Zuschlagssteuern

Zuschlagssteuern

Zuschlagsteuern (auch Annexsteuern von Annex Anhängsel) sind Steuern, die sich nach der Steuerschuld einer anderen Steuerart bemessen.

In Deutschland werden als Zuschlagsteuern die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag als Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben. Siehe dazu auch § 51a des Einkommensteuergesetzes. Auf die Körperschaftsteuer wird ebenfalls der Solidaritätszuschlag erhoben.

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