Zepterlehen

Zepterlehen

Zepterlehen waren, nach dem Wormser Konkordat von 1122, im Heiligen Römischen Reich Lehen des Königs bzw. Kaisers an geistliche Fürsten. Weltliche Fürsten erhielten dagegen so genannte Fahnenlehen, die die Verpflichtung zur Folge des Heerbanns einschlossen.

Als Ergebnis des Wormser Konkordats wurde bezüglich des Investiturstreits entschieden, dass hinfort der König bzw. Kaiser auf die Investitur der Bischöfe und Äbte mit Ring und Stab, den Symbolen ihrer religiösen Rechte und Verpflichtungen, verzichtete und sie statt dessen mit dem Zepter als Symbol ihrer Regalien und temporalen Rechte investierte.

Siehe auch: Lehnswesen.

Literatur


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  • Zepterlehen — Zepterlehen, ein Lehen an geistlichen Landen, bei dessen Verleihung als Symbol das Zepter diente an Stelle der bei Verleihung weltlicher Gebiete gebräuchlichen Fahne; vgl. Fahnenlehen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zepterlehen, das — Das Zepterlehen, des s, plur. ut nom. sing. in dem Deutschen Staatsrechte, ein Reichslehen, welches von dem Kaiser vermittelst des Zepters verliehen wird, dergleichen denn alle geistliche fürstliche Lehen sind, dagegen die weltlichen fürstlichen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zepterlehen — Zẹpterlehen,   Zẹpterlehn, im mittelalterlichen Heiligen Römischen Reich das den geistlichen Fürsten verliehene Reichslehen, entsprach dem Fahnlehen der weltlichen Fürsten …   Universal-Lexikon

  • Fürstpropstei Berchtesgaden — Wappen des „Landes Berchtesgaden“ ab 17. Jahrhundert bis 1803, dem die Fürstpröpste jeweils ihr Wappen als Mittelschild anfügten. Das erstmals im Jahr 1102 urkundlich erwähnte Klosterstift Berchtesgaden (berthercatmen) im äußersten Südosten… …   Deutsch Wikipedia

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  • Feudalwesen — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

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