Privatnotenbank

Privatnotenbank

Eine Privatnotenbank ist eine Notenbank in Privatbesitz. Eine ältere Bezeichnung für diese Institutsform ist Zettelbank .

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Während heute Notenbanken fast ausschließlich staatliche Institute sind, war das Recht, Banknoten zu emittieren in früheren Jahrhunderten oftmals auch Privatbanken (Zettelbanken genannt) übertragen. Es handelt(e) sich dabei um (Geld)banken, bei denen der Geldumsatz im Unterschied zu Girobanken (reine Ab- und Zurechnung) durch Ein- und Ausgabe von Papierscheinen (Zettel oder Banknoten) erfolgt(e). Zettelbanken waren also Kreditinstitute, die zur Ausgabe von Banknoten (Zetteln, Bankzetteln) berechtigt waren. Die Zettel werden bzw. wurden von der Zettel- bzw. Geldbank in Umlauf gebracht und sollen bzw. sollten auf Verlangen zu jeder Zeit bar eingelöst werden. Historisch wurden die Zettel zunächst bei Sicht von dem Ausgeber in Edelmetall umgetauscht; sie waren also Urkunden für im Depot gehaltenes Edelmetall. Im 18. Jh. kamen dann auch Notenbanken auf, die solche Banknoten (oft Kassenanweisung genannt) ohne Edelmetalleinlage ausgaben, also nur auf Kredit. Ihren Höhepunkt hatten sie im 17./ 18. Jahrhundert, als sie vor allem in Großbritannien und Schweden weit verbreitet waren.

Entwicklung

Am 16. Juli 1661 waren durch die Bank von Stockholm, einer privaten Notenbank, die ersten offiziellen Banknoten in Europa emittiert worden[1] – jedoch mangels Vertrauens mit mäßigem Erfolg. In England erteilte König William 1694 dem schottischen Kaufmann Paterson als Gegenleistung für einen Großkredit die Genehmigung zur Gründung der Bank of England und das Recht zur Ausgabe von (anfangs handgeschriebenen) Banknoten. Aber auch andere Länder wie Italien, Spanien, Frankreich, Portugal oder Deutschland folgten dieser Entwicklung. Die Banken waren mitverantwortlich für die Behebung der Zahlungsmittelknappheit und die Finanzierung der Industrialisierung.

Ende

Die Entwicklung der Zettelbanken wurde dadurch behindert bzw. unterbrochen, dass nach dem Vorbild der englischen Notenbank-Gesetzgebung (Peel'sche Bankakte 1844) die Befugnis der Ausgabe von Banknoten im Laufe der Zeit auf eine oder mehrere privilegierte, staatlich beaufsichtigte Banken oder Staats- bzw. staatliche Monopol-Banken überging. In Folge dessen und durch gesetzliche Bestimmungen wurden Zettelbanken beseitigt bzw. ersetzt oder sie gaben auf freiwilliger Basis ihren Geschäftsbetrieb auf. Das Recht Banknoten auszugeben, haben heute weltweit fast ausnahmslos nur noch die Zentralbanken (Geldmonopol). Eine dieser Ausnahmen ist das Vereinigte Königreich: Bis heute haben 3 schottische Banken und 4 nordirische Banken noch das Recht, eigene Banknoten herauszugeben.

Aktuell

Anhänger des Free Banking fordern einen Verzicht auf Bankenregulierung. In der Konsequenz würde dies die unbeschränkte Zulassung von Privatnotenbanken ermöglichen. Diese Position ist in der Wirtschaftswissenschaft eine klare Minderheitenposition und findet auch in der Öffentlichkeit nur geringe Unterstützung.

Deutschland

Vor 1870

Mitte der 1850er Jahre kam es zu einer wahren Gründungswelle von Privatnotenbanken. Während es 1851 9 Notenbanken in Deutschland gab, stieg die Zahl 1856 auf 19, 1857 auf 29 und erreichte 1875 mit 33 einen Höhepunkt.[2]

Kaiserreich

Mit der Reichsgründung 1870/71 verloren die Gliedstaaten des Reiches ihr Gesetzgebungsrecht im Bezug auf das Geldwesen. Das Banknotensperrgesetz vom 27. März 1870 sowie die Bundesgesetze über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870[3] und die Ausgabe von Papiergeld vom 16. Juni 1874[4] verhinderten die Neuausgabe von Privatbanknoten.

Die Reichsbank erhielt kein Monopol auf die Emission von Banknoten, die bestehenden Notenbanken behielten das Recht, Banknoten in einem Umfang herauszugeben, der in der Anlage zu § 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 festgehalten war. Für Bayern war ein Kontingent von Banknoten im Wert von 32 Mio. Mark vorgesehen.[5] Details wurde in Deutschland im deutschen Reichsbankengesetz von 1875 geregelt. Folgende 33 Privatnotenbanken bestanden zu diesem Zeitpunkt:

Name Sitz Staat Gründung Ende der Konzession
Preußische Bank Berlin Königreich Preußen 1856 halbjährlich kündbar
Ritterschaftliche Privatbank in Pommern Stettin Königreich Preußen 1824 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Städtische Bank in Breslau Breslau Königreich Preußen 1848 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Bank des Berliner Kassenvereins Berlin Königreich Preußen 1850 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Kölnische Privatbank Köln Königreich Preußen 1855 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Magdeburger Privatbank Magdeburg Königreich Preußen 1856 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Danziger Privat-Aktien-Bank Danzig Königreich Preußen 1857 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Provinzial-Aktien Bank in Posen Posen Königreich Preußen 1857 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Kommunalständische Bank für die preußische Oberlausitz Görlitz Königreich Preußen 1866 jährlich bzw. halbjährlich kündbar
Hannoversche Bank Hannover Königreich Preußen 1856 1906
Frankfurter Bank Frankfurt am Main Königreich Preußen 1854 1879
Landgräflich Hessische Landesbank Bad Homburg Bad Homburg Königreich Preußen 1853 1906
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank München Königreich Bayern 1834 1933
Sächsische Bank Dresden Königreich Sachsen 1865 1910
Leipziger Bank Leipzig Königreich Sachsen 1839 1879
Chemnitzer Stadtbank Chemnitz Königreich Sachsen 1858 1874
Württembergische Notenbank Stuttgart Königreich Württemberg 1896 1896
Badische Bank Mannheim Großherzogtum Baden 1870 1895
Bank für Süddeutschland in Darmstadt Darmstadt Großherzogtum Hessen 1855 1905
Rostocker Bank Rostock Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1850 1885
Weimarsche Bank Weimar Königreich Sachsen 1853 1953
Oldenburgische Landesbank Oldenburg Großherzogtum Oldenburg 1868 1878
Braunschweigische Bank Braunschweig Herzogtum Braunschweig 1853 1952
Mitteldeutsche Creditbank in Meiningen Meiningen Herzogtum Sachsen-Meiningen 1856 1956
Privatbank in Gotha Gotha Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha 1856 1946
Anhalt-Dessauische Landesbank Dessau Herzogtum Anhalt 1847 unbeschränkt
Thüringische Bank Sondershausen Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 1856 unbeschränkt
Geraer Bank Gera Fürstentum Reuß 1855 1953
Niedersächsische Bank zu Bückeburg Bückeburg Fürstentum Schaumburg-Lippe 1856 1956
Lübecker Privatbank Lübeck Hansestadt Lübeck 1820 1890
Kommerzbank in Lübeck Lübeck Hansestadt Lübeck 1856 1906
Bremer Bank Bremen Hansestadt Bremen 1856 unbeschränkt
Leipziger Kassenverein Leipzig Königreich Sachsen 1867 1879

Weimarer Republik und Zeit des Nationalsozialismus

Mit dem Ende des Kaiserreiches 1918 bestanden nur noch vier Privatnotenbanken in Deutschland: die Bayerische Notenbank in München, Badische Bank in Mannheim, die Sächsische Notenbank in Dresden und die Württembergische Notenbank in Stuttgart. Zur Regelung der Rechtsstellung dieser Banken wurde das Gesetz über die Privatnotenbanken vom 30. August 1924 erlassen.

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Notenprivileg dieser Banken aufgehoben. Formal wurde dabei ein Kündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren aus dem 1924er Gesetz genutzt, so dass die Banken zum 1. Januar 1935 ihr Notengeschäft einstellen mussten. Die Banknoten wurden bis Ende 1936 eingezogen und durch Reichsbanknoten ersetzt. Damit endete in Deutschland die Geschichte der Privatnotenbanken.

Vereinigtes Königreich

Die ersten Vorgänger der Banknoten in England waren die Goldsmith's notes. Goldschmiede (englisch goldsmith) nahmen von reichen Kunden Einlagen in Gold entgegen und stellten im Gegenzug dafür Schuldscheine aus. Dies waren zunächst überwiegend Wechsel. Zunehmend wurden Goldsmith's notes jedoch ohne Indossament und Zinsversprechen ausgegeben und nahmen damit den Charakter von Banknoten an. Mit dem Vertrauen der Kunden in die Bonität der Goldschmiede (die durch die Gilde der Worshipful Company of Goldsmiths überwacht wurde) wurde es möglich auch über die Höhe der Einlagen hinaus Noten herauszugeben. Einige Goldschmiede wurden so zu frühen Notenbanken. Von diesen Banken besteht heute nur noch eine: die 1672 durch Sir Richard Hoare gegründete Bank C. Hoare & Co.

1694 wurde die Bank of England gegründet. 1708 erhielt sie das Privileg, dass außer ihr in England und Wales keine Bankgesellschaft mit mehr als sechs Teilhabern Noten ausgeben dürfe. Daher blieben die englischen Privatnotenbanken klein.

Anders war es in Schottland. Mit der Bank of Scotland (gegründet 1695), der Royal Bank of Scotland (gegründet 1727) und der British Linen Company (gegründet 1746) entstanden große Privatnotenbanken, die bis heute bestehen.

Die Zweite Peelsche Bankakte von 1844 leitete den Niedergang der Privatnotenbanken in England und Wales ein. Neue Privatnotenbanken wurden nicht mehr lizenziert. Der Notenumlauf der bestehenden Privatnotenbanken wurde auf das Volumen von 1844 beschränkt. Von den ursprünglich über 4000 Notenbanken bestanden 1844 nur noch 300 und 1901 noch 60. 1921 beendete die letzte Privatnotenbank die Herausgabe von Banknoten.

Nun bestanden im Vereinigten Königreich noch 9 schottische und 5 irische Privatnotenbanken.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Heinz Fengler: Geschichte der deutschen Notenbanken vor Einführung der Mark-Währung. Gietl, Regenstauf 1992, ISBN 3-924861-05-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kalenderblatt – DW-World
  2. Fengler, 1992, Seite 20-23
  3. BGBl. 1870 S. 51
  4. BGBl. 1874 S. 87
  5. Bankgesetz vom 14. März 1875 auf Wikisource
  6. Willi Albers (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Band 5, 1980, ISBN 3525102569, Seite 329 ff., Online

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