Zinsaufwendung

Zinsaufwendung

Zinsaufwand sind Zinsen für Fremdkapital, die als betrieblicher Aufwand in der Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden. Korrespondierend bezeichnet man den betrieblichen Ertrag als Zinsertrag.

Zinsaufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. Nr. 12 (Umsatzkostenverfahren) unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen.

In der Schweiz gilt: Zinsaufwand ist in der Erfolgsrechnung einer Aktiengesellschaft nach Art. 663 Abs. 3 Obligationenrecht OR (nur Gesamtkostenverfahren) unter "Finanzaufwand" auszuweisen.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”