- Zugelassene Überwachungsstelle
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Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wurden im Rahmen der Liberalisierung des Prüfwesens in Deutschland eingeführt und führen seit dem 1. Januar 2006 die Prüfungen durch, die bisher von den amtlich anerkannten Sachverständigen der Überwachungsorganisationen durchgeführt wurden. Damit wurde ein Wechsel vom personengebundenen Prüfwesen (Sachverständigen) zum organisationsbezogenen Prüfwesen (zugelassene Überwachungsstellen) vollzogen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz enthalten.
Zugelassene Überwachungsstellen sind beispielsweise TÜV, DEKRA, GTÜ und SGS.
Aufgaben
Zugelassene Überwachungsstellen führen auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschriebene und ggf. behördlich angeordnete Prüfungen an bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen durch. Gemäß den Vorgaben der BetrSichV sind zugelassene Überwachungsstellen für nachstehende Aufgaben vorgesehen:
- Erstellen einer gutachterlichen Äußerung für die überwachungsbedürftigen Anlagen, für die bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragt werden muss
- Prüfungen vor Inbetriebnahme von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
- Wiederkehrende Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
- Überprüfung der vom Betreiber ermittelten Prüffrist, sofern die wiederkehrende Prüfung durch zugelassene Stellen durchzuführen ist
- Der zuständigen Behörde die Mängel anzeigen, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden
- Sicherheitstechnische Beurteilung bei einem Unfall bzw. Schadensfall
Darüber hinaus können in der Regel die zugelassenen Überwachungsstellen auch für Prüfungen beauftragt werden, die gemäß BetrSichV auch von befähigten Personen durchgeführt werden dürfen.
Akkreditierung und Benennung
Bevor zugelassene Überwachungstellen tätig sein dürfen, muss deren Kompetenz und Eignung in einem Akkreditierungsverfahren durch die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) in mindestens einem der Anwendungsbereiche Druckgeräte, Aufzuganlagen oder Explosionsschutzanlagen nachgewiesen werden. Für jedes Bundesland, wo diese zugelassene Überwachungsstellen tätig sein wollen, müssen sie in von den jeweiligen Landesbehörden benannt werden. Für das Benennungsverfahren haben die Bundesländer entsprechende Verordnungen erlassen.
Weblinks
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