- Zwischenname
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Ein Zwischenname ist ein Name, der zwischen dem Vornamen und dem Familiennamen geführt wird.
Dabei handelt es sich meist um Patronyme aus dem Vornamen des Vaters mit der in der jeweiligen Landessprache üblichen Endung für -sohn oder -tochter. Beispiel: Hinrich Peters Merten liest sich ‚Hinrich Merten, Peters Sohn‘. Diese Namensbildung ist im Deutschen nur im Ostfriesischen zulässig, wobei sich Patronym und Familienname (Zum Beispiel: Hinrich Peters Peters) nicht (mehr) entsprechen dürfen. [1]Diese Ausnahme gilt sogar für Geburten außerhalb Ostfrieslands.[2]Bezieht sich der Name auf die Mutter, handelt es sich um ein Metronym.
Bei der Übernahme von Zwischennamen aus anderen Staaten ist der nach dem Heimatrecht erworbene Name mit dem Zwischennamen ins Familienbuch einzutragen. Spätaussiedler können erklären, den Zwischennamen abzulegen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ OLGZ 1983, 40 ff
- ↑ OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, 40 ff = StAZ 1983, 31
- ↑ Beschluß vom 9. Juni 1993 - Aktenzeichen XII ZB 3/93 (DRsp Nr. 1993 / 2595)
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