Zuschlagsteuer

Zuschlagsteuer

Zuschlagsteuern (auch Annexsteuern von Annex Anhängsel) sind Steuern, die sich nach der Steuerschuld einer anderen Steuerart bemessen.

In Deutschland werden als Zuschlagsteuern die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag als Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben. Siehe dazu auch § 51a des Einkommensteuergesetzes. Auf die Körperschaftsteuer wird ebenfalls der Solidaritätszuschlag erhoben.

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  • Zuschlagsteuer — Annexsteuer * * * Zuschlag|steuer,   Steuer, die als (prozentual bemessener) Zuschlag zu anderen Steuern erhoben wird (z. B. der Solidaritätszuschlag). * * * Zu|schlag|steu|er, die: Steuer, die als Zuschlag zu anderen Steuern erhoben wird (z. B.… …   Universal-Lexikon

  • Annexsteuer — Zuschlagsteuer …   Universal-Lexikon

  • Annexsteuern — Zuschlagsteuer; Steuern, die an die Höhe einer anderen Steuer anknüpfen. Vgl. auch ⇡ Einkommensteuer …   Lexikon der Economics

  • Kirchensteuer — Kir|chen|steu|er [ kɪrçn̩ʃtɔy̮ɐ], die; , n: an die Kirchen (4) von ihren Mitgliedern zu zahlende Steuer: monatlich Kirchensteuer[n] zahlen. * * * Kịr|chen|steu|er 〈f. 21〉 von der Kirche erhobene Steuer der Gemeindemitglieder * * *… …   Universal-Lexikon

  • Einkommensbesteuerung — I. Grundsätzliches:1. Begriff: Grundlegende Besteuerungsweise, die am Ort des Eintreffens des Einkommensstromes bei den privaten Personen bzw. Haushalten Steuern erhebt, dabei die persönlichen Lebensverhältnisse des Steuerpflichtigen… …   Lexikon der Economics

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