- Zwangskollektivierung
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Kollektivierung (von lat. collectivus - angesammelt) bezeichnet den Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe zu genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben. Vor allem in sozialistischen Ländern wie der früheren Sowjetunion wurde die Kollektivierung von staatlicher Seite, auf der Grundlage von Gesetzen, teilweise mit polizeilicher Gewalt, durchgesetzt. Unter Stalin in der Sowjetunion ab 1928 und unter Mao Zedong in der Volksrepublik China von 1958 bis 1961 kamen durch diese Zwangskollektivierungen Millionen von Menschen ums Leben.
Andererseits gab es in der Geschichte auch Kollektivierungen, die nicht auf staatlicher Ebene, sondern unter anarchistischen Vorzeichen durchgeführt wurden, so in Spanien während des Bürgerkrieges von 1936 bis 1939. Diese wurden von Teilen des Volkes organisiert und liefen freiwillig und ohne polizeiliche Gewalt ab.
In der DDR galt die Kollektivierung in der Landwirtschaft („Sozialistischer Frühling“) seit dem 31. Mai 1960 als vollendet: Bis zu diesem Tag waren 19.345 Genossenschaften (LPGs) gegründet worden, die auf 83,6 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche produzierten. Siehe hierzu den Hauptartikel Landwirtschaft in der DDR. In der DDR und in den sozialistischen Staaten gab es den Begriff Kollektivierung nicht, dort wurde in teilweise marxistischen Begriffen von Genossenschaftsbildung, Überführung in genossenschaftliches Eigentum, Vergesellschaftung der Produktionsmittel und Verstaatlichung gesprochen.
Literatur
Jens Schöne. Frühling auf dem Lande?: Die Kollektivierung der DDR-Landwirtschaft. Berlin: Links-Verlag, 2005.
Siehe auch
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