- Zinsaufwand
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Zinsaufwand sind Zinsen für Fremdkapital, die als betrieblicher Aufwand in der Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden. Korrespondierend bezeichnet man den betrieblichen Ertrag als Zinsertrag. In Deutschland ist der steuerlich geltend zu machende Zinsaufwand durch die Zinsschranke begrenzt.
Zinsaufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. Nr. 12 (Umsatzkostenverfahren) unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen.
In der Schweiz gilt: Zinsaufwand ist in der Erfolgsrechnung einer Aktiengesellschaft nach Art. 663 Abs. 3 OR (nur Gesamtkostenverfahren) unter „Finanzaufwand“ auszuweisen.
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