmberechtigt. Im Jahr 2008 hatte die ZVS rund 120 Bedienstete. Neben der Bearbeitung der Zulassungsanträge gehört die Beratung rund um die Studienaufnahme zu den Haupttätigkeiten der ZVS. Mittlerweile existiert die ZVS seit gut 35 Jahren. In dieser Zeit hat sie rund sieben Millionen Bescheide verschickt. Zur Zeit werden pro Semester ungefähr 120.000 Anträge bearbeitet, wobei die meisten erst gegen Ende der maßgeblichen Fristen die Behörde erreichen.
In einem Staatsvertrag einigten sich Ende 2007 alle 16 Bundesländer auf die Umwandlung der ZVS in eine Stiftung. Sobald der Staatsvertrag von allen Bundesländer ratifiziert wird, übernimmt die neue Stiftung für Hochschulzulassung die Aufgaben der ZVS.
Änderungen der Vergabe-Verordnung
Seit dem Wintersemester 2005/2006 gilt die neue Vergabeverordnung der ZVS für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer. Danach werden 20 v.H der Studienplätze an die Notenbesten vergeben, 20 Prozent an die Bewerber mit der längsten Wartezeit und 60 Prozent der Studienplätze im hochschuleigenen Auswahlverfahren (Bewerbung für alle Quoten bei der ZVS). Nach Verringerung der Wartezeitquote auf 20 Prozent stieg die benötigte Wartezeit stark an, sodass Bewerber mit schlechteren Durchschnittsnoten oftmals länger auf ihre Zulassung warten müssen.
Informationen zum aktuellen Vergabeverfahren
Die ZVS vergibt zum einen Studienplätze im klassischen ZVS-Verfahren[2], in dem die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin mit Abschluss Staatsexamen vergeben werden. Zusätzlich wird im ZVS-Verfahren noch der Studiengang Psychologie mit Abschluss Diplom vergeben. Die Studienplätze werden in Verhältnis 20 Prozent nach den Abiturbesten, 20 Prozent nach der Wartezeit und 60 Prozent im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Im Auswahlverfahren der Hochschulen legen die einzelnen Hochschulen die Kriterien der Auswahl fest und entscheiden über die Zulassung zum Studium.
Daneben vergibt die ZVS Studienplätze im Service-Verfahren[3]. In diesem Service-Verfahren sammelt die ZVS im Auftrag der Hochschulen die Bewerbungen der Studienanfänger und übernimmt die administrativen Schritte des Auswahlverfahrens und verschickt im Namen der Hochschulen die Zulassungen. Die Hochschulen legen die Auswahlkriterien für die Auswahl fest. Zur Zeit wird hauptsächlich nach der Durchschnittsnote und Wartezeit ausgewählt. Es sind auch weitere Kriterien wie Berufsausbildung und Studiengang spezifischer Eignungstest als Auswahlkriterium möglich.
Nach den Erfahrungen von Hochschulen und Bewerbern zum Wintersemester 2008/09 und Sommersemester 2009 wird auch zum Wintersemester 2009/10 das Service-Verfahren angeboten.
Weblinks
- Webseite der ZVS
- Geschichte der ZVS
- Manuel J. Hartung: Die ZVS ist besser, Interview mit dem Elitenforscher Prof. Dr. Michael Hartmann, DIE ZEIT 39/2004
Einzelnachweise
- ↑ (aus: Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen 2006)
- ↑ http://www2.zvs.de/index.php?id=31 Klassisches ZVS-Verfahren
- ↑ http://www2.zvs.de/index.php?id=30 Service-Verfahren
Wikimedia Foundation.