Zufluss- und Abflussprinzip
- Zufluss- und Abflussprinzip
-
Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet wurden.
Das Zuflussprinzip existiert auch in anderen Rechtsbereichen. Für das SGB II ist es in der Alg II-V geregelt.
Das Zuflussprinzip, das auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe abstellt, ist strikt vom Realisationsprinzip zu trennen, das den Zeitpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung zu Grunde legt.
Zweck der Vorschrift
Die Einkommensteuer ist eine periodisch entstehende und veranlagte Steuer, d.h. die Besteuerungsgrundlagen und die Steuer sind immer für ein Kalenderjahr festzustellen. Für die Zuordnung des Einkommens zum jeweiligen Veranlagungsjahr bedarf es daher einer Regelung zur zeitlichen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben.
Grundsatz der Regelung
Die Grundaussage über den Zuflusszeitpunkt bei Einnahmen enthält § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG. Ein Zufluss liegt vor, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut (Geld oder ein Gegenstand, dessen Wert in Geld ausgedrückt werden kann) erlangt ist. Bei einer Zahlung mit Scheck ist der Zuflusszeitpunkt grundsätzlich bei der Entgegennahme. Den Leistungszeitpunkt für die Ausgabenseite bestimmt hiermit korrespondierend § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG. Ein Abfluss ist anzunehmen, wenn der Leistende alles Erforderliche getan hat, um die Leistung zu bewirken. Der Zeitpunkt bei einer Scheckzahlung ist mit der Übergabe an die Post bzw. mit dem Einwurf in den Briefkasten des Zahlungsempfängers. Der Abfluss bei einer Überweisung erfolgt im Zeitpunkt der Abgabe des Überweisungsauftrags an die Bank, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist oder ein entsprechender Kreditrahmen vorhanden ist.
Ausnahmen vom Grundsatz
Als Ausnahme vom Zufluss- und Abflussprinzip bestimmt das Gesetz die Zurechnung von Zu- bzw. Abflüssen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies gilt dann, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt und diese kurz vor oder nach Jahreswechsel fließen. Die Rechtsprechung versteht darunter einen Zeitraum von zehn Tagen und verlangt, dass Fälligkeit und Zu- bzw. Abfluss in diesem Zeitraum liegen. Auf eine der Vereinfachung dienende Ausnahmeregelung vom Zuflussprinzip für das Lohnsteuerverfahren verweist § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG.
Rechtsquellen
|
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Abflussprinzip — Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben… … Deutsch Wikipedia
Zufluss (Steuerrecht) — Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben… … Deutsch Wikipedia
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher … Deutsch Wikipedia
Einnahmen-Überschuss-Rechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher … Deutsch Wikipedia
Einnahmen/Ausgaben-Rechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher … Deutsch Wikipedia
Einnahmenüberschussrechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Berechtigte zur… … Deutsch Wikipedia
Einnahmeüberschussrechnung — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher … Deutsch Wikipedia
EÜR — Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland) beziehungsweise Einnahmen Ausgaben Rechnung (E/A Rechnung, Österreich) ist eine Gewinnermittlungsmethode. Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher … Deutsch Wikipedia
Zuflussprinzip — Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben… … Deutsch Wikipedia
Abfluss (Steuerrecht) — Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind. Das korrespondierende Abflussprinzip schreibt entsprechend vor, dass Ausgaben… … Deutsch Wikipedia