- Zugelassener Empfänger
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Der Zugelassene Empfänger ist eine berechtigte Person (auch mehrere Personen), der die Annahme von Waren im Versandverfahren (T1, T2, Carnet TIR und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit einem Begleitenden Verwaltungsdokument - BVD) ohne Gestellung und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungsstelle gestattet ist.
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