- Zinsbauer
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Ein Zinsbauer ist ein höriger Bauer, der zur Leistung nur von Abgaben, nicht aber von Fronarbeit verpflichtet ist.
Adelung[1] definiert den Zinsbauern als einen Bauern, "welcher für den Genuß seiner Grundstücke dem Grundbesitzer Zins zu entrichten verbunden ist."
Ein Zinsbauer war nach Adelung auch der Gültbauer, der "besonders in Franken und Schwaben", von seinem Gut zur Zahlung eines Zinses (Gülte) verpflichtet war. Der Gültbauer als Zinsbauer sei auch als ein Meier bezeichnet worden (Nieders.).
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorien:- Recht (Mittelalter)
- Feudalismus
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