- Zettelbank
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Kassenanweisungen, Kassenscheine oder auch Kassenbillets war die Bezeichnungen von „staatlichen“ Banknoten deutscher Länder vor 1874, der Einführung der Reichskassenscheine, die diese dann ablösten. Sie hatten folgende Stückelung und waren meistens unverzinslich:
1, 2, 4, 5, 8, 10, 20, 25, 35, 50, 70, 100, 250 und 500 Taler bzw. Gulden, auch Mark Courant oder Pfund Banco.
Diese Banknoten wurden von „Staatsbanken“ emittiert, die jedoch häufig privatrechtlich als Aktiengesellschaften, ähnlich der späteren Reichsbank, organisiert waren. Deren Aktienmehrheiten befanden sich dann auch häufig in Staatshand oder in Händen der Großbourgeoisie. Ein Umtausch in Kurantmünzen war gewöhnlich jederzeit möglich. Außerdem gab es noch „reine“ Privatnotenbanken, die ebenfalls als Aktiengesellschaften organisiert waren und auch als „Zettelbanken“ bezeichnet wurden und deren Banknotenumlauf häufig in den anderen deutschen Ländern gesetzlich stark eingeschränkt war.
Beispiel für eine „Staatsbank“ als Aktiengesellschaft: Preußische Bank (später Reichsbank)
Beispiel für eine „reine“ Privatbank: Sächsische Bank zu Dresden.
Literatur
- Heinz Fengler Geschichte der Deutschen Notenbanken vor Einführung der Mark-Währung, Heinrich Gietl Verlag Regenstauf 1992, ISBN 3-924861-05-6
- Heinz Fengler u. Autoren: Lexikon Numismatik. transpress Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988, ISBN 3-344-00220-1
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