- Geschichte des Fernsehens in Deutschland
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Die Geschichte des Fernsehens in Deutschland begann am 22. März 1935 zur Zeit des Deutschen Reiches. Der Anfang der Geschichte fällt fast mit der Anfangszeit der Massenmedien in den 1920er-Jahren (vor allem Zeitungen) zusammen.
Mit der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt die zunächst unterschiedliche Geschichte des deutschen Fernsehens. Sowohl die DDR als auch die Bundesrepublik begannen jeweils 1952 mit einer Ausstrahlung von Fernsehprogrammen.
Inhaltsverzeichnis
Anfangsgeschichte des Fernsehens
Die weltweit erste vollelektronische Fernsehübertragung mit Kathodenstrahlröhre gelang Manfred von Ardenne Weihnachten 1930. Im August 1931 führte er auf der 8. Grossen Deutschen Funk-Ausstellung in Berlin sein vollelektronisches Fernsehverfahren vor und erschien damit auf dem Titelblatt der New York Times.
Erste Fernsehsendungen
Ab 1934 wurden Fernsehsendungen mit Bild und Ton übertragen; dem jungen Tonfilm eröffnete sich damit eine zusätzliche Verbreitungsmöglichkeit. Nachdem bekannt wurde, dass die BBC ein Fernsehprogramm plane, entschieden die Nationalsozialisten, den Briten zuvorzukommen. Die deutsche Erfindung Fernsehen sollte ihrer Meinung nach auch von Deutschen regulär eingeführt werden. Am 22. März 1935 wurde schließlich mit dem Deutschen Fernseh-Rundfunk des Fernsehsenders "Paul Nipkow" der regelmäßige Programmbetrieb aufgenommen (eine Liveübertragung): Deutschland veranstaltete damit den „ersten regelmäßigen Fernsehprogrammdienst der Welt“. Allerdings gab es in Berlin und Umgebung nur etwa 250 Fernsehempfänger; die Industrie war aus Kapazitätsgründen noch nicht zur Massenfertigung von Fernsehempfängern fähig. Daher eröffnete die DRP am 9. April 1935 die erste öffentliche Fernsehempfangsstelle für den Gemeinschaftsempfang; weitere Fernsehstuben und Großbildstellen wurden in rascher Folge eröffnet. Der Eintritt für jeweils etwa 30 Personen, die auf technisch noch unausgereiften Geräten ein 18×22 cm großes, flackerndes Fernsehbild mit wenig Kontrast betrachten konnten, war kostenlos. Die Publikumsreaktionen waren recht verhalten, was angesichts der im Vergleich zur Kinoleinwand bescheidenen Präsentationsfläche verständlich ist.
Mitte der 1930er-Jahre begann die Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) mit der Entwicklung eines Farbfernsehverfahrens; die Forschungen mussten jedoch nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs eingestellt werden. Ein technisch ähnliches Verfahren wurde in den 1950er-Jahren von den amerikanischen Fernsehgesellschaften RCA und CBS erfolglos eingesetzt.
Siehe auch: Reichspost-Fernsehgesellschaft
Olympische Spiele als erstes mediales Ereignis
Die XI. Olympischen Sommerspiele 1936 in Berlin waren nicht nur ein sportliches, sondern auch ein technisches Großereignis. Bei Telefunken entwickelte Emil Mechau[1] für die Spiele die erste fahrbare Fernsehkamera: Die vollelektronische Ikonoskop-Kamera, damals „Fernseh-Kanone“ genannt, beeindruckte mit einer Bildauflösung von 180 Zeilen nicht nur durch ihre Leistungsfähigkeit, sondern auch durch ihre Größe (Objektiv: 1,60 m Brennweite, Linsendurchmesser: 40 cm, Gewicht: 45 kg, Gesamtlänge: 2,20 m).
Ab 1936 strahlte England als zweites Land einen regelmäßigen Fernseh-Programmdienst aus; 1937 folgte Frankreich sowie 1939 die Vereinigten Staaten von Amerika. Japan startete 1954 als erstes Land Asiens einen regelmäßigen Fernsehversuchsdienst und Australien ab 1956.
Zu den Olympischen Spielen in Berlin wurde in den mittlerweile 25 Berliner Fernsehstuben der Fernseh-Sprechdienst eröffnet, bei dem aus Telefonzellen heraus Ferngespräche mit Bildschirmsicht des Gesprächspartners geführt werden konnten. Die Verbindungen waren jedoch auf die durch Kabel überbrückte Strecke Berlin – Leipzig beschränkt. Obwohl sich die Bildtelefonie bis heute nicht auf dem Massenmarkt durchgesetzt hat, handelte es sich damals um eine technisch bemerkenswerte Einrichtung.
Technische Schwierigkeiten
Von den Zuschauern heftig bemängelt wurde unter anderem das störende Flimmern des Bildes; die 25 Bildwechsel pro Sekunde genügten nicht, um dem Auge eine fließende Bewegung vorzutäuschen. Das Phänomen war bereits aus dem Filmbereich bekannt, wo in der Frühzeit mit bis zu 48 Bildern pro Sekunde gearbeitet worden war, um den Eindruck einer kontinuierlichen Bewegung zu erzeugen. Um teures Filmmaterial zu sparen, griff man hier auf einen optisch-mechanischen Trick zurück: Mit Hilfe der Flügelblende (Malteserkreuzgetriebe) wurde bei 24 echten Bildern pro Sekunde eine scheinbare Frequenz von 48 Bildern erzielt. Analog dazu wurde beim Fernsehen ab 1935 das Zeilensprungverfahren eingesetzt, das bei der Übertragung von 25 Bildern pro Sekunde 50 Halbbilder für das Auge des Zuschauers erzeugt. Der Eindruck des störenden Flimmerns wird dadurch verringert. Das Zeilensprungverfahren ermöglichte es, pro Halbbild nur jede zweite Zeile übertragen zu müssen - erst alle ungeraden und danach alle geradzahligen Zeilen. Bis heute wird es – mit Ausnahme mancher HDTV-Verfahren – bei allen Fernsehsystemen angewandt. Auch bei aktuellen Bildröhren-Fernsehgeräten, die mit der so genannten 100-Hz-Technik arbeiten, wird die Anzahl der „echten“ Bilder nicht erhöht, sondern die Bildwechselfrequenz durch digitale Speicherung der Halbbilder verdoppelt. Flachbildschirme mit Plasma- oder LCD-Technik arbeiten durchweg flimmerfrei mit progressiver Darstellung.
Im selben Jahr wurde auch das Zwischenfilmverfahren etabliert, das die Möglichkeiten für Außenübertragungen verbesserte. Dabei wurde ein zu übertragendes Ereignis zunächst auf einem kontinuierlich durchlaufenden Film aufgenommen, direkt in einem Schnellverfahren entwickelt und fixiert, danach abgetastet und dann gesendet. Der „Zwischenfilmgeber“ verkürzte die Pause zwischen der Aufnahme des Films und seiner Übertragung durch den Fernsehsender auf wenige Minuten, so dass man sich einer Live-Übertragung annäherte. Für die Empfangsseite wurde ein auf demselben Prinzip basierender „Zwischenfilmempfänger“ entworfen, der die Aufzeichnung von Fernsehprogrammen auf Film und Großprojektionen von 3×4 Metern ermöglichte. Dieser „Urahn des Video“ konnte sich jedoch im Privatbereich nicht durchsetzen.
Kriegsausbruch
Am 28. Juli 1939 wurde zur 16. Großen Deutschen Rundfunk- und Fernseh-Rundfunk-Ausstellung Berlin 1939 der Deutsche Einheits-Fernseh-Empfänger E1 vorgestellt, der sich durch vielfache technische Innovationen auszeichnete. Erstmals kam hier die später durchweg gebräuchliche Rechteckbildröhre zum Einsatz, die in Verbindung mit einem höheren Ablenkwinkel eine wesentlich kompaktere Bauweise des Empfängers ermöglichte. Der Bildschirm erlaubte einen „heimfreundlichen“ Betrachtungsabstand von 1,7 bis 2,0 m. Als Kaufpreis waren 650 Reichsmark angedacht. Reichspostminister Dr. Wilhelm Ohnesorge kündigte die bevorstehende Freigabe des privaten und kostenlosen Fernsehens an. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation (nur einen Monat später begann Deutschland den Zweiten Weltkrieg) kam es zu keiner Serienherstellung, da die Produktion aller zivilen Geräte eingeschränkt wurde. Nur etwa 50 Exemplare des E1 waren fertiggestellt und wurden auf Lazarette und verschiedene Dienststellen verteilt.
Nach Kriegsbeginn wurde die Fernsehentwicklung in Deutschland nahezu ausschließlich für militärische Zwecke fortgesetzt; unter anderem wurde das Fernsehen auch auf Eignung für Luftaufklärung geprüft. Dabei wurden 1940 eine Bildqualität von 1.029 Zeilen und einem Zeilensprung bei 25 Bildwechseln pro Sekunde erreicht. Die Auflösung dieses Verfahrens entspricht etwa dem eines HDTV-Bildes, einem der Anwärter für das Fernsehen der Zukunft. Es blieb bei Experimenten.
Im Winter 1944 wurde das Fernsehprogramm eingestellt. Ein Fernsehen in Deutschland sollte es erst wieder ab 1952 geben. Im besetzten Frankreich wurde für die Betreuung der deutschen Truppen und um die Franzosen mit pro-deutscher Propaganda zu versorgen 1942 ein deutsches Okkupationsfernsehen eingerichtet (siehe Fernsehsender Paris).
Nachkriegsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Errichtung eines Rundfunksystems
Nach Kriegsende wurde jede unbeaufsichtigte Sendetätigkeit von Deutschen verboten; die betriebsbereiten Sendeanlagen standen unter Besatzungsrecht:
- Die Amerikaner errichteten dezentrale Sendeanlagen in München (12. Mai 1945), Frankfurt am Main (1. Juni 1945), Stuttgart (3. Juni 1945) und Bremen (23. Dezember 1945).
- Die Sowjets errichteten am 13. Mai 1945 eine Sendeanstalt in Berlin: Berliner Rundfunk.
- Die Briten errichteten am 22. September 1945 eine Sendeanstalt in Hamburg: Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR).
- Die Franzosen errichteten am 31. März 1946 eine Sendeanstalt in Baden-Baden: Südwestfunk.
Die Programme wurden von Besatzungsoffizieren kontrolliert und teilweise auch verwirklicht; die Inhalte zielten auf die „Re-Edukation“ der Deutschen ab, boten aber auch praktische Ratschläge für den Alltag (zum Beispiel „Was wir wissen müssen“ vom „Berliner Rundfunk“), Unterhaltung oder politisches Kabarett. Auch Jazz-Musik war wieder erlaubt, hier etablierten sich neben den deutschsprachigen Sendern vor allem die Soldatensender AFN und BFBS.
In Berlin verlangten die westlichen Siegermächte schließlich Zugang zu dem von den Sowjets besetzten Haus des Rundfunks in der Masurenallee, was ihnen verwehrt wurde. Die Briten richteten daraufhin in Berlin eine Zweigstelle des NWDR ein. Die Amerikaner setzten ab dem 7. Februar 1946 die alten Anlagen zur Durchgabe der Luftlagemeldungen über Draht ein. Eine Telefonbuchse reichte aus, um von 17 bis 24 Uhr den Drahtfunk im Amerikanischen Sektor (DIAS) zu empfangen. Der DIAS ist ein frühes Beispiel für Rund-„Funk“, der nicht drahtlos übertragen wird. Bei Stromausfällen versorgte ein Lautsprecherwagen die Zuhörer mit aktuellen Sendungen. Nach einem halben Jahr wurde der DIAS in Rundfunk im Amerikanischen Sektor (RIAS) umbenannt. Der RIAS führte am 1. Januar 1948 als erster Nachkriegssender wieder Werbung ein.
Zwischen 1948 und 1949 wurden die bisherigen Militärsender in Landessender des öffentlichen Rechts unter deutscher Verwaltung umgewandelt; es entstanden die föderalistischen Strukturen, die auch im heutigen Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland noch Bestand haben: Bayerischer Rundfunk in Bayern, Südwestfunk in Baden-Baden, Hessischer Rundfunk in Frankfurt am Main usw.
Im Sommer 1948 wurde auf der „Kopenhagener Wellenplan“ eine Neuverteilung der Radiowellen beschlossen, durch die Deutschland bewusst benachteiligt wurde; große Teile Deutschlands konnten nicht mehr über Mittelwelle erreicht werden. Die Kopenhagener Beschlüsse zwangen die Erschließung eines neuen Wellenbereichs in Deutschland: Kurz vor Inkrafttreten der Kopenhagener Beschlüsse nahmen die ersten deutschen Rundfunkanstalten bereits den Sendebetrieb über Ultrakurzwelle (UKW) auf. Die „Chance zu einem völligen Neuanfang“ wurde genutzt, die Bundesrepublik entwickelte sich zum „Schrittmacher für HiFi im Rundfunk“. Neben einer deutlich verbesserten Übertragungsqualität ermöglichten UKW-Sender auch eine Vollversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkempfang.
Beginn eines geregelten Sendebetriebs
Im Juni 1950 schlossen sich die Landesrundfunkgesellschaften zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. In den folgenden Jahren wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland erweitert:
- Im Auftrag der ARD wurde im Mai 1953 ein Kurzwellenauslandsdienst gegründet, die Deutsche Welle (DW);
- Am 1. Juni 1954 nahm der siebte ARD-Sender den Sendebetrieb auf: Sender Freies Berlin (SFB);
- 1956 wurde der NWDR in zwei selbständige Anstalten aufgeteilt: NDR mit Sitz Hamburg und WDR mit Sitz in Köln.
- 1959 wurde der Saarländische Rundfunk (SR) gegründet.
Am 25. Dezember 1952 wurde der offizielle Fernsehbetrieb wieder aufgenommen (Versuchsprogramme gab es ab Mitte 1950, das erste regelmäßige Nachkriegs-Fernsehprogramm überhaupt wurde im Herbst 1951 vom Werkssender der Firma Grundig in Fürth gesendet [2]). In den Jahren 1953/ 1954 fand die erste Verbreitung von Fernsehbildern über die Krönung von Königin Elisabeth II. und zur Fußball-Weltmeisterschaft 1954 in Bern statt. Die Sender der ARD hatten eigene und gemeinsame Sendungsanteile in einem kurzen Abendprogramm.
Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern
Bereits Anfang der 1950er-Jahre hatte es Bestrebungen gegeben, den Rundfunk in der Bundesrepublik neu zu ordnen. Die damalige, von Konrad Adenauer geführte Bundesregierung beanspruchte Kompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks, die sich allerdings nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren ließen. Der Streit zwischen Bund und Ländern endete 1953 vorläufig mit der Erkenntnis des Bundes, dass die Länder an ihrer Rundfunkkompetenz festzuhalten entschlossen waren. So vermochte sich das von den Landesrundfunkanstalten betriebene ARD-Gemeinschaftsprogramm Deutsches Fernsehen zunächst einmal zu konsolidieren.
Das „Adenauer“-Fernsehen
Der alte Streit flammte aber wieder mit der Planung eines zweiten Fernseh-Vollprogramms für die Bundesrepublik auf, zumal in diesem Planungsstadium die Interessen von Bund, Ländern und Privaten aufeinander prallten. Eine Einigung kam indessen nicht zustande, bis Adenauer und sein Justizminister Schäffer am 25. Juli 1960 die Deutschland Fernsehen GmbH mit der Absicht gründeten, am 1. Januar 1961 mit den Sendungen zu beginnen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Am 17. Dezember 1960 erließ auf Antrag einiger Bundesländer das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, wonach bis zum endgültigen Urteil in der Bundesrepublik nur das Fernsehprogramm der ARD ausgestrahlt werden dürfe. Im späteren Urteil sah das Gericht in der Gründung der Deutschland Fernsehen GmbH einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Von ARD 2 zum ZDF
So kam es, dass die ARD unter dem Namen ARD 2 selbst ein zweites Fernsehprogramm starten wollte. Diesem Programm war allerdings kein langes Leben beschieden – es sendete lediglich in der Zeit vom 1. Juni 1961 bis zum 31. März 1963. Kaum waren nämlich die ersten Sendungen in ARD 2 ausgestrahlt worden, einigten sich die Bundesländer bereits auf einen Staatsvertrag, der die Gründung der Anstalt „Zweites Deutsches Fernsehen“ (ZDF) vorsah, einer im Gegensatz zur ARD zentral organisierten Anstalt. Das ZDF nahm schließlich am 1. April 1963 den Sendebetrieb auf.
Technische Neuerungen
Im Jahr 1963 begann der Sendebetrieb des ZDF als bundesweit einheitliches Programm. Der Besitz eines Fernsehers war Teil des deutschen Wirtschaftswunders. Ab 1964 boten die ARD-Sender zusätzlich regional dritte Programme an.
In den 1960er-Jahren setzte aufgrund des Fernsehens das Kinosterben ein, beschleunigt wurde es Ende der 1970er-Jahre durch heimische Speichermöglichkeiten: 1971 wurden von Philips und Grundig die ersten Video-Cassetten-Rekorder nach dem VCR-System vorgestellt.
In Berlin wurde auf der 25. Großen Deutschen Funk-Ausstellung im August 1967 das Farbfernsehen eingeführt. Im Herbst 1972 sendeten ARD und ZDF ein gemeinsames Vollprogramm in Farbe von den XX. Olympischen Sommerspielen in München (weltweiter Vertrieb). 1980 begann ein gemeinsames Videotextangebot von ARD und ZDF, hierbei wurde den Zuschauern eine Zusatzinformation zu aktuellen Sendungen und Nachschlagemöglichkeiten (Serviceteil) geboten (heute getrennt). 1983 begann das Zeitalter des Kabelfernsehens (Breitbandkabel aus Kupfer) mit etwa 30 Kanälen.
Am 1. Januar 1984 ging mit PKS (Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk, heute Sat.1) der erste deutsche Privatsender auf Sendung, einen Tag später folgte RTL plus (heute RTL Television).
Entwicklung in der DDR
Das Fernsehen in der DDR begann am 21. Dezember 1952 mit der ersten regulären Fernsehausstrahlung aus dem Fernsehzentrum Berlin (FZ) in Berlin-Adlershof. Der Deutsche Fernsehfunk (DFF) sendete erstmals am 3. Januar 1956. Der Sender hatte damals den Anspruch, ein Programm für ganz Deutschland zu senden, was jedoch allein schon von der technischen Reichweite her unmöglich war. Der Sendername änderte sich 1972 und blieb dann bis 1990: Das staatliche Fernsehen der DDR hieß nun Fernsehen der DDR. Ein gesamtdeutscher Anspruch bestand nicht mehr. Ab dem 3. Oktober 1969 gab es Sendungen in Farbe sowie ein zweites Fernsehprogramm (DFF 2).
Anders als in den anderen sozialistischen Ländern wurde in der DDR dieselbe Fernsehnorm verwendet wie in der Bundesrepublik; die Farbcodierung fand jedoch in SECAM statt, bewusst abweichend vom bundesdeutschen PAL-System. Das Fernsehen wurde stark für politische Propaganda für die Politik der DDR genutzt, z. B. mit dem politischen Magazin Der schwarze Kanal. Einige Sendungen haben die DDR überlebt, z. B. das Sandmännchen oder Polizeiruf 110.
Das Fernsehen in der DDR hat nie Videotext angeboten. Mit der Wiedervereinigung wurde der Begriff Westfernsehen für die DDR-Bürger Vergangenheit.
Gemeinsame Entwicklung nach der Wiedervereinigung
1991 ging der erste deutsche Bezahlfernsehsender Premiere auf Sendung; von 1984 bis 1991 wurde Bezahlfernsehen in Deutschland nur vom Schweizer Teleclub ausgestrahlt. Gleichzeitig wurde das Fernsehen der DDR und der Deutsche Fernsehfunk (DFF) eingestellt.
Das Fernsehen in Deutschland war bis Ende 1983 ausschließlich öffentlich-rechtlich, danach wurden auch private Anbieter zugelassen. Es gab also abgesehen von den Grenzgebieten zum Ausland nur drei Sender: ARD, ZDF und die „dritten Programme“. Mit der Öffnung erfolgte ein sehr gravierender Umbruch sowohl in Bezug auf das Angebot als auch hinsichtlich der Sender. Die Zahl der Sender beträgt heute über 200 (geschätzt).
Seit 1988 sendet der erste private Fernsehsatellit (Astra) für den Heimempfang. Seit Mitte 1985 war zwar auch schon Satellitenfernsehen für Privatleute über Eutelsat zu empfangen, jedoch nur mit einem vergleichsweise hohen technischen und finanziellem Aufwand, zudem war eine kostenpflichtige Erlaubnis der Bundespost erforderlich. Ab 1996 wurde das digitale Bezahlfernsehen (DF1, später Premiere, jetzt Sky Deutschland) angeboten. Etwa in derselben Zeit kamen zahlreiche Regionalanbieter hinzu.
2003 war die Region Berlin die erste, in der das analoge Antennenfernsehen abgeschaltet und durch das terrestrische digitale DVB-T ersetzt wurde.
Einzelnachweise
- ↑ Information laut Fernsehmuseum
- ↑ vgl. z.B. "Nürnberger Nachrichten" v. 28. September 1951, S. 3: "Fernseh-Uraufführung in Fürth"; der Sender strahlte täglich um 11, 14 u. 16 Uhr einen Spielfilm aus, der in Nürnberg u. Fürth empfangen werden konnte.
Literatur
- August Gehrts: 5 Jahre Fernsehdienst der Deutschen Reichspost. In: Europäischer Fernsprechdienst. H. 55, 1940, S. 145–146.
- Gerhart Göbel: Das Fernsehen in Deutschland bis zum Jahre 1945. In: Archiv für Post- und Fernmeldewesen. 5. Jg., 1953, S. 259–340.
- Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Metzler, Stuttgart 1998, ISBN 3-15-007818-0.
Siehe auch
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