- Zwischennutzungsareal
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Es handelt sich bei Zwischennutzern v.a. um Unternehmen, welche in einem Zwischennutzungsareal domiziliert sind. Wohnnutzungen sind zumindest in zentraler Lage eher seltener und mengenmäßig nachgeordnet anzutreffen. Im Unterschied zum Begriff Zwischennutzung, welcher oft mehr im Zusammenhang mit der Perspektive des Bauwerks verwendet wird, rückt bei Zwischennutzer die Perspektive der eingemieteten Unternehmen in den Vordergrund (tendenziell verständnisorientierte Perspektive). Bei den Zwischennutzern handelt es sich in zentraler Lage vorwiegend um Unternehmen, wie z.B. Industrie- und Handwerksbetriebe, Galerien, Architekturbüros, Design- und Fotografische Ateliers, Musicals, Informatikunternehmen, Tanzschulen etc.. Bestimmend für die Zwischennutzungssituation sind unter anderem die verkürzte Nutzdauer und die baulich vorhandenen Gegebenheiten. Der Nutzer wird allfällige Investitionen über die Anzahl Jahre abschreiben (Raumkosten), von welchen er sicher sein kann, das Mietobjekt zur Verfügung zu haben. Für eine bestimmte getätigte Rauminvestition gilt: Je weniger Abschreibungsjahre zur Verfügung stehen, desto größer der Investitionsteilbetrag pro vom Nutzer verkaufte Leistungseinheit. Im Falle der Zwischennutzungsareale läuft dies tendenziell auf eine beschränkte Veränderbarkeit der vorgefundenen baulichen Gegebenheit hinaus. Der Zwischennutzer muss also die vorgefundenen baulichen Qualitäten zumindest akzeptieren. Unternehmen, die dazu nicht bereit sind, werden so vom Standort Zwischennutzungsareal ausgeschlossen. So gesehen kommen überhaupt nur bestimmte Branchen als Zwischennutzer in Frage.
Literatur
Oehler P. (2006): Zentrale Zwischennutzer in der Stadt Zürich, Zürich. S. 16, 17. (Download: [1]).
Nöthiger M. (2001): Die Textilindustrie im Kanton Glarus. Fortbestand und Umnutzung alter Textilbetriebe, Zürich.
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