Zwischenfilmverfahren

Zwischenfilmverfahren

Das Zwischenfilmverfahren war eine Technik zur quasi Liveausstrahlung von Fernsehsendungen. Die Aufnahmen wurden auf einem speziellen Film aufgezeichnet, direkt nach der Aufnahme entwickelt und dann elektronisch abgetastet und gesendet. Das Zwischenfilmverfahren wurde noch während den Olympischen Spielen 1936 angewandt.

In der Praxis war die Filmkamera auf das Dach eines LKW montiert und belichtete den Schwarzweißfilm. Der belichtete Film wurde in der Kamera nicht aufgespult, sondern sofort über einen lichtdichten Schacht in das Innere des LKW befördert, welches als Dunkelkammer eingerichtet war. Dort wurde der Film entwickelt, nur notdürftig getrocknet und gleich in ein Abtastgerät gegeben. Auf diese Weise war es der Reichspost möglich, Fernsehbilder von den Olympischen Sommerspielen 1936 mit etwa 1 bis 2 Minuten Zeitversatz zu übertragen.

Dieses umständliche Verfahren war notwendig, weil es damals noch keine Fernsehkameras gab, die in der Lage gewesen wären, ein direktes Signal zu erzeugen. Das Zwischenfilmverfahren nach einer Idee von Georg Oskar Schubert kam etwa um 1932 auf und wurde nach 1937 überflüssig, da dann leistungsfähige Fernsehkameras mit Ikonoskop-Röhren zur Verfügung standen.

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