Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt

Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt

Ein Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (umgangssprachlich auch Europäischer Patentanwalt oder englisch European Patent Attorney) ist berechtigt, natürliche oder juristische Personen vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten.

Zugelassene Vertreter sind zumeist freiberuflich tätige nationale Patentanwälte oder angestellte Patentfachleute. Das Europäische Patentamt führt eine Liste, in die alle Zugelassenen Vertreter eingetragen sind. Neben den zugelassenen Vertreter sind ebenso Rechtsanwälte vertretungsberechtigt, was jedoch in der Praxis keine Rolle spielt.

Berufsbild und Tätigkeit

Die Freiberufler unter den Zugelassenen Vertretern haben einen Geschäftssitz, die Angestellten einen Arbeitsplatz im Hoheitsgebiet eines der Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).

Die Tätigkeit des Zugelassenen Vertreters besteht darin, beim Europäischen Patentamt Patentanmeldungen einzureichen und seine Mandanten oder sein Unternehmen im Patenterteilungsverfahren oder im Einspruchsverfahren zu vertreten. Dazu gehört in der Regel auch die Überwachung der relevanten Fristen und die fristgerechte Gebührenzahlung.

Ausbildung

Zugelassener Vertreter kann werden, wer

1. eine Qualifikation auf naturwissenschaftlichem oder technischem Fachgebiet hat,

2. Berufserfahrung hat, d.h. ein Praktikum unter Leitung eines zugelassen Vertreter abgeleistet hat oder als Angestellter in einem Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat mit Patentangelegenheiten befasst gewesen ist, und

3. eine Eignungsprüfung bestanden hat.

Dabei muss die Berufserfahrung nach der Qualifikation erworben worden sein. Die Qualifikation und die Berufserfahrung sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung.

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