Familiennamen

Familiennamen

Ein Familienname (auch Nachname, Zuname oder amtsdeutsch einfach Name) dient als Ergänzung zum Vornamen zur besseren Unterscheidbarkeit von Personen. Im Hochdeutschen steht nach dem Vornamen und eventuellen Zwischennamen der Familienname an letzter Stelle. In einigen deutschen Mundarten steht der Familienname vor dem Vornamen an erster Stelle.

Soziologisch-historisch wird mit dem Familiennamen die Zugehörigkeit des Individuums zu einer Familie ausgedrückt. Der Geburtsname (veraltet bei Frauen auch als „Mädchenname“ bezeichnet) drückt die Zugehörigkeit zur Elternfamilie aus, der Ehename die Zugehörigkeit zur Familie des Ehepartners und der Doppelname die Zugehörigkeit zu beiden Familien der Ehepartner aus. Außerdem gelten Künstlernamen und Ordensnamen als Familiennamen, ohne hierzu einen verwandtschaftlichen Bezug zu haben.

Deutsche Familiennamen hatten gelegentlich bis ins frühe 19. Jahrhundert bei weiblichen Familienmitgliedern eine „weibliche“ Endung, die auch in amtlichen Dokumenten eingetragen war, z. B. Müller – Müllerin, ähnlich wie heute noch bei vielen slawischen Familiennamen, z. B. Iwanow – Iwanowa. Die Endung „-in“ ist heute noch im bairischen sowie als "-e" im schwäbischen Sprachraum, die Endung "-n" im vogtländischen Dialekt (die Müllern) zu hören.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung der Familiennamen

Im 9. Jahrhundert wurde erstmals in Venedig ein Familienname vererbt. Diese Sitte breitete sich von dort aus im 10. Jahrhundert nach Norditalien und Südfrankreich aus. Im 11. Jahrhundert gelangte der Gebrauch nach Katalonien und Nordfrankreich, im 12. Jahrhundert nach England und in das Gebiet der Schweiz. Danach wurde der Gebrauch eines festen Familiennamens auch in den west- und süddeutschen Städten üblich. Anfang des 15. Jahrhunderts waren Familiennamen überall im deutschen Sprachraum anzutreffen, aber nicht durchgehend. Auch konnte der Familienname noch wechseln, zum Beispiel bei Wegzug oder aufgrund neuer Berufstätigkeit. Während der Adel seit der Erblichkeit der Lehen im Jahr 1037 feste Familiennamen trug, um seine Erbansprüche geltend machen zu können, folgten erst später die Patrizier und Stadtbürger. Bäuerliche Gegenden kamen ohne einen festen Familiennamen bis zum 17. oder 18. Jahrhundert aus, in Friesland wurde er erst im 19. Jahrhundert gesetzlich eingeführt.

Umgangssprachlich werden vor allem im süddeutschen Sprachraum bei Frauen teilweise die Familiennamen durch Anhängen der Endung -in erweitert, zum Beispiel Bernauerin. Bekannte Beispiele hierfür sind die Neuberin und die Lutherin. Dieses Suffix wurde noch bis ins 18. Jahrhundert auch in amtlichen Dokumenten wie den Kirchenbüchern so eingetragen.

Herkunft der deutschen Familiennamen

Die häufigsten deutschen Familiennamen stammen von

Andere leiten sich ab

Berufe

Unter den 50 häufigsten deutschen Familiennamen stellen die Berufsnamen die Mehrheit (30 Namen), schon die ersten 14 sind Berufbezeichnungen. Dazu gehören Müller, Schmidt (Schmied), Schneider, Fischer, Meyer (Oberbauer, Großbauer), Weber, Wagner (Wagenradbauer), Becker (Bäcker), Schäfer und Schulz (Ortsvorsteher, Bürgermeister, Vollstreckungsbeamter).

Einige Berufsnamen sind nicht unmittelbar als solche erkennbar, denn sie waren Übernamen für die eigentlich ausgeübten Berufe. Beispiele hierfür sind Nabholz für einen Wagner, Stoiber oder Stauber für einen Müller, Hartnagel für einen (Nagel-)Schmied.

Vornamen des Vaters, der Mutter

Einen vom Vornamen des Vaters oder der Mutter abgeleiteten Nachnamen nennt man Patronym beziehungsweise Metronym. In einigen Ländern, zum Beispiel in Island, wird der Nachname auch heute noch immer aus dem Vornamen der Mutter oder des Vaters abgeleitet. Ursprünglich war dies in vielen Sprachen weit verbreitet. Besonders ausgeprägt war die patronymische Form in Skandinavien und Norddeutschland. Durch Anhängen der Endung -sen oder -son entstanden die typischen und sehr häufigen Familiennamen wie Hansen, Peterson usw.

Sehr viel seltener finden sich von der Mutter abgeleitete Namen, zum Beispiel Tilgner von Ottilie, Trienes von Trina (= Catharina) oder Merkens von Merken (= Maria). Im Laufe der Jahrhunderte verschwand außerhalb von Norddeutschland die Endung; es blieb nur der Vorname allein als Familienname (wie Claus, Johann oder Otto). Die häufigsten deutschen Familiennamen dieser Art sind Hartmann, Werner, Herrmann, Walter, Friedrich und Günther.

Beispiele für Vatersnamen, die mit einem lateinischen Genitiv („aus der Familie des Paul“ oder „Pauls Sohn“) gebildet werden, sind Pauli, Jakobi oder Caspari.

Die Vielfalt deutscher Dialekte und die Praxis, gängige Vornamen abzukürzen oder zu verändern, führt dazu, dass Namen wie Wetzel (Variante von Werner), Jahn (von Johannes), Vick (=Friedrich) oder Bentele (von Pantaleon) nicht mehr als ursprüngliche Patronyme erkennbar sind. Besonders ursprünglich auf -old und -hart endende Vornamen enden mit einem starken Genitiv-z, solche mit der Endung -s, -z oder einer Vokalendung enden mit einem -en (z. B. Otten von Otto).

Eigenschaften

Übernamen sind aus körperlichen, charakterlichen oder biographischen Auffälligkeiten einer Person gebildet. Namensgebend sind häufig die Körpergröße (Klein-Groß, Lang-Kurz), die Haarfarbe (Braun, Schwarz, im Rheinland Fuß für fuchsrot) oder die Haarform (Krause) und andere Körpermerkmale (Links steht für einen Linkshänder), Charaktereigenschaften (Kühn, Fromm, Gut, Böse, Froböss=jähzornig) und besondere Merkmale (Neumann bedeutet der Neuhinzugezogene). Dagegen deutet Übel oder Uibel nicht auf einen Charaktermangel hin, sondern auf den Besitzer eines geringwertigen Grundstücks (Übelacker) oder einen Schwerhörigen (Übelhör); die zweite Hälfte des Namens fiel im Lauf der Jahrhunderte weg.

Herkunft und Wohnstätte

Herkunftsnamen geben an, aus welchem Ort die Person oder die Familie ursprünglich stammt oder längere Zeit gewohnt hatte. Zu den Frühformen gehören Bezeichnungen wie in Walther von der Vogelweide (nach einem Flurnamen), Dietrich von Bern („aus Verona“, dessen alter deutscher Name Bern lautet), das entspricht etwa einem holländischen Anthonis van Dyck („am Deich lebend“) oder englisch Anselm of Canterbury. Sie entstehen in der ausgehenden Zeit der Einnamigkeit, fixieren sich zu Familiennamen und verlieren später oft das „von“. Aus diesem Typus leitet sich das spätere Adelsprädikat von ab.

Beispiele, die sich aus Ortsnamen, Regionennamen und anderen geographische Namen bilden, sind: Adenauer („aus Adenau stammend“) oder Bayer („aus Bayern“). Die «-er»-Bildung ist typisch oberdeutsch.

Hofnamen oder Wohnstättennamen lassen sich einem ganz bestimmten Bauernhof oder einem bestimmten Wohnplatz zuordnen. Mit der Übernahme als Eigentümer oder Pächter war der frühere Familienname nicht mehr gebräuchlich, der neue Wohnsitzname wurde Familienname. 1828 wurde die Annahme des Hofnamens in Westfalen untersagt.

Humanistennamen

In der frühen Neuzeit benutzten Gelehrte häufig latinisierte Formen ihres Familiennamens, damit man im lateinischen Schriftverkehr die Namen deklinieren konnte. Manchmal wurde dazu der deutsche Name übersetzt (Sagittarius aus Schütz, Praetorius aus Schulz oder Schultheiß, Agricola aus Bauer, Mercator aus Kaufmann), manchmal wurde nur eine lateinische Endung angehängt (Schwarzbegius oder Kopernikus von „Koppernigk“). Auch Übersetzungen unter Verwendung des Geburtsortes kamen vor (Regiomontanus für Königsberger). In manchen Familien blieb die lateinische Form bis heute als Familienname erhalten. Seltener wurden auch gräzisierte Namen benutzt; das berühmteste Beispiel ist Melanchthon („Schwartzerdt“). Auch der Pastor Joachim Neumann änderte seinen Namen in Joachim Neander, nach ihm wurde dann das Neandertal und folglich auch der Urmensch Neandertaler benannt.

Sonstige

Nicht alle Familiennamen lassen sich eindeutig erklären. Tiernamen können zum Beispiel auf Eigenschaften hinweisen, aber auch auf ausgeübte Tätigkeiten oder können gar Herkunftsnamen nach einem Haus sein, an das statt einer Hausnummer ein Tierbild gemalt war (Hausname). Häufig vorkommende Tiernamen sind Fuchs, Wolf, Luchs.

Adelstitel

Die nach dem Ersten Weltkrieg im republikanischen Deutschen Reich abgeschafften Adelstitel können seither als Zusatz im Namen angeführt werden und gelten sodann als Namensbestandteil, wobei der vormalige Titel nicht vorangestellt, sondern als Zwischenname hinter den Vornamen erscheint, z. B. Carl Prinz zu Wied. In Österreich wurden die Adelstitel 1919 durch das Adelsaufhebungsgesetz aufgehoben und das Führen der Titel sowohl im öffentlichen als auch im rein gesellschaftlichen Verkehr unter Strafe gestellt.

Veränderlichkeit von Familiennamen deutscher Herkunft

Bis 1800 waren Wandel des Familiennamens durch geänderte Schreibweise, durch Umformung und durch Kürzung oder Erweiterung des Namens oder auch Ersatz durch einen völlig anderen Namen keine Seltenheit und kommen bis in die Gegenwart vor. Die Möglichkeiten zur Veränderung des Namens sind damit noch weit vielfältiger, als sie sich schon aus den verschiedenen Schreibweisen des phonetischen Alphabets ergeben und eine der Hauptursachen für Tote Punkte der genealogischen Forschung. Zwar gab es in der Regel im 16. Jahrhundert bereits feste Familiennamen, doch nicht von so einer Festigkeit wie in unserem heutigen Sinne. Feste und erbliche Familiennamen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass ein Berufsname im Gegensatz zum tatsächlich ausgeübten Beruf der Person stehen kann, die Väter und ihre Söhne jeweils denselben Namen haben und Unterscheidungen gebraucht werden wie „der Ältere“ und „der Jüngere“. Doch sind willkürliche Namensänderungen durch Gesetz zum Beispiel in Sachsen erst 1662 verboten worden. Aber auch danach gibt es noch Veränderungen, etwa durch Eindeutschung fremd klingender Namen, durch Adoption, Legitimation und Ehelichkeitserklärung unehelicher Kinder, Eheschließung, Ehescheidung, Nobilitierung, Konfessionswechsel (Übertritt aus dem Judentum), Namenverleihung für Findelkinder, durch Bildung von Doppelnamen wie Schulz-Blochwitz bei zu häufigen Namen, durch Annahme von Künstlernamen und dazu noch nach wie vor schwankender Schreibweise in vielen Fällen.

Im 16. Jahrhundert (vor allem in der ersten Hälfte), weniger schon im 17. Jahrhundert und sehr selten im 18. Jahrhundert waren im mitteldeutschen Sprachraum die folgenden Änderungen verbreitet: Ein Beiname, der den Beruf (Jorge, „der Steinmetz“), die Herkunft (Hans von Pyrna; aber keinesfalls adlig!), die Wohnstätte (Hans An gen End=„Hans, der in dem Haus ‚am Ende‘ des Dorfes wohnt“) oder bestimmte Eigenschaften (Hans der Lange) kennzeichnete, verdrängte den bereits vorhandenen Familiennamen, besonders deutlich bei Namen wie: „Hans Sternkopf sonst Stahl genannt“, der später nur noch als „Hans Stahl“ erschien.

Die Sitte, Menschen nach der Wohnstätte zu benennen, war im 16. Jahrhundert auch in Ostwestfalen bekannt. So findet sich u. a. der Name „Henrich tho Wevelincktorp“ (Heinrich zu Wengeringdorf), wobei das „zu“ ebenfalls keinen Adel bezeichnete.

Oft unterschätzt wird die Veränderlichkeit über eine bloße Veränderung der Schreibweise hinaus: Aus einem Ruhdorff, später Rudroff und Rudolph, konnte ein Rother und Ruther werden, ja sogar Röther und Röder. Namen konnten erweitert (etwa durch Zusammenziehung mit dem väterlichen Beinamen) oder gekürzt (Schummann zu Schumm), bei Gebildeten auch latinisiert werden. Tauchte in einem Ort ein Namensträger mit einem seltenen Namen auf, so wurde der Name oft an bereits bekannte Namen angeglichen (Preterman zu Brettner, Kreynitz zu Grentz usw.), wobei die Veränderungen tiefgreifend sein können und auch Vokale (Jahn zu John), auch als Anfangsbuchstaben, betreffen können.

1875 wurden die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben, was fahrlässige oder eigenmächtige Übertragungsfehler aber nicht ausschloss.

Seit dem 5. Januar 1938 ist die Änderung des Namens durch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wegen eines wichtigen Grundes wieder möglich. Siehe dazu unter Namensrecht.

Schreib- und Lautvarianten

In den einzelnen deutschen Sprachräumen gibt es vielfältige Schreibvarianten von Familiennamen und oft auch mehrere Lautvarianten nebeneinander. Weitgehend bis ins 19. Jahrhundert hinein gab es eine traditionell gefestigte, aber nur in begrenztem Umfang eine generelle, überregionale, zum Teil aber noch nicht einmal lokale Regelung der Schreibung. Die vom jeweiligen Schreiber gewählte Form der schriftlichen Fixierung war zwar nicht völlig willkürlich, jedoch sind bei der Wiedergabe bestimmter Laute und Lautverbindungen Toleranzen nachzuweisen.

Bei der schriftlichen Fixierung der Familiennamen wurden die in den einzelnen Sprachräumen gebräuchlichen, im gesamten deutschen Sprachgebiet aufgrund der mundartlichen und umgangssprachlichen Verhältnisse sehr vielfältigen Lautvarianten aufgezeichnet.

Bei den aus fremden Sprachen zu uns gekommenen Familiennamen musste eine mehr oder weniger sachgerechte Anpassung an das deutsche Phonem- und Graphemsystem vorgenommen werden.

Die Aufzeichnung der Familiennamen und die Herausbildung einer endgültigen, dann nicht mehr veränderbaren Schriftform erfolgte zu unterschiedlichen Zeiten, so dass mehrere Stufen der lautlichen Entwicklung und auch der schriftlichen Wiedergabe dieser Entwicklung einwirkten.

Fremdnamen

Es gibt viele Fremdnamen, die sich bei ihrer Integration ins Deutsche weitestgehend in die heimischen Familiennamen einfügen. Viele Familiennamen wurden an das deutsche Schreib- und Lautsystem angeglichen.

Slawische Familiennamen

Zahlreiche Familiennamen slawischen Ursprungs finden sich vor allem im Meißnerisch-obersächsischen, brandenburgischen und schlesischen Familiennamenbestand, vor allem solche sorbischer Herkunft. Beispiele: Hannak, Hanika, Horak, Nowak, Noack, Krahl und Kroll, Kralik, usw.

Slawische Familiennamen sind auch Zeugnisse für Zuwanderer aus Polen, die in Deutschland von Ende des 19. Jahrhunderts an bis Anfang des 20. Jahrhunderts im Ruhrgebiet Arbeit fanden. Beispiele sind Juskowiak, Szepan, Kuzorra oder Sobotka, bekannte Fußballspieler des FC Schalke 04 in den Jahren um 1930. Heutzutage werden diese meist falsch ausgesprochen und geschrieben, vor allem da auf Sonderzeichen verzichtet wird.

Ein besonderes Beispiel für eingedeutschte slawische Namen ist der im nordbadischen endemische Name Ronellenfitsch, der sich aus dem kroatischen Namen Hranilovic ableitet.

China, Japan, Korea, Vietnam und verschiedene europäische Staaten

  • Der Familienname wird, wie in den meisten asiatischen Ländern, zuerst genannt.
  • Der Namensteil, der im deutschen Sprachraum als Vorname bezeichnet wird, wird in diesen Ländern erst nach dem Familiennamen genannt und ist deshalb nachgestellt.
  • Östlich und südöstlich des deutschen Sprachraums in Europa wird i. d. R. stets zuerst der Nachname, dann der Vorname genannt, wenn jemand genannt, notiert oder aufgerufen wird (z. B. Mustermann Max), dies ist z. B. in Österreich ebenfalls üblich.
  • In slawischen Sprachen lautet die männliche und weibliche Form des Familiennamens unterschiedlich (z. B. Jakowski/Jakowska, Hurvinek/Hurvinkova, Boltsow/Boltsowa). Auch in Griechenland lautet die weibliche Form anders: hier wird der Familienname einer verheirateten Frau als Genitivform des Familiennamens ihres Ehemannes gebildet, z.B. Kolidis (Nominativ/Ehemann)/Kolidi (Genitiv, Ehefrau) oder Tataros (Nominativ/Ehemann)/Tatarou (Genitiv, Ehefrau). Der Familienname der Ehefrau bedeutet daher sinngemäß "(Frau) des XY"
  • Im Russischen wird der Vorname des Vaters (Patronym) zwischen Vor- und Familiennamen gestellt: Mihail Pawlowitsch Lazarow (Sohn des Pawel), Lidija Andrejewna Lazarowa (Tochter des Andrej). Personen werden häufig auch nur mit Vorname und Patronym angesprochen.

Bei Übertragungen ins Deutsche wird bei chinesischen, vietnamesischen und koreanischen Namen die Originalreihenfolge in der Regel beibehalten. In Japan und Ungarn wird im Umgang mit westlichen Ausländern häufig eine Reihenfolge verwendet, die der Deutschen entspricht. Auch bei der Übertragung ins Deutsche werden japanische Namen – im Gegensatz zu chinesischen,vietnamesischen und koreanischen Namen – häufig umgestellt. Des Weiteren wird der Familienname zum Teil in Großbuchstaben geschrieben, um eine Verwechslung zu vermeiden, zum Beispiel ABE Shinzō.

In China (alle Chinesen mit Namen CHANG würden, in einer Nation vereinigt, den viertgrößten Staat der Welt bilden!). In Vietnam (Nguyen, Le, Ly, Tran) und Korea (z.B. KIM, CHOI oder LEE) bestehen Familiennamen überwiegend nur aus einer Silbe oder einem Schriftzeichen. Chinesen und Chinesischstämmige in Hongkong, Singapur und anderen Staaten mit britischer Kolonialvergangenheit haben häufig auch einen westlichen Vornamen zu ihrem chinesischen Familiennamen (zum Beispiel Michael Cheng, Judy Wu, David Kwang).

Japanische Familiennamen verwenden meist landschaftliche Begriffe (TAKEDA = Bambusfeld, KAWASAKI = gewundener Fluss, YAMAHA = Berggipfel, HONDA = Baumfeld), es gibt aber auch Bedeutungen aus Alltag und Handwerk, z.B. MITSUBISHI (= 3 Spinnwirteln). Diese kommen dann oft aus der Heraldik.

Indien

Da Indien kulturell keine einheitliche Nation ist, sondern eher ein von den Engländern verwaltungstechnisch zusammengefasster Subkontinent, was unter anderem dadurch deutlich wird, dass es in Indien über 300 amtlich anerkannte Sprachen gibt, verwundert es nicht, dass mehrere grundverschiedene Systeme der Namensgebung nebeneinander her existieren. Wie die Namensgebung gehandhabt wird, entscheidet sich primär nicht nach dem Bundesstaat, in dem es geschieht, sondern nach den Traditionen, die die Familie des Betroffenen verfolgt. Obwohl Inder seit circa 1970 ab 16 Jahren einen Personalausweis haben können und sollen, trifft dieses für einen Großteil der ländlichen Bevölkerung noch nicht zu. So kommt es häufig vor, dass der Name einer Person standesamtlich nicht erfasst und lediglich in den Köpfen des Dorfrates vermerkt ist. Mutwillige Änderungen von Vor- und Familiennamen sind dort also häufig und einfach.

In Nordindien wird ein System wie in Deutschland bevorzugt: Die Ehefrau übernimmt den Nachnamen des Mannes, den auch die Kinder übernehmen. In Teilen Zentralindiens wird ein patrilineares System bevorzugt, dass den Vornamen des Vaters undekliniert zum Nachnamen des Sohnes macht: Selvarasa Selvarainjan ist z. B. der Sohn von Selvarainjan Parthasarathy. Ein die Familie kennzeichnender Name existiert hier nicht.

Abgesehen von der offiziellen Namensgebung richtet sich die persönliche Anrede in Indien, ungeachtet der verschiedenen Regeln der Verleihung eines Namens, vornehmlich nach dem Verwandtschaftsgrad. Die Personen werden also als (älterer) Bruder: Dada, (ältere) Schwester: Didi, Vater: Baba, Großvater väterlicherseits oder mütterlicherseits: Nani bzw. Nana usw. angeredet. Die Individualität tritt in den Hintergrund und die Stellung in der Familie dominiert. Man kann in Indien fremde Personen jederzeit als ältere Brüder/Schwestern oder Vater/Mutter ansprechen, je nach offensichtlichem Altersunterschied und Geschlecht. Auch die Verwendung von Vorname-Verwandtschaftsgrad ist häufig, z. B. Manorainjan-Da (Da als Abkürzung für Dada). Vertrauliche Respektbezeichnungen werden angehängt: Shiv(a)-Ji(i) und offizielle vorangestellt: Shrii Govinda, aber nur von den anderen, nicht von sich selbst. Sich selbst kann man den Titel Dev(a) oder Devi (weiblich) anhängen. Der vertraulichen Anrede „Väterchen“ entspräche also Baba-ji.

Indonesien

Indonesische Namen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Teilen, die alle nicht erblich sind. Im Verkehr mit deutschen Behörden kann dann der letzte „Vorname“ an die Stelle des Familiennamens treten. Es gibt aber auch Personen, die keinen Familiennamen haben, bekannteste Beispiele sind die ehemaligen Staatspräsidenten Sukarno und Suharto. In den einzelnen Stämmen und Volksgruppen gibt es jedoch unterschiedliche Namensgebungen. Die Volksgruppe der Batak (Nordsumatra) beispielsweise haben immer Vor- und Nachnamen. Viele Angehörige der chinesischen Minderheit wurden zur Zeit der Suharto-Regierung gezwungen, ihre ursprünglichen Namen abzulegen. Sie wählten dann häufig anglo-amerikanische oder europäische Vornamen, z. B. Angelina, Steven.

Island

Auf Island und auf den Färöern haben nur wenige Personen Familiennamen in unserem Sinne. Dabei handelt es sich meist um aus Dänemark stammende Familien. In der Regel jedoch besteht der zweite Name aus dem Namen des Vaters (im Genitiv) erweitert um -son (Sohn) oder -dóttir (Tochter). Benennungen nach der Mutter waren früher selten (uneheliche Geburt mit unbekanntem Vater), sind aber heute im Zuge der Gleichstellung gesetzlich möglich. So gibt es in Island überhaupt keine durchgehenden Nachnamen (Vorfahrensuche wird erschwert). Beispiel einer Generationenfolge: Gustav Jóhansson – dessen Sohn: Helgi Gustavsson – dessen Sohn: Ívar Helgason – dessen Sohn und Tochter: Lars Ívarsson und Jóhanna Ívarsdóttir usw. Die frühere isländische Präsidentin Vigdís Finnbogadóttir war also eine Tochter des Finnbogi.

Italien

In Italien gab es Familiennamen schon etwas früher als im deutschen Sprachgebiet. Wenn man die häufigsten davon mit jenen in Deutschland vergleicht, stellt man fest, dass Berufe bei der Entstehung italienischer Nachnamen nicht eine so große Rolle spielten. Nachfolgend die häufigsten, entnommen aus dem dtv-Atlas:

  • Rossi (rot, rothaarig)
  • Russo (rot, rothaarig)
  • Ferrari (Schmied)
  • Esposito (Rufname Esposito, Expositus, Findelkind)
  • Bianchi (weiß, blond)
  • Romano (Römer, Rufname Romano)
  • Colombo (Rufname Kolumbus)

In Deutschland stehen an diesen sieben Stellen nur Berufsnamen.

Den größten prozentuellen Anteil haben in Italien insgesamt die Herkunftsnamen. Ein solcher ist zum Beispiel der Name des 2006 zum Staatspräsidenten gewählten Giorgio Napolitano (Aus Neapel Stammender). Etwa 10 Prozent aller italienischen Nachnamen stammen von Rufnamen germanischer Herkunft. Beispiele sind: Endrizzi (von Enrico – Heinrich), Gualtieri (von Gualtiero – Walter), Fedrizzi (von Federico – Friedrich).

Skandinavien

In Schweden, Dänemark, Norwegen und Norddeutschland enden Familiennamen häufig auf -sen oder -son. Die Endung bedeutet Sohn, so dass Jensen/Jenson/Jensson Sohn des Jens hieße. Die -sen-Endungen finden sich oft im Dänischen, Norwegischen und auch im Friesischen. Im Schwedischen wird statt -sen das Suffix -son benutzt. Die weibliche Form -dotter/-dóttir wird nur noch auf Island benutzt.

Spanischer Sprachraum

Hauptartikel: Spanischer Name

In Spanien und in Hispanoamerika setzt sich der Nachname von Personen in der Regel aus zwei Teilen zusammen. Kinder erhalten als ersten Teil ihres Nachnamens den ersten Teil des Nachnamens ihres leiblichen Vaters, und als zweiten Teil den ersten Teil des mütterlichen Nachnamens. Die Kinder von Herrn Méndez Aznar und Frau Sánchez Hernández erhalten also den persönlichen Nachnamen Méndez Sánchez. Die Nachnamen werden somit patrilinear weiter gegeben, ein Namensteil der Mutter geht zwar noch auf ihre Kinder, aber nicht mehr auf ihre Enkel über. Eheleute behalten nach der Heirat ihre Geburtsnamen. Gelegentlich, insbesondere im Adel, wird zwischen den ersten und den zweiten Teil des Nachnamens ein y („und“) gestellt, so ist etwa Jaime de Marichalar y Sáenz de Tejada der Sohn von Herrn de Marichalar y Bruguera und Frau Sáenz de Tejada y Fernández de Bobadilla. Im katalanischen Sprachgebiet wird grundsätzlich das katalanische i („und“) zwischen den Nachnamensteilen geführt, siehe etwa bei Jordi Pujol i Soley. Anders als bei deutschen Doppelnamen verwendet man im Spanischen aber keinen Bindestrich.

In formellen Angelegenheiten und im Schriftverkehr werden stets beide Namen benutzt. Im Alltag wird hingegen meist auf die Nennung des zweiten Namensteils verzichtet. Ausnahmen bilden Personen, deren erster Familienname sehr häufig ist. Zum Zwecke der besseren Identifizierung werden diese meist mit ihrem zweiten Familiennamen bezeichnet, etwa der gegenwärtige spanische Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero: Da Rodríguez in Spanien ein Allerweltsname ist, verwendet er selbst ebenso wie die Medien im Alltag seinen zweiten Namen Zapatero.

Portugal und Brasilien

In Portugal und im portugiesisch geprägten Brasilien ergeben sich die Nachnamen des Kindes aus den jeweils zweiten Nachnamen der Eltern, wobei der der Mutter zuerst genannt wird.

Felipe Faria Duarte ist also beispielsweise der Sohn von Henrique Coelho Duarte und Carolina Lemos Faria.

Ausnahmen bilden Kinder, deren Eltern denselben Nachnamen väterlicherseits haben. Dann erhält das Kind nur einen Nachnamen. Als Beispiel heißt das Kind von Antonio da Costa Moreira und Maria Sousa Moreira einfach Josefina Moreira.

Heiratet in Portugal ein Paar, so erhält die Frau sogar einen dritten Nachnamen, nämlich den zweiten Nachnamen (väterliche Seite) des Mannes.

In brasilianischen Gebieten, die besonders starke italienische, deutsche oder sonstige Einwanderungsgruppen haben, werden die Familiennamen oft nach den Gepflogenheiten dieser Volksgruppen vererbt, das heißt meist erhalten die Kinder nur den Nachnamen des Vaters. Zuweilen wird jedoch auch hier der üblichen Namenstradition gefolgt.

Eine Person kann bis sechs Namen (zwei Vornamen und vier Familiennamen – er oder sie können zwei Namen von der Mutter und zwei vom Vater haben) haben. Manchmal werden auch Namen von Ahnen als Ehrerbietung weitergeführt. Genauso ist es üblich, bei Übernahme des gleichen Vornamens des Vaters, Onkels oder Großvaters die Verwandtschaftsbeziehung zu diesem als Nachnamenanhang zu führen, so ist zum Beispiel in Portugal oder Brasilien Tobias de Almeida Neto der Enkel des ursprünglichen Tobias de Almeida.

Türkei

Hier wurden Familiennamen 1934 durch den Staatspräsidenten Kemal Atatürk gesetzlich vorgeschrieben. Vorher, im Osmanischen Reich wurden zur Vorstellung Stammesnamen mit anschließend dem (Vor-)Namen des Vaters und dem eigenen verwendet – dazwischen jeweils die Bezeichnung Sohn von, im Türk. oğlu. Das spiegelt sich auch in einigen heutigen türkischen Nachnamen wider. Namen sahen ungefähr so aus: Sarıpaçalı-nın oğlu Ahmet-in oğlu Hasan (Hasan, Sohn von Ahmet, Sohn der Sarıpaçalı). Ein ähnlicher Aufbau ist auch in arabischen Namen mit ibn zu finden. Kürzere Formen wie Sarıpaçalı-lardan Hasan (Hasan von den Sarıpaçalıs) fanden ebenfalls Verwendung. War kein besonders bekannter Stammesname vorhanden, war der Beruf des Vaters von Wichtigkeit, die deutschen Müllers, Schmidts und Meyers zeigen hierbei eine gewisse Parallelität auf. Diese Form der Erkennung wird auch heute noch gerne in Gegenden und Ortschaften verwendet: Marangoz Ali-nin oğlu Ibrahim (Ibrahim, Sohn des Schreiners Ali). Selbst wenn es für Mädchen/Frauen denkbar ähnlich heißen konnte (das entsprechende, weibliche Pendant für Sohn von, also die Tochter von wäre mit kızı genauso kurz aussprechbar), gab es tatsächlich keine solche Verwendungstradition. Das liegt an vielen Gründen, aber hauptsächlich ist es wohl das gängige Selbstverständnis, dass Jungen den Stamm- oder Familiennamen im modernen Sinne weiterführen, und nicht etwa Mädchen, wenn auch angemerkt werden muss, dass heutzutage rein gesetzlich auch unter dem Nachnamen der Frau oder dem von beiden Seiten geheiratet werden kann.

Familiennamenhäufigkeiten

Die Familiennamenhäufigkeit ist die absolute und relative Häufigkeit von Familiennamen in einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung. Aus diesen Häufigkeiten lässt sich unter Berücksichtigung der Veränderlichkeit von Familiennamen der Inzuchtkoeffizient f einer Population relativ leicht errechnen, indem man die prozentualen Häufigkeiten p aller Familiennamen quadriert, dann alle so erhaltenen Quadrate summiert und durch vier dividiert (siehe Isonymie), also

f = \frac{\sum p^2}{4}

Trotz der Mehrfachentstehung vieler Familiennamen gilt diese statistische Beziehung im statistischen Mittel.[1]


Ebenfalls lässt sich mit der Verteilung der Familiennamenhäufigkeiten der Grad der Blutsverwandtschaft zwischen Bevölkerungen und damit ihr Heiratskreis messen, ebenso zwischen Berufsgruppen oder auch die Ahnengemeinschaft zwischen zwei oder mehreren Ahnenlisten, aber auch der Einzugsbereich der Zuwanderung zu Städten oder zentralen Orten.[2] Der Grad der Verwandtschaft (oder Ähnlichkeit) ist dabei der von 0 bis 1 normierte statistische Korrelationskoeffizient r. Dabei bedeutet r = 0,00, dass in den verglichenen zwei Ahnenlisten in einer festgelegten Vorfahren-Generation, zum Beispiel in der sechsten, kein einziger Familienname identisch ist; r = 1,00, dass dieselben Namen mit derselben prozentualen Häufigkeit in beiden Listen vorkommen (was eigentlich nur bei vollständiger Ahnengemeinschaft möglich ist).

Der häufigste Familienname der Welt ist das chinesische Li mit über 90 Millionen[3] Vorkommen in seinen verschiedenen Schreibweisen. In China gibt es nur 3600 Familiennamen. In Deutschland existieren nahezu eine Million verschiedene Familiennamen. Hier ist Müller/Mueller mit 600.000 Vorkommen knapp führend vor Schmidt/-tt/-d/-tz.

Graphische Darstellung der geographischen Namensverteilung

Ein Hilfsmittel für die Familiennamenforschung ist die graphische Darstellung der geographischen Verteilung von Familiennamen. Die folgenden Beispiele beruhen auf Daten von telephonischen Festnetzanschlüssen aus dem Jahr 2002. Obwohl damit nur ein bestimmter Teil der Bevölkerung erfasst wird, erlauben diese Daten mehrere sehr nützliche Analysen.

Verteilung von Namensvarianten

Die folgenden Beispiele können bei Geogen nachvollzogen werden:
Der Name Mayer findet sich in ganz Deutschland, aber eine klare Häufung ist sichtbar in Süddeutschland.
Auch Meyer findet sich in ganz Deutschland, aber für diese Variante des Namens liegt der Schwerpunkt im Nordwesten des Landes.
Die Variante Mayr findet sich kaum im Nordosten der Bundesrepublik, dafür aber im Südwesten mit einer Ballung in Bayern.

Identifikation der Namensherkunft

Auch bei der Identifikation der historischen Ursprungsgegend gibt die geographische Verteilung von Familiennamen wertvolle Hinweise. Die folgenden Beispiele können bei Geogen nachvollzogen werden. So deutet z.B. Schlöder auf das südliche Rheinland, Herbel nach Hessen und Züfle nach Württemberg. Alte Familiennamen, die auch mehrere Ursprünge haben können wie Kolbe, weisen meist eine relativ gleichmäßige Verbreitung auf.

Familiennamensverteilungen

Die folgenden Darstellungshilfen können für regionale Familiennamensverteilungen verwendet werden.

Namensträgerforschung

Die Namensträgerforschung darf als eine Form der Stammtafelforschung aufgefasst werden. Arbeitsmittel ist in der Regel eine Namensträgerkartei oder -datei, in der alle Träger desselben Familiennamens erfasst werden, wobei unter Berücksichtigung der Veränderlichkeit der Familiennamen und des phonetischen Alphabets verschiedene Formen des Namens als jeweils eine Einheit zu betrachten sind.

Wenn Namensträgerforschung nicht nur bloßen Sammeleifer dokumentiert, dann sind systematische Arbeit und genaue Verzeichnisse der ausgewerteten Quellen notwendig. Sinn haben derartige Datensammlungen insbesondere für relativ seltene Namen. In manchen Fällen sind sie der einzige Weg, um einen Toten Punkt der genealogischen Forschung zu klären. Bisher gibt es in Deutschland noch keine umfassende Datenbank aller Publikationen, Karteien und Vereine (in England One-Name-Societies genannt[4]), die sich mit einem Familiennamen und den verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Träger befassen.

Rechtliche Grundlagen

Näheres siehe unter: Namensrecht Als „Familienname“ im juristischen Sinn wird in Deutschland lediglich der „Nachname“ einer Person bezeichnet. Dieser individuelle Nachname kann vollkommen anders sein als der Nachname der Herkunftsfamilie, der Nachname des Ehegatten oder der Nachname der Kinder. Mit dem Begriff „Ehename“ definiert der Gesetzgeber in § 1355 BGB jenen Nachnamen, den Eltern ihren Kindern geben wollen. Anders gesagt: „Familienname“ ist der eigene Nachname, „Ehename“ der Nachname der Kinder.

Die bürgerlichen Bestimmungen über den Namen werden in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Deutsche (Ethnie) angewendet. Bundesdeutsche Behörden und Gerichte wenden auf einen Ausländer das Recht desjenigen Staates an, dem der Ausländer angehört oder ihm entstammt. Soweit bundesdeutsche Vorschriften anzuwenden sind, erfolgt die Namensvergabe durch:

  1. Geburt
  2. Adoption
  3. durch Neubestimmung bei einem Minderjährigen innerhalb enger Grenzen (z. B. bei Sorgerechtsänderungen)
  4. Eheschließung und Ehescheidung

Der Träger eines Namens kann einem Unbefugten die Verwendung seines Namens untersagen und ihn bei Besorgnis weiterer unbefugter Verwendung auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt, wenn dem Berechtigten die Berechtigung, den Namen zu führen, bestritten wird. Des Weiteren kann der Namensinhaber Schadenersatz verlangen, soweit ihm durch die unbefugte Verwendung ein Schaden entstanden ist. Der Nichtberechtigte hat dasjenige, was er infolge des widerrechtlichen Namensgebrauchs erlangt hat, dem Berechtigten herauszugeben. Diese Ansprüche spielen bei Namen, die in der Werbung verwendet werden (jemand lässt ohne Zustimmung von Boris Becker Kleidungsstücke mit diesem Namensaufdruck erzeugen), oder bei der Vergabe von Domainadressen (jemand meldet eine Domainadresse unter seinem oder unter einem fremden Namen an, der eine notorisch bekannte Firma ist, näheres siehe: Domainnamensrecht) immer wieder eine Rolle.

Öffentlich-rechtlich kann eine Namensänderung aus wichtigem Grund erfolgen.

Siehe auch

Literatur

Namenkunde allgemein: siehe Literatur des Artikels Anthroponymie
Nachnamenlexika, deutsch allgemein:

  • Hans Bahlow: Deutsches Namenlexikon. Suhrkamp, 1972, ISBN 3518365657. 
  • A. Bähnisch: Die Deutschen Personennamen. Leipzig 1910. 
  • Josef Karlmann Brechenmacher: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Familiennamen. ISBN 3-7980-0355-6. 
  • Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Familiennamen. Herkunft und Bedeutung von 20.000 Nachnamen. Duden, Mannheim, Wien 2005, ISBN 3411708514 (Auflage 2000 ISBN 3411030712). 
  • Heintze-Cascorbi: Die Deutschen Familiennamen. Berlin 1933. 
  • Horst Naumann: Das große Buch der Familiennamen. Bassermann, ISBN 3809407291 (Weltbild ISBN 3828919553). 
  • Ernst Schwarz: Deutsche Namenforschung. Band 1 Ruf- und Familiennamen, Göttingen 1950. 
  • Jürgen Udolph: Professor Udolphs Buch der Namen. München 2005. 

Lexika, deutsch regional:

  • Maria Hornung: Lexikon österreichischer Familiennamen. Wien 2002.
  • Max Mechow: Deutsche Familiennamen preussischer Herkunft. Tolkemita, Dieburg 1991. 
  • Schweizerischer Verband der Zivilbeamten (Hrsg.): Familiennamenbuch der Schweiz. Bd. 1–4, Polygraphischer Verlag, Zürich 1968–1970. 
  • Reinhold Trautmann: Die altpreußischen Personennamen. 1925. 

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Familiennamenhäufigkeiten in Vergangenheit und Gegenwart als Ausgangspunkt für interdisziplinäre Forschungen von Linguisten, Historikern, Soziologen, Geographen und Humangenetikern. Namenkundliche Informationen 31 (1977) 370-372
  2. Die Verwendung von Familiennamenhäufigkeiten zur Schätzung der genetischen Verwandtschaft. Ein Beitrag zur Populationsgenetik des Vogtlandes. Ethnographisch-Archäologische Zeitschrift (1974) 433-451
  3. Seminararbeit Jan Hemmer Thema: Die „Entstehung und geschichtliche Entwicklung der Familiennamen in Deutschland bis in die Gegenwart“, 2000
  4. One-name_study – englischsprachige Wikipedia


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